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Großbritannien: P2P-Abmahnungen für 150 Unschuldige?

Die britische Kanzlei ACS:Law ist unter den Filesharern des Inselreichs wohlbekannt. Nicht zuletzt aufgrund der jüngsten Welle an P2P-Abmahnungen, die man losgetreten hat. Hat es dabei immer "die Richtigen" erwischt, oder auch Unschuldige?

Das britische Verbrauchermagazin "Which?" läuft gegenwärtig Sturm gegen die Praktiken der abmahnenden Kanzlei ACS:Law. Mehr als 1.000 Abmahnungen sollen jüngst an ermittelte Filesharer verschickt worden sein. Das Problem: Viele Abgemahnte sind beim Erhalt der Schreiben aus allen Wolken gefallen. Sie haben keine Ahnung, was sie getan haben sollen. Manche müssen sich sogar die Frage stellen: Was ist überhaupt P2P? Und was Filesharing?

Insgesamt 150 Verbraucher haben sich nun an das Magazin gewandt. Sie wissen nicht mehr weiter und behaupten alle strikt dasselbe: Wir sind unschuldig. In den Augen der abmahnenden Kanzlei ist dies selbstredend nicht so. Diese verlangt in den aktuell versandten Schreiben etwa 500 Britische Pfund (etwa 574 Euro). Wer den Betrag bezahlt und die Unterlassungserklärung unterzeichnet, wird nicht weiter behelligt. Zumindest für diesen Fall. Viele Betroffene sind jedoch nicht bereit, solche Summen aufzubringen. Entweder weil sie es schlicht nicht können, oder weil sie nach eigenen Angaben unschuldig sind. Oder etwa doch nicht?

Ein 78 Jahre alter Mann hat ebenfalls Post bekommen. Er soll ein pornografisches Filmwerk heruntergeladen haben. Für den Betroffenen ist die Abmahnung inklusive der Summe, die er bezahlen soll, eine schwere Belastung. "Mein 78-Jähriger Vater hat gestern einen Brief von ACS:Law erhalten, in welchem sie 500 Britische Pfund für eine Pornodatei verlangen, die er heruntergeladen haben soll", berichtet der Sohn dem Verbrauchermagazin, "Er weiß doch nicht einmal, was Filesharing oder BitTorrent ist. Er kann es also nicht selbst getan haben und auch sonst hat er niemandem die Erlaubnis gegeben, seinen Computer für so etwas zu benutzen."

Natürlich steht auch hier die Frage nach einer Störerhaftung im Raum. Die Masse an angeblichen Filesharern stößt bei dem Verbrauchermagazin sehr negativ auf. "Unschuldigen Verbrauchern werden mit juristischen Sanktionen für Urheberrechtsverletzungen gedroht, die sie nicht nur nicht begangen haben, sondern gar nicht wüssten, wie sie es tun sollten", so Matt Bath, Technikredakteur bei Which. Die Mehrheit der Betroffenen "wird aus Angst bezahlen, bevor die Belastung eines Gerichtsverfahrens hinzukommt". Bath rät den Betroffenen die Forderungen unbedingt zurückzuweisen. Falls möglich sollen sie beweisen, dass sie zum Zeitpunkt der Tat abwesend waren.

Andrew Crossley von ACS:Law reagierte gelassen. Man habe in der Vergangenheit tatsächlich ein paar Fälle verworfen. Die Methode zur Datenerhebung bei illegalen Downloads sei jedoch "narrensicher". Gegenüber der BBC erklärte er: "Wir sind froh, dass die Informationen, die wir erhalten, absolut korrekt sind." Bei den Abmahnungen gehe es auch nicht darum, eine Einzelperson zu belangen. Dies würde in den Briefen auch klargestellt. "Wir erläutern, dass eine Rechtsverletzung stattgefunden hat, welche aber nicht zwingend vom Anschlussinhaber durchgeführt wurde." Auch für diejenigen, die sich als unschuldig bezeichnen, hat er einen Tipp. Sie sollen sich Rat bei einem IT-Experten oder der Verbraucherzentrale holen.

Man solle jedoch "nicht einfach denken, dass ein Brief, in dem die Forderung abgestritten wird, ausreichend ist". In naher Zukunft wolle man weit mehr Abmahnungen versenden. Ein ausreichend großer Stamm an Rechteinhabern wie DigiProtect & Co. ist vorhanden. Bisher soll die Rechtsanwaltskanzlei ACS:Law 10.000 Abmahnungen verschickt haben. Vor Gericht wurde bis heute keine einzige verhandelt. "Es wird behauptet, wir würden uns nicht vor Gericht wagen, aber wir haben davor keine Furcht", reagiert Crossley. Einige der Fälle wären bereits in Vorbereitung für einen Gerichtsverfahren. Die Mehrheit der Abgemahnten würde sich aber noch immer außergerichtlich einigen.

Matt Bath vom Verbrauchermagazin überzeugt diese Aussagen nicht. „Diese Fälle sind schon eine lange Zeit schwebend. Ich vermute, dass es sehr schwierig ist, vor Gericht über alle Zweifel hinweg zu beweisen, dass eine Person für den illegalen Download eines Werkes verantwortlich war", so der Which-Redakteur.

(via bbc, thx!)
(Bild via p2pnet, thx!)

Klaus Müller am Mittwoch, 27.01.2010 12:30 Uhr

tagsTags: acs which

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9 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • am 28.01.2010 13:08:41

    Das die noch nie soweit mußten, das es vor Gericht ging, wundert mich etwas... Meinst Du in diesem Fall die Abmahnkanzlei oder die Abgemahnten? In GB gab es mal einen Fall vor Gericht und dort wurde die Angeklagte verurteilt 16.000£ zu zahlen, also ungefähr 18.000 ...

  • .drunken am 28.01.2010 12:35:16

    Das die noch nie soweit mußten, das es vor Gericht ging, wundert mich etwas... Das wäre jetzt der perfekte Zeitpunkt für eine Sammelklage... hat Gulli nich noch was von der Spende über :D:T Sowieso, die Summen die überall eingefordert werden, hmmm, gerade noch so eben Bezahlbar, das ist ne Sch ...

  • Dlwer am 27.01.2010 20:48:19

    Die Briten sollten sich vielleicht überlegen, ob sie in Briten immer noch wohnen wollen. So langsam beginnt sich das Feuer dort zu entzünden. Vielleicht werden ja auch mal paar Scripkiddies beim Saugen abgemahnt. Man mag sich aus malen was dann passiert :rolleyes: ...

  • Sempralon am 27.01.2010 18:26:12

    Eine neue Form von Spam ... sie kommt mit der Post ... die Verbrecheriter möchten nur dein bestes! Dein Geld Dabei ist es ihnen Egal, ob du schuldig bist oder nicht! Sie setzen die zu zahlende Summe nur niedrig genug an ... dann zahlen sie schon freiwilli ...

  • TWfromSWD am 27.01.2010 17:38:18

    Würde es eigentlich reichen die Firewall Logs für den beanstandeten Zeitraum vorzulegen, um sich vom Verdacht zu befreien? Ich meine, die Logs meiner Firewall sind doch mindestens so glaubwürdig wie deren seltsames P2P Spionageprogramm. ...

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