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Justitias Machtlosigkeit gegen Polizeigewalt

Gegen gewaltätige Übergriffe durch Polizisten scheint selbst Justitia machtlos zu sein. In Hamburg scheitert die Staatsanwaltschaft scheinbar bereits an der Ermittlung der Personalien gewalttätiger Polizisten.

Bei einer Hamburger Aktion gegen Gentrifizierung wurde ein Demonstrant im August 2008 Opfer willkürlicher Polizeigewalt. Schauplatz des Übergriffs auf einen Gentrifizierungskritiker war die Aktion "Landgang durch die Sonderrechtszone" des "Antiriassistischen- und Klima-Camps", die als künstlerischer Rundgang in Hamburg veranstaltet worden war. Bis heute sind die Ermittlungen in diesem Verfahren jedoch immer noch nicht abgeschlossen und der gewalttätige Bereitschaftspolizist weder ausfindig gemacht noch zur Verantwortung gezogen worden. Nun haben Linkspartei und das "Netzwerk Gentrification" Bildmaterial veröffentlicht, das den Übergriff der Polizei auf den Mann zeigt.

Auf dem Video (siehe unten) sind die Gesichter der gewalttätigen Polizisten deutlich zu erkennen, doch dauerte es bis zum Mai 2009 bis ein Ermittlungsverfahren gegen einen der Polizisten wegen "Verdachts der versuchten Körperverletzung im Amt" eingeleitet wurde. In dieser gesamten Zeit war es dem Dezernat Interne Ermittlungen der Polizei nicht möglich, die Personalien der im Video erkennbaren Beamten festzustellen. Bekannt ist lediglich, dass der übergriffige Beamte zum ersten oder zweiten Zug der 3. Hundertschaft gehören müsste.

Christiane Schneider, innenpolitische Sprecherin der Partei DIE LINKE, vermutet, die Staatsanwaltschaft, in diesem Fall vertreten durch Staatsanwältin Dorothea Fellows, habe Probleme, in einen Konflikt mit der Polizei zu treten. Sie moniert an dieser Stelle weiter:

„Es ist ein handfester Skandal, dass Polizei und Staatsanwaltschaft die offensichtlich rechtswidrige Polizeigewalt gegenüber einem Jugendlichen bisher nicht zur Anklage gebracht haben. DIE LINKE fordert jetzt sofortige Aufklärung, warum die Namen der beteiligten Polizeibeamten nicht ermittelt wurden und ob es eine Mauer des Schweigens bei der Polizei gibt. Seit Jahren stellen sowohl das Dezernat Interne Ermittlungen der Polizei als auch die Abteilung 73 der Staatsanwaltschaft fast alle Strafverfahren gegen Polizeibeamte ein. Die Staatsanwaltschaft hat seit 2003 jährlich zwischen 543 und 366 Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte wegen Körperverletzung im Amt geführt. Insgesamt wurde von Januar 2003 bis Juli 2008 gegen 2.461 beschuldigte Polizeibeamte ermittelt. Von diesen 2.461 Beschuldigten wurde von 2003 bis 2005 nur gegen 17 Polizeibeamte Anklage erhoben. In den Jahren 2006 bis Juli 2008 wurde von der Staatsanwaltschaft keine einzige Anklage erhoben. Die signifikanten Zahlen verdeutlichen, dass sowohl die Dienststelle Interne Ermittlungen als auch die Abteilung 73 der Staatsanwaltschaft Körperverletzungsdelikte von Polizeibeamten als Kavaliersdelikte auffassen. Aufgeklärt werden muss jetzt auch die Frage, warum das DIE und die Staatsanwaltschaft nicht gegen die drei anderen Polizeibeamten ermittelt hat, die sich sowohl wegen Mittäterschaft bei der Körperverletzung als auch wegen Strafvereitelung im Amt strafbar gemacht haben. DIE LINKE fordert deshalb gemeinsam mit Bürgerrechtsorganisationen die individuelle Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamten und die Einrichtung eines unabhängigen Polizeibeauftragten, damit polizeiliches Handeln individuell zurechenbar wird und der Corpsgeist innerhalb der Polizei durchbrochen werden kann."

Auch Martin Reiter vom "Netzwerk Gentrification" misstraut der mangelnden Aufklärungsarbeit des Dezernats Interne Ermittlung: "Den Namen findet doch jeder Praktikant in 20 Minuten raus. Die Polizisten kennen sich doch alle untereinander."

