Die Kanzlei ACS:Law ist in Großbritannien wohlbekannt. Umfangreich mahnt man Tauschbörsennutzer ab, die urheberrechtlich geschützte Werke verbreiten. Zu den Kunden von ACS:Law gehört auch das deutsche Unternehmen DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH. Erst vor kurzem hat eine neue Abmahnwelle die britischen Bürger erreicht. Diese war so umfangreich, dass sogar das britische Verbrauchermagazin Which? einen Artikel mit ersten Ratschlägen veröffentlichte.
Während die Kanzlei darauf besteht, dass ihr Vorgehen absolut fehlerfrei und rechtmäßig ist, wächst jedoch anderswo die Kritik. Das Beeindruckende daran ist, dass es nicht die abgemahnten Filesharer sind. Das britische Parlament sowie die British Phonographic Industry (BPI) haben sich offen gegen diese Verfahrensweise geäußert. Insbesondere die BPI hielt klar fest, dass man die Massenabmahnungen gegenüber verdächtigten Internetpiraten nicht billigen würde. Man distanziert sich in aller Form von deren Praktiken. Auch in Zukunft wolle man nicht auf diese Art gegen Urheberrechtsverletzer vorgehen.
"Wir können den Schritten die ACS:Law im Kampf gegen illegales Filesharing unternimmt nichts abgewinnen. Unserer Ansicht nach sollten solche rechtliche Schritte gegen ständige und massive Rechtsverletzer vorbehalten werden, anstatt sie so weitläufig als erstes Mittel einzusetzen", so Adam Liversage, Sprecher der BPI.
Inzwischen hat es die Thematik sogar bis in das britische Parlament geschafft. Der Abgeordnete Lord Lucas kritisierte das Vorgehen der Abmahnbranche aufs Schärfste. Die Kanzleien würden persönliche Daten von tausenden Bürgern abfragen können. Einziges Ziel sei die Einnahme von Geld. Wirklich harte Beweise für die zur Last gelegten Taten würde man nicht vorbringen. In vielen anderen Fällen würden die persönlichen Daten aus datenschutzrechtlichen Gründen gar nicht ausgehändigt werden. Es sei die Pflicht der Abgeordneten dafür Sorge zu tragen, dass die Daten der Bürger "nicht einfach so" an Firmen wie ACS:Law herausgegeben werden.
Besonders skeptisch steht er der enormen finanziellen Drohung gegenüber, die den Abmahnungen stets beiwohnt. Die Verteidigung könne schnell bis zu 10.000 Britische Pfund (etwa 11.500 Euro) kosten. Wenn der Vorwurf einfach "akzeptiert" wird, würde nur ein Betrag von 500 Britischen Pfund (etwa 576 Euro) fällig. Lord Lucas bezeichnete dieses Schema als "rechtlich akzeptierte Erpressung".
(via bbc & torrentfreak, thx!)
(Bild via p2pnet, thx!)
(Videoclips: Abgeordnete des House of Lords Rügen Abmahnpraktiken)
Klaus Müller am Freitag, 29.01.2010 16:51 Uhr
schaun mar mal wann unsere politiker auch zu dieser einsicht gelangen Das wird voraussichtlich niemals passieren. Nicht umsonst ist Deutschland Jahr für Jahr absoluter Spitzenreiter was Abmahnungen angeht. Und vermutlich wird das Urheberrecht in Deutschland bald wi ...
Abwarten, Leute! Ist doch -für den Moment zumindest- ganz im Sinne der Lobby... Siehe zum Beispiel im Jahreswirtschaftsbericht des BVMI e.V. *.pdf (Hr. Dieter Gorny u ...
Ach es würde doch schon reichen wen die nen Tausender an den Staat abdrücken müsten Pro Abmahnung ... und wen sie dan gewinnen bzw bezahlt wird halt ihr geld wiederbekommen ;) Bei 10k Abmahnungen und solchen Spässen kommt da einiges zusammen ... ;) hmmm, kann dir ni ...
rechtlich Legitime Erpressung ist doch auch außerhalb von Abmahnungen gang und gebe. Niemand führt ein kostenintensives Verfahren wenn das Ergebnis ungewiss ist. Das heißt das alle zweifelhaften Fälle erst gar nicht vor Gericht landen. Da muss man erstmal ansetzen. Ach ...
rechtlich Legitime Erpressung ist doch auch außerhalb von Abmahnungen gang und gebe. Niemand führt ein kostenintensives Verfahren wenn das Ergebnis ungewiss ist. Das heißt das alle zweifelhaften Fälle erst gar nicht vor Gericht landen. Da muss man erstmal ansetzen. ...
Heutzutage ist die Internettelefonie neben Fest- und Mobilnetztelefonie immer gefragter. Per Internet zu kommunizieren ist nicht nur komfortabler und billiger, man ist zudem unabhängig von Tarifen, welche nur eine bestimmte Gesprächszeit günstig ermöglichen. Also wieso nicht auch Internet-Telefonie nutzen?
Lars Sobiraj am 14.05.2013, 13:52 Uhr
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags steht seit vielen Jahren den Bürgern und Gruppen für ihre Anliegen offen. Wir haben uns kürzlich mit einem der 80 Mitarbeiter des Hauses unterhalten. Da seit der Gründung nur sehr wenige Gesetzesänderungen durch Petitionen entstanden sind, wollen wir den Sinn dieser Institution hinterfragen. Dies ist vorerst der letzte Teil unserer Interview-Serie.
Lars Sobiraj am 12.05.2013, 12:51 Uhr
Wie ein 73-jährige Japaner beweist, kann man das am häufigsten benutzte Tabellenkalkulationsprogramm Microsoft Excel nicht nur für reguläre Berechnungen einsetzen. Tatsuo Horiuchi erstellt ausnahmslos seine traditionellen Gemälde mit Hilfe dieses Programms. Er arbeitet bereits seit 10 Jahren mit der Software und stellt seine Bilder in diversen Ausstellungen vor.