
Seit zwei Jahren ist es den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) erlaubt, ihre Videoaufnahmen aus dem Personennahverkehr 24 Stunden lang zu speichern. Das flächendeckende Videoüberwachungsnetzwerk der BVG ist eine der größten dieser Anlagen in ganz Deutschland. Die Humanistische Union, eine Bürgerrechtsorganisation, die sich lange vor der Studentenrevolution 1968 formierte und bis heute für Informationsfreiheit und Systemkritik eintritt, kritisiert in einer aktuellen Pressemitteilung, dass die Auswirkungen dieser Kameraüberwachung nicht ernsthaft überprüft würden. "Wir fordern eine aussagekräftige Evaluation über die Wirksamkeit und die Nebeneffekte der Videoüberwachung bei der BVG. Auf die vom Senat angekündigte Schmalspurauswertung können wir verzichten," sagte Anja Heinrich, Geschäftsführerin der Humanistischen Union Berlin-Brandenburg. Der Auffassung der Humanistischen Union nach spiele die Videoüberwachung der Polizei auf dem Gelände der Berliner Verkehrsbetriebe eigentlich keine Rolle. Da die Polizei kaum Aufzeichungen vornehme, könne der Evaluationsbericht des Senats lediglich feststellen, dass die Polizei von ihrer Befugnis zur Kameraüberwachung kaum Gebrauch mache.
Hintergrund dieser Kritik ist die Weigerung des Berliner Senats, die gesetzlich vorgesehene Überwachung der lokalen Verkehrsbetriebe ausreichend zu evaluieren. Auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Benedikt Lux (Drs. 16/13853) antwortete der Innensenator Berlins, man werde nur die polizeilich angefertigten Videoaufnahmen evaluieren, nicht aber die der BVG.
Nach Ansicht der Humanistischen Union mache es für die Bürger keinen Unterschied, ob die Überwachung durch den kommunalen Verkehrsdienstleister statt durch die Polizei stattfinde. Der Senat habe selbst die permanente Videoüberwachung in allen U-Bahnhöfen, vielen Bussen und Bahnen angebahnt und dann der Polizei den Zugang zu diesen Daten gesetzlich ermöglicht.
Die Bürgerrechtler verlangen vom Senat zu prüfen, ob mit dieser massiven Überwachung die Sicherheit im öffentlichen Nahverkehr tatsächlich gewährleistet würde und dieser Zweck nicht auch mit weniger invasiven Mitteln zu erreichen sei. In seinem angekündigten Umfang könne durch den Bericht kaum geklärt werden, ob die Videoüberwachung überhaupt eine signifikante Rolle bei der Verbrechensbekämpfung spiele. Dazu kleidet Anja Heinrich die Kritik der durch sie vertretenen Organisation in unmissverständliche Worte: "Der Senat hat hier eine Bringschuld. Er muss beweisen, dass er zu Recht alle Benutzer der öffentlich zugänglichen U-Bahnstationen, U-Bahnen, Busse und Straßenbahnen unter einen Generalverdacht stellt."
Als es vor zwei Jahren zur Entscheidung für die allgemeine Überwachung durch den Verkehrsdienstleister kam, seien die Kritiker dieses Verfahrens mit dem Versprechen auf Evaluation des Nutzens für die Straftatbekämpfung nur beruhigt worden. Trotz begründeter Zweifel in Bezug auf die Verfassungsmäßigkeit der Änderungen an Polizei- und Datenschutzgesetz habe die Koalition aus SPD und Linker die Neuregelungen durchgesetzt.
Doch die Antwort auf die Nutzenfrage, könne der versprochene Senatsbericht nicht geben, so Heinrich. "Bereits in der Erprobungsphase der jetzigen Videoaufzeichnung hat eine interne Evaluation bei der U-Bahn ergeben, dass der Einsatz von Kameras auf Bahnsteigen trotz des erheblichen Aufwandes keinen Sicherheitsgewinn bringt." Insofern wundere es die Humanistische Union nicht, dass der Senat keine echte Evaluation der Videoüberwachung der BVG wolle.
(Bild: Uli H@flickr.com unter CC - some rights reserved - thx!)
Julia Klein am Sonntag, 17.01.2010 22:38 Uhr
Hallo, die meisten verbrechen geschehen im affekt, also ist es dem täter sowieso egal wo er sich grade befindet. Des weiteren sollte man einfach mehr personal an den öffentlichen plätzen etc. patrouille laufen lassen so hat man auch gleich eine ansprechperson im falle eines falles:T. Aber das k ...
Warum nur?http://img25.imageshack.us/img25/1481/clipboard02lf.jpg Vielleicht weil es sich genauso wie in England zeigen würde, dass es GAR NICHTS bringt? Würde ich jetzt so nicht sagen. Berlin ist zwar auf den ersten Blick völlig überschuldet und auf ...
Warum nur?http://img25.imageshack.us/img25/1481/clipboard02lf.jpg Vielleicht weil es sich genauso wie in England zeigen würde, dass es GAR NICHTS bringt? ...
Ich glaube nicht, das Politiker immer die Wahrheit sagen. Auch hier erfährt man es zu spät, das die Polizei Zugriff auf das Videomaterial von der BVG hat. Ob das ausreicht für eine Verfassungsklage? Dies sollten geeignete Anwälte wissen. Die Einführung stand unter ganz anderer Überschrift. Ich ...
Mal unabhängig davon, dass die meisten Kameras sowieso nutzlos sind: Ließe sich die Verfassungskompatibilität nicht mittels Klage vorm Verfassungsgericht überprüfen? ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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