
Eine Betroffene aus Donauwörth machte kürzlich ihrem Ärger Luft: "Ich bin Notärztin in Bayern und wie alle anderen Notärzte haben wir unsere Einsätze mit den üblichen Praxisprogrammen abgerechnet. Unsere Einsätze sind auf einem DIN-A3 Bogen (dem bundeseinheitlichen DIVI-Protokoll) dokumentiert, das hat noch 2 Durchschläge, das Original ist für den Krankenhaus-Kollegen, ein Durchschlag für die eigenen Aufzeichnungen und ein dritter, der eigentlich für QM-Maßnahmen und Auswertungen vorgesehen war und bei dem persönliche Patientendaten bereits geschwärzt sind. Diese Protokolle muss ich 10 Jahre aufbewahren und sie dürfen für Dritte nicht zugänglich sein. An Patienten-Daten bekam die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) bisher die Versicherungsdaten mit Diagnose zu Abrechnungszwecken.
Ab Januar 2010 soll der Notarzt das gesamte Einsatzprotokoll namentlich in ein WEB-Portal online bei der KVB eintippen. D. h. alle Patientendaten (Krankheitsgeschichte, Blutdruck, Medikamente, durchgeführte Maßnahmen, genaue Einsatzörtlichkeit, Zielklinik etc.) sollen in dieses Portal eingegeben werden. Was dann mit den Daten passiert, kann kein Notarzt mehr beeinflussen, d. h., Missbrauch ist eigentlich Tür und Tor geöffnet. Es sollen verschiedene Zugriffsrechte vergeben sein und somit die Daten "sicher" sein. Das Ganze dient der "Qualitätssicherung" und "QM". (Qualitätsmanagement)
Wer keine Daten eingibt, bekommt für seinen Einsatz auch kein Geld, also arbeitet umsonst. Damit werden die Ärzte also zur Eingabe der Daten zwangsverpflichtet. Die Ärzte werden also meiner Meinung nach zum Bruch ihrer Schweigepflicht genötigt (Die Daten eines Einsatzes gehen normalerweise niemand Dritten etwas an und schon gar nicht online und nicht anonymisiert.)
Und zum anderen ist nicht einmal eine offline Version vorgesehen, d. h., ich muss bei jeder Eingabe online sein. Einen Trojaner oder anderes Ungeziefer kann man als Normal-User doch nie 100% ausschließen, trotzdem soll der Arzt garantieren, dass er "clean" ist, egal, von welchem Rechner er sich einloggt. Auch können die Daten nur personalisiert eingegeben werden. Angeblich sei das "datenschutzrechtlich" unbedenklich und der Datenschutzbeauftragte in Bayern hätte nichts dagegen.
Zugangsvoraussetzungen: Computer mit Internetanschluss ... Abfrage fürs Log-In: Benutzername/Kennwort und dann noch drei Zahlen/Buchstaben einer "Gridkartentabelle", also aus einer Tabelle mit Spalten von A-J und Reihen von 1-5, Groß-Kleinschreibung egal."
Der Ärztin erschließt sich nicht, was an dem Verfahren sicher sein soll. Der Benutzername besteht, für alle Anwender leicht zu merken, für Cyberkriminelle leicht zu erahnen, aus einer Kombination aus dem Geburtsdatum, den Initialen des Arztes und lediglich wenigen Ziffern. Derartig kurze Ziffernkombinationen können leicht durch einfaches Herumprobieren ("Brute Force") herausgefunden werden. "Viele Grüße aus dem Überwachungs-IT-Gesundheitsstaat; Die Daten kann man später bestimmt mit der eCard, der Steuernummer verknüpfen und der Arbeitnehmer wundert sich, warum er den Job nicht bekommt oder bei Versicherungen nicht ankommt oder hohe Beiträge zahlen muss, da er speziell risikoklassifiziert wird ...", schließt die betroffene Ärztin aus Donauwörth ihren Bericht ab.
