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Jammie Thomas-Rasset:Geldstrafe um 97 Prozent gemildert

Die Verurteilung der alleinerziehenden Mutter Jammie Thomas-Rasset sorgte in den USA für Wirbel. Ihr wurde vorgeworfen, 24 urheberrechtlich geschützte Tracks via P2P verbreitet zu haben. Nun hat der Vorsitzende Richter die Geldstrafe drastisch gemildert.

Insgesamt 24 urheberrechtlich geschützte Werke soll Jammie Thomas-Rasset über eine Tauschbörse verbreitet haben. Im vergangenen Jahr fand sie sich dafür zum wiederholten Male vor Gericht wieder. Bei der ersten Verhandlung war dem Vorsitzenden Richter ein Verfahrensfehler unterlaufen. In Folge dessen der Prozess neu aufgerollt werden musste. Doch obwohl bereits im ersten Verfahren die Strafe immens hoch war, wurde sie im Zweiten nur noch höher.

Volle 1,92 Millionen US-Dollar sollte die Mutter von zwei Kinder an die Majorlabels zahlen - als Entschädigung für ihre Urheberrechtsverletzung. Der Schuldspruch sowie die Schadensersatzfestlegung der Jury sorgten für eine gereizte Stimmung. Auch die Recording Industry Association of America (RIAA), als Kläger im Prozess anwesend, erkannte dies. Man wusste, dass diese Strafe jenseits aller Akzeptanzgrenzen lag. Wenige Zeit nach dem Prozess erklärte man sich zwar solidarisch mit dem Schuldspruch. Der Schadensersatz sei aber einzig und allein eine Entscheidung der Jury gewesen. Man signalisierte darüber hinaus Verhandlungsbereitschaft mit der unterlegenen Partei, falls diese sich außergerichtlich einigen wolle. Überhaupt sei eine außergerichtliche Einigung stets im Interesse der klagende Seite. Die Beklagte habe lediglich nicht so darauf reagiert, wie es sich die RIAA vorgestellt hatte.

Der Vorsitzende Richter der Verhandlung, Michael Davis, wurde kurz nach dem Urteil mit weiteren Anträgen beider Seiten eingedeckt. Darunter war die Forderung von Thomas-Rasset, die Beweiskraft der von MediaSentry erhobenen Daten erneut zu prüfen. Man kritisierte auch die enorme Härte der Strafe. Die Verfassung der USA verbietet es, dass Personen "über die Maße" hart bestraft werden. Man hatte allem Anschein nach vor, die Verfassungsmäßigkeit der Strafe in einer Berufungsverhandlung vor Gericht zur Debatte zu stellen.

Richter Michael Davis ist dem nun zuvorgekommen. Bei der Prüfung der Schadensersatzsumme ist er zu dem Schluss gekommen, dass sie nicht angemessen ist. Pro Track sollte Jammie Thomas-Rasset 80.000 US-Dollar zahlen. Richter Davis hat diese Strafe nun auf 2.250 US-Dollar pro Track reduziert. Während hier schon eine deutliche Verminderung zu sehen ist, wirkt diese beim Gesamtbetrag noch deutlicher. Aus den 1,92 Millionen US-Dollar werden 54.000 US-Dollar. Damit schmälert Richter Davis die Festlegung der Jury um etwa 97 Prozent. In den Gerichtsunterlagen findet sich auch die Begründung dafür: "Das Verlangen nach einer abschreckenden Wirkung kann kein zwei Millionen US-Dollar Urteil für den Diebstahl und die Verbreitung von 24 Songs, einzig wegen dem Vorsatz kostenlose Musik zu erhalten, rechtfertigen. Darüber hinaus: Obwohl es von den Klägern nicht verlangt wurde, ihre tatsächlichen Schäden zu beweisen, müssen die gesetzlich verankerten Schadensersatzbeträge nach wie vor einen gewissen Bezug zu tatsächlich entstandenen Schäden haben."

In seiner Entscheidung finden sich darüber hinaus Hinweise, dass er selbst den Betrag von 54.000 US-Dollar nach wie vor für "zu harsch" empfindet. Hätte er allein eine Entscheidung treffen müssen, wäre die Summe noch niedriger anzusiedeln. Die ursprüngliche Entscheidung der Jury habe er jedoch zu akzeptieren. Es liege lediglich in seinem Tätigkeitsbereich, diese in einen vernünftigen Rahmen zu bringen. Der Beschluss wurde beiden Parteien überreicht. Die Musikindustrie hat nun sieben Tage Zeit, diese Entscheidung zu akzeptieren. Sollte sie es nicht tun, wird der Prozess erneut aufgerollt.

