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KiPo-Sperren: Verfassungsbeschwerde vom AK Zensur

Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur), ein Zusammenschluss von Gegnern des gestern verabschiedeten Netzsperren-Gesetzes, plant eine Verfassungsbeschwerde gegen besagtes Gesetz.

Erst gestern war das Gesetz, das der Bekämpfung von dokumentiertem Kindesmissbrauch im Internet dienen soll, vom Bundestag verabschiedet worden (gulli:news berichtete). Bis zuletzt hatten Gegner, die das Gesetz als unwirksam gegen Kindesmissbrauch ansehen und darüberhinaus den Aufbau einer Zensur-Infrastruktur in Deutschland fürchten, mit den verschiedensten Mitteln (darunter Demonstrationen, Diskussionen mit Politikern und der zahlenmäßig erfolgreichsten ePetition in der Geschichte) versucht, die Verabschiedung zu verhindern. Nun, da fast schon feststeht, dass das Gesetz in Kraft treten wird (zwar muss es noch vom Bundespräsidenten abgesegnet werden; dies gilt jedoch eher als Formalität), wollen die Mitglieder des Arbeitskreises juristische Mittel ergreifen.

Bei dem Gesetz sei die Zuständigkeit des Bundes und die Frage der Gewaltenteilung zweifelhaft, zudem werde in Grundrechte eingegriffen, sagte der Sprecher des Arbeitskreises, Alvar Freude, dem "Kölner Stadt-Anzeiger" zur Begründung für die geplante Verfassungsbeschwerde. Zudem befürchten Aktivisten nach wie vor eine Ausweitung der Sperren auf andere Formen unerwünschter Inhalte - nicht ganz abwegig angesichts der Tatsache, dass beispielsweise CDU-Politiker Thomas Strobl gestern öffentlich Internet-Sperren gegen sogenannte "Killerspiele" in Erwägung zog (gulli:news berichtete).

Allerdings könnte es möglicherweise schwierig für den Arbeitskreis sein, zu erreichen, dass die Verfassungsbeschwerde vom Bundesverfassungsgericht auch angenommen wird. Die Aktivisten nämlich dürften es schwer haben, eine persönliche Betroffenheit geltend zu machen. Diese aber ist Voraussetzung für die Annahme einer Verfassungsbeschwerde, wie das Bundesverfassungsgericht erst heute mit Bezug auf die Beschwerde gegen den sogenannten "Hackertoolparagraphen" §202c StGB noch einmal betonte (gulli:news berichtete). (Annika Kremer)

(via onlinekosten.de, thx!)

News Redaktion am Freitag, 19.06.2009 21:31 Uhr

tagsTags: gesetz informationsfreiheit internetsperren bundesverfassungsgericht koalition zensur zensursula freude ak zensur netzsperre verfassungsbeschwerde kinderporno

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33 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Ghandy am 20.06.2009 18:27:06

    @herrenlos: Wen auch immer als Kinderficker zu bezeichnen - das kannste gerne auf deinem privaten Blog machen, hier nicht. ...

  • herrenlos am 20.06.2009 17:20:49

    @nomit2 Nein um Gottes gesamten Willens nein..... Die Linken und die Sozies SPD/SED und auch die CDU/CSU alle Blogparteien sind unwählbar. (...) Bevor Du nun sagst „Nein“ sieh dir das Machbare an! Wähle einfach die Partei Deiner Wahl. D Die wirklichen Rechten, sind die Linken Die Fortschri ...

  • Sempralon am 20.06.2009 15:19:38

    @docGhandy, Grundrechte sind für die Politiker lästige Krankheiten ... Meinungs-und Informationsfreiheit die Pest ... Nachvollziehbarkeit der Aussagen der Politiker ("Das Netz vergisst nie") die Lepra ! Muss ich noch genauer werden ? Die Grundrechte sind ein Pool an Krankheiten, von denen sich u ...

  • docGhandy am 20.06.2009 14:10:49

    mal so gefragt, ich habe doch ein Grundrecht darauf, das der Staat in 3 Gewalten geteilt ist, dies hat der bundestag jetzt nicht beachtet. wäre das nicht ein ansatzpunkt für eine Verfassungsbeschwerde? ...

  • Metal_Warrior am 20.06.2009 13:55:05

    Zu faul zum weiterlesen? Aus Artikel 5 GG: (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. Richtig, und in Art. 19 Abs. 2 steht: "In keinem F ...

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