Hintergrund der Umstellung ist ein neues System, welches zum Jahreswechsel von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) eingeführt wurde. Die Abkürzung "emDoc" steht dabei für "emergency documentation". Gegenüber der Ärzte-Zeitung teilte man Anfang Januar mit, dass man somit die Vorgabe des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes (BayRDG) umgesetzt hätte. De facto haben die Notärzte zwei Möglichkeiten: Sie können entweder mit der Angabe aller Daten ihrer ärztlichen Schweigepflicht widersprechen - oder aber sie verzichten auf jegliche Entlohnung für alle Einsätze, die sie zwar durchgeführt haben, die sie aber nicht übers Web dokumentieren wollen.
Bereits vorgestern berichteten die Kollegen von inFranken.de darüber, dass derzeit einige Ärzte bei Coburg den Einsatz von "emDoc" komplett verweigern würden. Sie kritisieren neben den datenschutzrechtlichen Aspekten auch die doppelte Buchführung. Vor Ort würde man zunächst die Papierbögen ausfüllen, um diese später in das elektronische System zu übertragen. Täglich sollen dabei je nach Anzahl der Einsätze bis zu vier Stunden Mehrarbeit Arbeit anfallen. An die von der KVB versprochene Datensicherheit glaubt dort niemand.
Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) argumentiert dahingehend, dass die ärztliche Schweigepflicht durch gesetzliche Regelungen entsprechend eingeschränkt werden könnte. So würde beispielsweise § 295 SGB V aussagen, dass der Arzt bestimmte Patientendaten zum Zwecke der Abrechnung an die abrechnende Organisation übermittelt. Für den Bereich der Notfallrettung verpflichtet das Bayerische Rettungsdienstgesetz den Notarzt der KVB die im Notarztdienst vorgeschriebene Dokumentation (DEVI-Protokoll) zur Verfügung zu stellen (Art. 46 Abs. 2 Satz 2 BayRDG). Auch hätte man das System dem Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz vorgestellt. Dieser hätte vorbehaltlich einer abschließenden rechtlichen Prüfung keine grundsätzlichen rechtlichen Bedenken erkennen können.
Die Mediziner in Coburg wollen sich zumindest nicht mit der jetzigen Situation zufriedengeben. Sie überlegen eine Sammelklage oder notfalls das Organisieren von Demonstrationen. Mit Einzug von "emDoc" würde nicht nur der Patient; auch der Notarzt würde gläsern werden. Dagegen möchte man, wenn nötig, erneut auf die Straße gehen.
(Grafik von Moby Disk, thx!)
Lars Sobiraj am Freitag, 29.01.2010 17:35 Uhr
Hier hab' ich zum Thema mal einen netten Kommentar gefunden, der das Ganze weg von der Paranoia ins wahre Sein bringt;): MSc. H.Schmid on Februar 6th, 2010 18:45 Da steht es nun schwarz auf weis. Während die Vertreter der Bayerischen Notärzte seit Jahren vehement eine ständige Kontrolle ...
Wenn du wüsstest wofür die KVs so alles in der Weltgeschichte verantwortlich sind. Da sehen die Illuminaten blass aus ;) ...
Bloß weil eine Kassenärztliche Vereinigung ... Wozu gibt es die eigentlich? Versicherte/Ärzte und Krankenversicherung könnten direkt abrechnen. Wer garantiert dir, dass morgen die Sonne aufgeht? Wozu man aber sicher nicht die "Kassenärztliche ...
Ou mann i will garnicht wissen wie lange es geht bin es in Österreich auch so weit ist und Vorarlberg wo ich wohne ist direkter nachbar und an uns wird sowiso alles getestet :D Einfach eine Frechheit für was legen die den Hypokratischen eid ab... am liebsten naja...Es geht einfach nimanden was an ...
Wie kann man nur auf so nen Scheiß kommen? :rolleyes: Bin mal gespannt für wieviel Millionen die ne CD mit Daten später von nem Angestellten mit Geldsorgen angeboten bekommen werden ;-) ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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