Wie CNET inzwischen berichtet, scheint dem jedoch nichts entgegenzustehen. Die Kläger seien über die Entscheidung von Richter Davis nicht enttäuscht. Man hätte den Fall Thomas-Rasset gerne vom Tisch. Schließlich war es sowieso nie die Absicht der Kläger, sie vor Gericht zu zerren. Ein Sprecher der RIAA erklärte, dass man "die Entscheidung [von Richter Davis] prüfen werde." Dies steht natürlich auch Thomas-Rasset zu, die nach wie vor auf eine Berufungsverhandlung pochen kann.

Konsequenzen des Verfahrens:

Die Entscheidung von Richter Davis war ein interessanter Schachzug. Der Beschluss lehnt nämlich auch Jammie Thomas-Rassets Wunsch nach einem neuen Prozess ab. In diesem wäre die Verfassungsmäßigkeit der Strafe zur Debatte gestanden. Hätte man hier festgestellt, dass 1,92 Millionen US-Dollar gegen die Verfassung sind, hätte man das Strafmaß für solche Fälle komplett überarbeiten müssen. In vergleichbaren Verfahren würden sich die Beklagten darüber hinaus stets auf ein solches Urteil berufen. Dies mag zwar zum Vorteil der Beklagten sein, doch die gesetzlich verankerten Schadensersatzbeträge sowie die Entscheidungen der Jury würden damit auf den Prüfstand gestellt.

Durch den Eingriff von Richter Davis wird dies nicht passieren - vorausgesetzt die RIAA akzeptiert seine Entscheidung. Dennoch bietet sich für andere Filesharer, die durch die RIAA verklagt werden, eine großartige Möglichkeit. Sie können sich auf die Gerichtsentscheidung von Richter Michael Davis berufen. Die Chancen stehen nicht schlecht, dass seine Entscheidung auch bei anderen Richtern Gehör findet.

Am wichtigsten wäre wohl aktuell das Urteil gegen Joel Tenenbaum. Dieser muss 22.500 US-Dollar für jeden der 30 Tracks bezahlen, die er mit Hilfe einer Tauschbörse illegal verbreitet hat. Die Gesamtsumme beläuft sich auf 675.000 US-Dollar. Die Vorsitzende Richterin in diesem Fall, Nancy Gertner, ist zwar nicht an das Urteil von Richter Michael Davis gebunden. Sollte sie jedoch eine ähnliche Entscheidung treffen, würde sie eine gewisse Deckung erhalten, weil sie sich auf ein bereits existierendes Urteil stützt. Sollte das "Team Tenenbaum" gegen das Gerichtsurteil vorgehen, so dürfte die Entscheidung von Richter Davis mit ins Rennen kommen.

Für die klagenden Rechteinhaber könnte sich die Entscheidung von Richter Davis in jedem Falle zu einem "Problem" entwickeln.

(via cnet, copyrightsandcampaigns, recordingindustryvsthepeople, thx!)
(Bild via musicindustryreport, thx!)

Klaus Müller am Samstag, 23.01.2010 11:19 Uhr

tagsTags: jammie thomas-rasset

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17 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Karash86 am 24.01.2010 13:33:09

    Na das haut auch nicht so ganz, du müsstest sie schon mehrfach klauen, und dann verteilen. Dann kommt auch ein höheres Strafmass zusammen. Aber naja bei weitem nicht in dieser Höhe. In diesem Fall wird ja gar nichts geklaut, also wäre der Diebstahl sogar schwere ...

  • ironkung am 24.01.2010 03:08:40

    Ist zwar gut, dass zumindest der Richter die Strafe schon etwas zusammengestrichen hat, aber übertrieben ist sie immer noch. Wenn man ne CD ausm Laden klaut, bekommt man normalerweise auch keine 1,9 Mio Strafe... Na das haut auch nicht so ganz, du müsstest sie sc ...

  • Karash86 am 24.01.2010 01:23:28

    Ich frage mich, wer da in der Jury hockt? Werden die von der Musikindustrie geschmiert, oder nehmen die grundsätzlich Leute ohne jede Art von gesunden Menschenverstand? 1,92 Mio Dollar Strafe für eine alleinerziehende Mutter? Diese Strafe kann sie doch niemals abbezahlen, wenn sie nicht zur Schw ...

  • PeterSicherlich am 23.01.2010 23:37:34

    Also ich meine die 50 Dollar sind auf 24x99=50 Dollar bezogen :D, also Insgesamt und nicht pro Song. So, das dazu. Ich muss sagen, dass ich es gut finde, das sie die Strafe gemindert haben, klar. Doch das entsetzt kommt eigentlich danach, ich mein ein Pappenstiel ist das immer noch!:eek: Dann komm ...

  • ironkung am 23.01.2010 22:24:28

    Na das 99cent nicht das doppelte von 50$ sind da stimmste mir aber zu oder? Aber ansonsten 100% agree und du hast es auf den Punkt gebracht. ...

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