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UK: Musikindustrie stellt sich gegen ACS:Law

In Großbritannien formiert sich aktuell der Widerstand gegen P2P-Abmahnungen. Nachdem das britische Parlament sich jüngst abwertend geäußert hatte, stellt sich nun auch die British Phonographic Industry dahinter (BPI).

Die Kanzlei ACS:Law ist in Großbritannien wohlbekannt. Umfangreich mahnt man Tauschbörsennutzer ab, die urheberrechtlich geschützte Werke verbreiten. Zu den Kunden von ACS:Law gehört auch das deutsche Unternehmen DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH. Erst vor kurzem hat eine neue Abmahnwelle die britischen Bürger erreicht. Diese war so umfangreich, dass sogar das britische Verbrauchermagazin Which? einen Artikel mit ersten Ratschlägen veröffentlichte.

Während die Kanzlei darauf besteht, dass ihr Vorgehen absolut fehlerfrei und rechtmäßig ist, wächst jedoch anderswo die Kritik. Das Beeindruckende daran ist, dass es nicht die abgemahnten Filesharer sind. Das britische Parlament sowie die British Phonographic Industry (BPI) haben sich offen gegen diese Verfahrensweise geäußert. Insbesondere die BPI hielt klar fest, dass man die Massenabmahnungen gegenüber verdächtigten Internetpiraten nicht billigen würde. Man distanziert sich in aller Form von deren Praktiken. Auch in Zukunft wolle man nicht auf diese Art gegen Urheberrechtsverletzer vorgehen.

"Wir können den Schritten die ACS:Law im Kampf gegen illegales Filesharing unternimmt nichts abgewinnen. Unserer Ansicht nach sollten solche rechtliche Schritte gegen ständige und massive Rechtsverletzer vorbehalten werden, anstatt sie so weitläufig als erstes Mittel einzusetzen", so Adam Liversage, Sprecher der BPI.

Inzwischen hat es die Thematik sogar bis in das britische Parlament geschafft. Der Abgeordnete Lord Lucas kritisierte das Vorgehen der Abmahnbranche aufs Schärfste. Die Kanzleien würden persönliche Daten von tausenden Bürgern abfragen können. Einziges Ziel sei die Einnahme von Geld. Wirklich harte Beweise für die zur Last gelegten Taten würde man nicht vorbringen. In vielen anderen Fällen würden die persönlichen Daten aus datenschutzrechtlichen Gründen gar nicht ausgehändigt werden. Es sei die Pflicht der Abgeordneten dafür Sorge zu tragen, dass die Daten der Bürger "nicht einfach so" an Firmen wie ACS:Law herausgegeben werden.

Besonders skeptisch steht er der enormen finanziellen Drohung gegenüber, die den Abmahnungen stets beiwohnt. Die Verteidigung könne schnell bis zu 10.000 Britische Pfund (etwa 11.500 Euro) kosten. Wenn der Vorwurf einfach "akzeptiert" wird, würde nur ein Betrag von 500 Britischen Pfund (etwa 576 Euro) fällig. Lord Lucas bezeichnete dieses Schema als "rechtlich akzeptierte Erpressung".

(via bbc & torrentfreak, thx!)
(Bild via p2pnet, thx!)
(Videoclips: Abgeordnete des House of Lords Rügen Abmahnpraktiken)

 

Klaus Müller am Freitag, 29.01.2010 16:51 Uhr

Tags: acs

vgwort
 
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8 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • am 30.01.2010 09:24:44

    schaun mar mal wann unsere politiker auch zu dieser einsicht gelangen Das wird voraussichtlich niemals passieren. Nicht umsonst ist Deutschland Jahr für Jahr absoluter Spitzenreiter was Abmahnungen angeht. Und vermutlich wird das Urheberrecht in Deutschland bald wi ...

  • -Baxter- am 29.01.2010 22:42:37

    Abwarten, Leute! Ist doch -für den Moment zumindest- ganz im Sinne der Lobby... Siehe zum Beispiel im Jahreswirtschaftsbericht des BVMI e.V. *.pdf (Hr. Dieter Gorny u ...

  • vga am 29.01.2010 20:54:35

    Ach es würde doch schon reichen wen die nen Tausender an den Staat abdrücken müsten Pro Abmahnung ... und wen sie dan gewinnen bzw bezahlt wird halt ihr geld wiederbekommen ;) Bei 10k Abmahnungen und solchen Spässen kommt da einiges zusammen ... ;) hmmm, kann dir ni ...

  • KidZler am 29.01.2010 20:31:33

    rechtlich Legitime Erpressung ist doch auch außerhalb von Abmahnungen gang und gebe. Niemand führt ein kostenintensives Verfahren wenn das Ergebnis ungewiss ist. Das heißt das alle zweifelhaften Fälle erst gar nicht vor Gericht landen. Da muss man erstmal ansetzen. Ach ...

  • vga am 29.01.2010 18:21:16

    rechtlich Legitime Erpressung ist doch auch außerhalb von Abmahnungen gang und gebe. Niemand führt ein kostenintensives Verfahren wenn das Ergebnis ungewiss ist. Das heißt das alle zweifelhaften Fälle erst gar nicht vor Gericht landen. Da muss man erstmal ansetzen. ...

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