Einige werden sich erinnern, dass vor einigen Wochen die australische Zensurliste bei Wikileaks aufgetaucht war. Nach einer Prüfung der Liste gelangte man zu dem Ergebnis, dass in Australien auch Seiten blockiert werden, deren Inhalte absolut legal sind.
Wie jedoch der dazugehörige Eintrag bei Wikileaks klar macht, ist die erste Regel der Zensur die, dass man darüber nicht zu sprechen hat. In Finnland scheint man dies tatsächlich wörtlich zu nehmen, wie ein Bericht der European Digital Rights (EDRI) Vereinigung verrät. Der finnische Netzaktivist Matti Nikki veröffentlichte auf seiner Website einige der URLs, die auf der "Blacklist" stehen und von finnischen Providern blockiert werden. Da seine Seite diese Links beinhaltete, geriet auch er in das Netz der Fahnder, welche in mehrfach befragten und mit massiven Strafen für die Veröffentlichungen drohten, schließlich habe es sich um Links zu kinderpornografischen Inhalten gehandelt. Als weiteren Schritt, dass diese Informationen nicht an die Öffentlichkeit dringen, wurde seine Seite ebenfalls (!) auf die Blacklist gesetzt. Nachdem keine weiteren rechtlichen Folgen für Nikki eintraten, wollte er seine Website von der Zensurliste entfernen, damit sie wieder erreichbar wäre. Die Polizei lehnte die Entfernung seiner Website lapsiporno.info von der Liste jedoch ab, woraufhin er vor dem Verwaltungsgericht in Helsinki darauf klagte. Das Ergebnis? Nichts, abgesehen von der Tatsache, dass die Seite nach wie vor blockiert wird.
Das Erschreckende ist jedoch, mit welcher Gleichgültigkeit das Verwaltungsgericht über die Klage von Nikki entschieden hat. Man sei sich durchaus darüber im Klaren, dass es hier um die Zensur einer persönlichen Website des Klägers gehe. Damit hatte es sich dann aber auch schon. Wie EDRI erklärt, hätte man damit die finnische Verfassung insbesondere das Recht auf freie Meinungsäußerung verworfen, ohne auch nur die geringsten Erklärungen oder Gründe hierfür anzubringen.
Matti Nikki hat derweil - vertreten durch die Kanzlei Turre - Berufung gegen die Entscheidung vor dem Verwaltungsgerichtshof eingereicht. Dies soll in nächster Zeit darüber entscheiden. Vermutlich wird es jedoch keine großartigen Ergebnisse hervorbringen, schließlich will keines der Länder, die auf Zensur setzen, dass darüber Details bekannt werden. (Firebird77)
News Redaktion am Samstag, 20.06.2009 13:23 Uhr
Ist mir persönlich Latte... Primärer DNS-Server: 85.214.73.63 Im Gegenteil - eigentlich wäre es doch super, wenn bald (möglichst morgen) Gulli auf die Liste wandert. So hätten wir endlich einen Grund, vor dem BVerfG zu klagen (weil man ja persönlich betroffen sein muss - was fü ...
kenne die seite garnicht, wollte mal anschauen was es da überhaupt gibt, aber geht nicht.. auch über tor kam ne antwort von einem schwedischen proxy das die anfrage abgewiesen wurden.. wasn da krassen drauf? oO btw fällt mir da wieder diese schwachsinnigkeit von dem gesetz auf.. ...
tja die Seite verlinkt zu Kinderpornos und kommt auf die Sperrliste obwohl auf der Seite selbst keine Kinderpornos sind. Was ist mit einer Seite welche zu dieser Seite verlinkt? Auch auf die Sperrliste? Immerhin verlinkt sei auf eine Seite welche auf Kipo verlinkt, also fast genauso schlimm. Und w ...
Ihr wisst aber schon das die Seite sogesehen eine Linksammlung von KiPo's ist oder? Und somitgesehen ist es meiner meinung nach richtig sie sperren zulaßen. WENN wirklich KiPo-Seiten dort verlinkt wurden, warum wurde die Seite dann nicht beim Hoster gelöscht und der Betreibe ...
Heutzutage ist die Internettelefonie neben Fest- und Mobilnetztelefonie immer gefragter. Per Internet zu kommunizieren ist nicht nur komfortabler und billiger, man ist zudem unabhängig von Tarifen, welche nur eine bestimmte Gesprächszeit günstig ermöglichen. Also wieso nicht auch Internet-Telefonie nutzen?
Lars Sobiraj am 14.05.2013, 13:52 Uhr
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags steht seit vielen Jahren den Bürgern und Gruppen für ihre Anliegen offen. Wir haben uns kürzlich mit einem der 80 Mitarbeiter des Hauses unterhalten. Da seit der Gründung nur sehr wenige Gesetzesänderungen durch Petitionen entstanden sind, wollen wir den Sinn dieser Institution hinterfragen. Dies ist vorerst der letzte Teil unserer Interview-Serie.
Lars Sobiraj am 12.05.2013, 12:51 Uhr
Wie ein 73-jährige Japaner beweist, kann man das am häufigsten benutzte Tabellenkalkulationsprogramm Microsoft Excel nicht nur für reguläre Berechnungen einsetzen. Tatsuo Horiuchi erstellt ausnahmslos seine traditionellen Gemälde mit Hilfe dieses Programms. Er arbeitet bereits seit 10 Jahren mit der Software und stellt seine Bilder in diversen Ausstellungen vor.