
Fälle wie dieser dringen nicht allzu häufig an die Öffentlichkeit. Sie stellen aber wahrlich keine Ausnahme dar. Grund für die mangelnde Publikumswirksamkeit ist, dass sich schlichtweg die wenigsten Künstler trauen, sich vor Gericht gegen das derzeitige Ausschüttungs-System zur Wehr zu setzen. Barbara Clear zeigte uns jetzt unfreiwillig crystal clear, warum das so ist. Die bayerische Folk-Rock-Sängerin versuchte sich letztes Jahr gegen die Zahlung von GEMA-Rechnungen zur Wehr zu setzen. Als Veranstalterin von Konzerten sollte sie innerhalb von vier Jahren 65.000 Euro abführen. Statt der erhofften 27.000 Euro stellte man ihr als Ausschüttung lediglich 5.000 Euro in Aussicht. Diese doch sehr spezielle Variante, wie Geld verteilt beziehungsweise einbehalten wurde, konnte und wollte die Sängerin nicht nachvollziehen. Nachdem sie sich geweigert hatte ihre Rechnungen zu begleichen, erhob die GEMA Klage vor dem Amtsgericht Passau. Die Sängerin reagierte mit einer Widerklage. Sie hatte im fraglichen Zeitraum auf ihren Konzerten bei mehr als der Hälfte der gespielten Songs eigenes Material verwendet. Dennoch sollte sie von dem vielen eingezahlten Geld nur einen Bruchteil zu sehen bekommen. In erster Instanz hatte das AG München der Klage der GEMA stattgegeben und Frau Clears Widerklage abgewiesen. Jetzt wurde auch die eingelegte Berufung abgeschmettert. Die GEMA hat kürzlich sich im g:b eingetragen, weil man den Sachverhalt korrigiert sehen möchte. Beim vorliegenden Verfahren wäre es um die Summe von 23.600,18 Euro gegangen, nicht um 65.000 Euro. Diese Information hatte sich offenbar sehr erfolgreich in zahlreichen Medien verbreitet. Wir korrigieren hiermit den Fehler in unserem Bericht.
Auf der Diskussionsveranstaltung Werte 2.0 hatte bereits GEMA-Vorstandsmitglied Georg Oeller Bezug auf den vorliegenden Sachverhalt genommen. Dem Publikum der c/o pop erklärte er, dass es in Deutschland das Prinzip der Privatautonomie gäbe. Jeder könne für sich selbst entscheiden, ob er oder sie Mitglieder GEMA werden wolle. "Wir sind hier nicht irgendwelche Piraten, die sich die Leute hier reinholen." Auch wies er darauf hin, dass die Interpreten genau wüssten, worauf sie sich bei der Vertragsunterzeichnung einlassen würden. "Wir treten in diesem Sinne auch nicht als Monopolist auf", so Herr Oeller weiter. Auch den geäußerten Vorwurf des Wasserkopfes wollte er nicht so stehen lassen. Nicht er sondern die Mitglieder würden über den Aufbau der Verwertungsgesellschaft bestimmen. Zum casa crystal clear sagte er schon damals: "Frau Clear hat den Prozess verloren. Das ist der entscheidende Punkt, das möchte ich festhalten." Auf den Einwand, dass offensichtlich ein Unterschied besteht dazwischen, Recht zu haben und es zu bekommen, antwortete er: "Die Fragen des Rechts werden in Deutschland an ordentlichen Gerichten entschieden. Und da lassen wir uns nicht die Butter vom Brot nehmen. Wir gewinnen unsere Prozesse in dem Fall und dann ist es so. Jetzt kann der Kollege von der Piratenpartei sagen, dass ist alles Unsinn und das Rechtssystem infrage stellen. Aber wo Recht gesprochen wird, da gilt es für dich, für mich und für uns alle." Christian Hufgard, der angesprochene "Kollege" von der Piratenpartei, der am Panel teilnahm, hat im Verlauf der Diskussionsveranstaltung tatsächlich die Fairness des vorherrschenden Verteilungsschlüssels angezweifelt.
Update: Endlich liegt das schriftliche Urteil vom 21. Januar vor. Das OLG München bestätigt in zweiter Instanz das korrekte Lizenzierungs- und Ausschüttungsverfahren der GEMA. Barbara Clears Forderung in Höhe von 10.127 Euro ist laut Gerichtsurteil "unschlüssig". Die Musikerin hat demnach keinerlei Anspruch auf Leistungen der Verwertungsgesellschaft. Sie darf im Gegenzug natürlich die Kosten des Verfahrens tragen. Die juristischen Mittel enden an dieser Stelle, eine Revision ist nicht möglich.
Fair oder nicht. Der Ausgang des Verfahrens vom 21. Januar spricht eine eindeutige Sprache. Das Urteil steht fest. Die Butter bleibt zumindest bei einer Partei auf dem Brot. Und die Künstlerin kann jetzt schauen, woher sie das ganze Geld nimmt. Wohl bekommts!
Foto: Lars Sobiraj.
Lars Sobiraj am Montag, 15.02.2010 20:57 Uhr
Leicht OT: Die GEMA konnte sich übrigens immer noch nicht mit Youtube einigen wegen der Lizenzen. Inzwischen haben aber viele Musiker und Gruppen selbst gehandelt und eigene Kanä ...
:T naaa, du weisst doch, das kann doch gar nicht gehen, die haben jahrhunderte vorsprung und sind die all-time könige in allen disziplinen und haben das ganze, man muss es leider sagen, zur absoluten perfektion geführt. auch wenn es uns jetzt ENDLICH in einen verheerend ...
Ich gebe Ihnen Recht: Es herrscht einfach viel Unklarheit bei den Themen GEMA, Gebühren, Urherber und Rechte. Allerdings stehen wir gerne für Fragen zur Verfügung. Unser Problem ist, dass sich unsere Kunden und Mitglieder zu selten direkt an uns wenden. Oft werden Frage ...
So, ich finde hier ist noch nicht alles gesagt worden.^^ Laut meinen Kenntnissen ist jegliche Musik, die gedruckt wird, und nicht als GEMAfrei gekennzeichnet wird, mit GEMA-Gebühren belastet... Das ist falsch ... GEMA Gebühren werden immer dann fällig wenn man ...
So, ich finde hier ist noch nicht alles gesagt worden.^^ Laut meinen Kenntnissen ist jegliche Musik, die gedruckt wird, und nicht als GEMAfrei gekennzeichnet wird, mit GEMA-Gebühren belastet... ...
Lars Sobiraj am 10.05.2012, 13:17 Uhr
Zoe.Leela ist Sängerin und eine engagierte Kritikerin der GEMA, die sich aus ihrer Position als Kreative heraus in der Urheberrechtsdebatte zu Wort meldet. In ihren "vier Thesen" behandelt sie unter anderem die mangelnde Transparenz, den undemokratischen Aufbau und die ungerechte Verteilung der Einnahmen der GEMA. Künstler, kleine Labels und Käufer seien die Verlierer, kritisiert sie.
Lars Sobiraj am 10.05.2012, 17:25 Uhr
Der Anbieter "TIME for kids" bezeichnet sich selbst als "langjähriger Vorreiter im Kinder- und Jugendschutz in Deutschland". Die Software des Unternehmens blockiert derzeit an diversen Schulen von Nordrhein-Westfalen den Zugang zum Wahlprogramm der Piraten. Die Webseite wurde von der automatischen Filtersoftware als möglicher Marktplatz illegaler Drogen ausgemacht und gesperrt.
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