Bereits Ende August 2008 erhielt Generalstaatsanwältin Angela Uhlig van Buren das Video von der Linkspartei als Beweismittel. Es zeigt den Tathergang, bei dem drei Beamte den 20-jährigen Daniel Z. am Boden halten, während ein vierter Polizist sich zu ihm kniet und ihm zweimal mit der Faust in den Bauch schlägt. Der Grund für diese Strafaktion war scheinbar die Gegenwehr des Demonstranten gegen einen vorherigen ersten Übergriff durch die Polizei, wie Daniel Z. berichtet: "Ich hatte den Polizisten als Reaktion geboxt, nachdem er meiner Freundin grundlos einen Knüppelschlag an den Kopf und mir einen in den Bauch versetzt hatte."

Der junge Programmierer aus Oldenburg hatte auf eine Anzeige wegen Körperverletzung im Amt verzichtet, weil das Verfahren gegen ihn eingestellt wurde. Auf Weisung der Generalstaatsanwältin hatte Dorothea Fellows allerdings trotzdem gegen den Polizeibeamten ermitteln müssen. Woraufhin sie laut dem Opfer des Angriffs keinen Zweifel daran gelassen habe, den gewalttätigen Polizisten ausfindig machen zu können. Darüber hinaus ist Christine Schneider von der Mittäterschaft oder "zumindest der Strafvereitelung im Amt, da sie die Körperverletzung nicht angezeigt haben" der beteiligten Polizisten, die Daniel Z. am Boden festhielten, überzeugt.

Problematisch scheint an diesem Tag auch das gesamte politische Klima in Hamburg gewesen zu sein. Denn an diesem Tag war es in der Ausländerabteilung des Bezirksamts Hamburg-Nord zu Sachbeschädigungen durch 20 unbekannte Personen gekommen, die jedoch durch Innensenator Christoph Ahlhaus sofort der Antirassistischen- und Klima-Camp zugeordnet wurden. Daraufhin orderte er in Bezug auf den "Rundgang durch die Sonderrechtszone" hartes Durchgreifen gegen die "Chaoten" an.

Entsprechend wurde der Stadtteilrundgang auf der Reeperbahn drei Stunden lang von den Beamten der dort zuständigen Davidswache begleitet. Doch plötzlich griffen Bereitschaftspolizisten grundlos die Aktionsteilnehmer an, obwohl der Rundgang laut Martin Reiter bereits beendet gewesen sei, was die Polizeileitstelle anhand der laufenden Kameraüberwachung auch bewusst war. Daraufhin wurde gegen die Teilnehmer des Rundgangs wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz und Widerstands gegen die Staatsgewalt ermittelt, wobei alle Verfahren jedoch eingestellt werden mussten. Die gewalttätigen Polizisten wurden bis heute nicht zur Rechenschaft gezogen.

(Via taz.de, Bild: chaouki unter CC, Video grundrechte-kampagne.de, thx!)

 

Julia Klein am Montag, 01.02.2010 10:44 Uhr

Tags: polizei gewalt versammlungsfreiheit linkspartei hamburg die linke staatsanwaltschaft gewalttätig bürgerrechte

vgwort
 
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65 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • rubberduck1904 am 10.02.2010 10:56:13

    Es wird nicht nur nicht verfolgt, sondern die Opfer werden auch angeklagt. :D Artikel Von Fefe Die Polizei ist natürlich auch hier gestresst und überbelastet. Arme Polizei.... :( ...

  • hydrofire am 07.02.2010 17:11:49

    http://www.youtube.com/watch?v=UL6MAeFy42I panorama hat auch hier ein wenig hinter die Polizeifasade zu schauen und zeigt auch wie schwierig es die Staatsanwaltschaft hat. Ich verstehe allerdings nicht warum man hier nicht genauso vor geht wie es zB Lehrer teilweise machen: Wenn einer Sc ...

  • u-x am 03.02.2010 14:15:38

    Find ich super. Wer sich für einen Hungerlohn bedrohen, schlagen, anspucken lassen muss 1. So ein "Hungerlohn" ist es nicht - ich stamme aus den neuen Bundesländern(Zone), da ist die Polizei(wie auch die Bundeswehr) ein Traumarbeitgeber: verhältnismäßig hohe bezahlung bei verhältnism ...

  • Farzi am 02.02.2010 22:12:12

    Wenn du der Meinung bist, Lynchjustiz sei angebracht dann fang besser bei serienkriminellen Jugendlichen, Kinderschändern, Vergewaltigern usw. an die meiner Meinung nach immer zu gut davonkommen. Wessen Meinung ich da bin, ist ziemlich wurst - ich wär eh zu feige ...

  • BudFudlecker am 02.02.2010 16:11:08

    Keine Sorge: Wenn die Aufklärungsrate bei Polizeigewalt so hoch bleibt, wie sie jetzt ist, wird es keine Kennzeichnungspflicht brauchen - Fotos und Videos sind schon ziemlich kennzeichnend. Man sieht auf einigen davon sehr genau die Gesichter. Und Polizisten sind nunmal auch ab ...

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