
In dem Entwurf zum neuen Staatsvertrag werden Internetzugangsanbieter und Webhoster als "Anbieter" definiert. Damit wären sie für die Inhalte ihrer Kunden haftbar. Die Folge: Internetzensur im Sinne des vorauseilenden Gehorsams aus Angst vor Strafen.
Alles nicht so gewollt, erklärte eine Sprecherin der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei jetzt gegenüber Heise. Der Anbieter-Begriff sei neu definiert worden, weil der alte Staatsvertrag auch schon eine breite Definition enthalten habe. In der Neufassung wolle man nun für "mehr Klarheit" sorgen. Nach dem Aufschrei über die neue Formulierung überlegt man jetzt, zu der alten Version zurückzukehren.
Vollkommen aus der Verantwortung gelassen würden die Zugangsanbieter so oder so nicht, denn zur Sperrung einzelner Seiten können sie nach dem Telemediengesetzt durchaus verpflichtet werden. Es bestehe aber kein Wille, ein System zum Sperren von Webseiten zu errichten.
Auch eine Verpflichtung zur Klassifizierung von Webseiten nach dem Vorbild der FSK soll es nicht geben, heißt es aus Mainz. "Von einer Zwangsklassifizierung war nie die Rede", sagt Martin Stadelmaier, Chef der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz. Stattdessen heißt es: "Freiwillige Kennzeichnung ist der richtige Weg".
Also keine von der Leyen'sche Internetzensur? Nein, ganz im Gegenteil, sagt Stadelmaier: "Die Stärkung nutzerautonomer Jugendschutzprogramme im Vertragsentwurf steht im Gegensatz zu Netzsperren à la Zensursula und ist der richtige und verantwortungsvolle Weg. Denn so können Eltern entscheiden, welche Seiten im Netz ihre Kinder nutzen können."
Simon Jonas Hadlich am Donnerstag, 28.01.2010 23:14 Uhr
Passt ja einigermaßen dazu, auf diese Meldung bin ich eben in einem anderen Forum gestoßen: Australia bans small breasts and female ejaculation in pornography ...
Korrekt zitiert heißt das: "Niemand hat vor, eine Mauer zu errichten." Das weiß sogar Herr Wolfgang Niemand hat vor einen Überwachungsstaat in Deutschland zu errichten Bosbach. Korrekt ziti ...
Ungefähr so freiwillig wie die Freiwillige Selbstkontrolle Unterhaltungsmedien (FSK/USK) ? Wobei ich mir ernsthaft sorgen mache um die Menschen die dort arbeiten. Die müssten doch abgrundtief versaut und psychisch am ende sein. Sind die eigentlich eingesperrt o ...
Nein, ganz im Gegenteil, sagt Stadelmaier: "Die Stärkung nutzerautonomer Jugendschutzprogramme im Vertragsentwurf steht im Gegensatz zu Netzsperren à la Zensursula und ist der richtige und verantwortungsvolle Weg Seid wann kann den der Bürger selbst über den ...
Ungefähr so freiwillig wie die Freiwillige Selbstkontrolle Unterhaltungsmedien (FSK/USK) ? ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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