
Sicherlich war der OiNK-Betreiber Alan Ellis über seinen Freispruch sehr glücklich. Man hatte ihm eine Verschwörung mit betrügerischer Absicht gegenüber der Musikindustrie anhängen wollen. Dieser Anklagepunkt lag wie das Schwert des Damokles über dem Beklagten. Nach einigen spannenden Prozesstagen zog sich die Jury zurück. Deren Urteil kam am Ende sehr unerwartet: nicht schuldig. Der Anklagepunkt gegen Alan Ellis musste fallengelassen werden. Er war wieder ein freier Mann.
Die Musikindustrie zeigte sich über das Urteil wenig erfreut. Der Vorsitzende der International Federation of the Phonographic Industry (IFPI), John Kennedy, bezeichnete die Entscheidung als "schreckliche Enttäuschung". Nach dem Prozess verließ Ellis den Gerichtssaal unverzüglich. Für Reporter stand er nicht zur Verfügung. Die British Phonographic Industry (BPI) war diesbezüglich deutlich freizügiger. "Dies ist eine sehr enttäuschende Entscheidung gewesen, die fernab vergleichbarer Urteile rund um den Globus ist. Der Beklagte hat beinahe 200.000 Britische Pfund (ca. 230.000 Euro) durch die Offenlegung der Werke anderer Personen eingenommen. Der Fall zeigt, dass Künstler und Labels besseren Schutz brauchen", so das Statement des Verbandes.
Mit dem Freispruch im Strafverfahren ist die Angelegenheit aber noch nicht ausgestanden. Wie der IFPI-Vorsitzende John Kennedy erklärt, sei damit das "Ende der Straße" noch nicht erreicht. Man wolle "andere Wege" finden, um Ellis zur Verantwortung zu ziehen. Konkret gemeint ist hier ein zivilrechtliches Verfahren. Man wolle die Spendengelder der OiNK-User zurückholen. Sie würden dann an die Künstler weitergeleitet, deren Werke verbreitet wurden.
Für den Betreiber von OiNK scheint es also noch nicht ganz vorbei zu sein. Die richtigen Probleme scheinen erst loszugehen.
(via torrentfreak, thx!)
Klaus Müller am Freitag, 22.01.2010 12:27 Uhr
Jetzt hoffen wir einfach mal, dass er das Verfahren auch gewinnt, zum Dank OiNK wieder aufmacht uned die Musikindustrie am Arsch ist. ...
Der Betreiber der beliebten BitTorrent-Musikseite "OiNK" schien Glück zu haben. Vergangene Woche verließ er den Gerichtssaal als freier Mann. Hier ging es jedoch nur um das Strafverfahren. Nun droht das Zivilverfahren. zu ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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