
Der Arbeitskreis hat eine Stellungnahme zu dem Entwurf verfasst. Darin heißt es, das Papier widerspreche "in zentralen Punkten Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention und Artikel 5 des Grundgesetzes." Ein bürgerrechtliches Pulverfass also.
Unter anderem sieht eine Änderung vor, dass in Zukunft Internetzugangsanbieter und Webhoster für die Inhalte ihrer Kunden verantwortlich sein sollen. Für die Unternehmen bedeutet das ein hohes wirtschaftliches Risiko, denn sie müssen so gegen jugendgefährdende Inhalte anderer vorgehen. Voreilige Zensur scheint dadurch vorprogrammiert.
Das gleiche gilt für die zusätzlichen Pflichten, die den Betreibern von Webseiten auferlegt werden sollen. Wenn auf ihrer Plattform andere Nutzer Inhalte erstellen können, müssen sie nachweisen, dass sie zeitnah solche Beiträge entfernen, "die geeignet sind, die Entwicklung von jüngeren Personen zu beeinträchtigen".
Der AK Zensur befürchtet, dass durch eine solche Verpflichtung "derartige Angebote in Deutschland nicht oder nur noch extrem eingeschränkt verfügbar wären. Denn Anbieter würden gänzlich unkalkulierbaren Haftungsrisiken ausgesetzt." Keine Angst, die Gulli-Server stehen in Österreich, ist man da versucht zu sagen.
Aber auch das soll keinen Schutz darstellen. Der Entwurf sieht eine Verpflichtung für ISPs vor, ausländische Webseiten zu sperren, die sich nicht an in Deutschland geltende Jugendschutzbestimmungen halten. "Es muss also eine weitaus umfangreichere Internet-Zensur-Infrastruktur aufgebaut werden, als dies Ursula von der Leyen im Wahlkampf vorgesehen hat", warnt der AK Zensur.
Zudem sollen alle Inhalte in Anlehnung an die FSK der Filmwirtschaft in Kategorien eingeteilt werden. Je nach Einschätzung sollen sie ab 0 Jahren, ab 6 Jahren, ab 12 Jahren, ab 16 Jahren, ab 18 Jahren verfügbar sein. Um die Alterseinschätzung durchzusetzen, sind drei alternative Maßnahmen vorgesehen.
Der kontroverseste Vorschlag ist sicherlich, Inhalte nur noch zu bestimmten Uhrzeiten anzubieten. Das werde "der Natur eines internationalen Kommunikations- und Abruf-Mediums nicht gerecht", schreibt der AK Zensur. Er lehnt allerdings auch das "Labeling" von Inhalten nach Altersfreigabe ab. Damit wendet sich der Arbeitskreis gleichfalls gegen die Vorschläge, ein Altersverifikationsverfahren einzusetzen oder alle Inhalte mit einer entsprechenden Altersfreigabe zu kennzeichnen.
Letzterer Vorstoß erinnert an Pläne der chinesischen Internetaufsichtsbehörden, eine "White List" mit zugelassenen Webseiten zu erstellen. Nicht angemeldete Internetangebote, vor allem aus dem Ausland, würden so standardmäßig zensiert.
Der AK Zensur schreibt, die in dem Papier geschilderten Regeln dienten "[i]m Bereich der Pornographie [...] nicht dem Schutz von Jugendlichen, sondern [...] der Marktabschottung der inländischen Porno-Industrie vor ausländischer Konkurrenz."
In anderen Bereichen diene der Staatsvertrag "der Durchsetzung moralischer und sittlicher Vorstellungen unter dem Deckmantel des Jugendschutzes". Auch Erwachsenen werde es "deutlich erschwert", sich ein Bild über vermeintlich jugendgefährdende Inhalte zu machen.
Bei dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag handelt es sich um ein Abkommen zwischen den Bundesländern. Der nicht nur vom AK Zensur, sondern auch vom Provider 1&1 sowie dem Verband der Internetwirtschaft eco massiv kritisierte Entwurf "wurde am 15. Dezember von der Rundfunkkommission der Länder für die Anhörung 'vorgesehen'", wie der Arbeitskreis schreibt.
Bild: Alvar Freude vom AK Zensur bei den Big Brother Awards 09 unter CC BY-SA von Peter Ehrentraut
Simon Jonas Hadlich am Montag, 25.01.2010 22:57 Uhr
Datenschutz = Jugendschutz Nein. Datenschutz = Täterschutz. Denn wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten. ich kram mal in der mathekiste... Datenschutz = Jugendschutz Datenschutz = Täterschutz -> Jugendschutz = Täterschutz ...
Mach Dich mal schlau zum Thema "Monitoring Center"in Iran. Exakt die selbe Technik ist in Deutschland verbaut, von den selben Firmen geliefert und installiert die auch den Iran beliefert haben. NOKIA/Siemens... Das ist ja doppelplusungut:confused: @titus_sh ...
Datenschutz = Jugendschutz Nein. Datenschutz = Täterschutz. Denn wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten. :D MfG Andy ...
Datenschutz = Jugendschutz ...
Bitte sperrt die Politiker weg, oder setzt sie in einen anderen Bereich, die das verzapft haben. *an Kopp fass* Bitte, lass die ständigen Terrorangriffe auf Deutschland endlich enden. Abyssus abyssum invocat, nicht wahr? ...
Lars Sobiraj am 10.05.2012, 13:17 Uhr
Zoe.Leela ist Sängerin und eine engagierte Kritikerin der GEMA, die sich aus ihrer Position als Kreative heraus in der Urheberrechtsdebatte zu Wort meldet. In ihren "vier Thesen" behandelt sie unter anderem die mangelnde Transparenz, den undemokratischen Aufbau und die ungerechte Verteilung der Einnahmen der GEMA. Künstler, kleine Labels und Käufer seien die Verlierer, kritisiert sie.
Lars Sobiraj am 10.05.2012, 17:25 Uhr
Der Anbieter "TIME for kids" bezeichnet sich selbst als "langjähriger Vorreiter im Kinder- und Jugendschutz in Deutschland". Die Software des Unternehmens blockiert derzeit an diversen Schulen von Nordrhein-Westfalen den Zugang zum Wahlprogramm der Piraten. Die Webseite wurde von der automatischen Filtersoftware als möglicher Marktplatz illegaler Drogen ausgemacht und gesperrt.
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