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UK: 50.000 Pfund Höchststrafe pro Musikstück?

Das britische Intellectual Property Office (IPO) hat einen Entwurf veröffentlicht, der die Urheberrechtssituation verbessern und die Geldstrafen für Verletzungen hiervon drastisch erhöhen soll.

Der Entwurf der britische Behörde war auch ein kleiner Teil des über 230 Seiten starken Digital Britain Reports von Lord Carter. Ihm wurde jedoch bislang nicht die Aufmerksamkeit geschenkt, die er verdient.

Vorgesehen sind weit reichende gesetzliche Änderungen, um zu verhindern, dass weitere Urheberrechtsverletzungen stattfinden können. Ein besonders bemerkenswerter Teil des Entwurfs sieht jedoch auch die Anpassung der bisherigen Geldstrafen vor. Die Formulierung ist dabei nicht eindeutig und spricht von physischen sowie online stattfindenden Urheberrechtsverletzungen. Ob hier von gewerblichen Taten die Rede ist, wird nicht eindeutig klargestellt. Die Höchststrafe wird jedoch deutlich genannt und soll auf 50.000 Britische Pfund pro Verletzung angehoben werden. Bislang lag die Höchststrafe für Urheberrechtsverletzungen, die online geschahen bei 5.000 Britischen Pfund. "Wir müssen die Mittel haben um gezielten und organisierten Verbrechen gegen geistiges Eigentum entgegenzutreten. Die vorgeschlagenen 50.000 Britischen Pfund für physische und online stattfindende Rechtsverletzungen senden ein deutliches Signal an Kriminelle, die sich am geistigen Eigentum vergehen. In diesem Zeitalter nehmen bedürfen Verletzungen des geistigen Eigentums eine deutliche Antwort. Sie muss durchgesetzt werden - ungeachtet ob die Verletzung on- oder offline geschah", so David Lammy, der Staatssekretär für Angelegenheiten um geistiges Eigentum.

Die Featured Artist Coalition (FAC) hat derweil gegen diese Änderung protestiert und erklärt, dass sie "gewöhnliche Musikfans kriminalisieren" würde. Man möchte sich stattdessen mit der Regierung und Vertretern der Industrie an einen Tisch setzen und erst einmal klären, wie "ernst zunehmende mehrfache Urheberrechtsverletzer" definiert werden sollen. Mit einer Höchststrafe von 50.000 Britischen Pfund bewegt man sich natürlich bereits in Sphären, die man erst diese Woche erschreckend kennen lernen musste, als Jammie Thomas-Rasset zu einem Schadensersatz von 1,92 Millionen US-Dollar verurteilt wurde - also zu 80.000 US-Dollar pro Track. (Firebird77)

(via billboard, thx!)

(Bild links: Filesharer - hängt sie höher? via CCC, danke!)

News Redaktion am Samstag, 20.06.2009 11:51 Uhr

tagsTags: großbritannien urheberrechtsverletzung geistiges eigentum david lammy digital britain industrie uk höchststrafe werk verbrechen

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12 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • titus_shg am 21.06.2009 14:18:44

    Werden eigentlich die kleinen Polen auf den Trödelmärtken die Kopierte CDs verkaufen auch so hoch verknackt? Nein, von denen hat ja die Musikindustrie keine IPs. :D MfG Andy ...

  • Jess1982 am 21.06.2009 13:55:25

    Werden eigentlich die kleinen Polen auf den Trödelmärtken die Kopierte CDs verkaufen auch so hoch verknackt? ...

  • titus_shg am 21.06.2009 12:23:34

    Bekomme ich Rabatt bei ner Bravo Hits? :T Wird sowas etwa ernsthaft in Tauschbörsen angeboten? :confused: Da lässt man einen Tag das Internetradio laufen, da hat man das doch automatisch alles. MfG Andy ...

  • Lumines am 21.06.2009 12:16:58

    Dann werde ich auch Musiker, irgendwer wird es schon downloaden :D ...

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