
Der Landesdatenschutzbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz, Edgar Wagner, erklärte in einer aktuellen Pressemitteilung, Google Analytics sei als nicht datenschutzkonform zu betrachten. "So ermöglicht die derzeitige Konfiguration des Dienstes keine wirksame Wahrnehmung des Rechts auf Widerspruch, Information und Auskunft sowie keine Löschung der Daten auf Verlangen der Betroffenen. Unklar ist weiterhin, welche Nutzerdaten zu welchen Zwecken durch das Analysewerkzeug konkret erhoben werden und wie lange diese bei der Google Inc. mit Sitz in den USA gespeichert bleiben. Außerdem räumt sich Google in den zugrundeliegenden Bestimmungen ausdrücklich das Recht ein, die über den einzelnen Nutzer mittels einer eindeutigen Kennung gewonnenen Daten mit anderen bereits gespeicherten Daten zu verknüpfen und diese Informationen an Dritte weiterzugeben. Dies steht im Widerspruch zu den Vorgaben des Telemediengesetzes, wonach die Zusammenführung des pseudonymisierten Profils mit Angaben über die hinter dem Pseudonym stehenden natürlichen Personen unzulässig ist." Dieser Darlegung schließt sich ein Papier an, in dem die problematischen Punkt zusammengefasst sind.
Eines der monierten Probleme des Analysewerkzeugs von Google ist das Speichern der IP-Adresse in der kritisierten Standardkonfiguration. Verändert der Anwender diese nicht gezielt, wird die IP-Adresse automatisch nach der Erhebung gespeichert. Da diese Adresse aus Sicht der Datenschützer jedoch ein personenbeziehbares Datum darstellt, ist die Anonymität und damit der Schutz von Internetnutzern, die in dieser Statistik auftauchen, nicht mehr gewährleistet.
Aus datenschutzrechtlicher Sicht gehen die Betreiber von Internetseiten und weiteren online-Angeboten das Risiko ein, gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen zu verstoßen. Deshalb empfiehlt Wagner solchen Dienstleistern die Verwendung von Analyseprogrammen, die den Vorgaben zum Datenschutz nachkommen.
Google gab sich in einer Reaktion auf die Kritik von Behördenseite empört: "Datenschutz gehört bei Google zu den obersten Prioritäten. So binden wir Datenschutz-Optionen in all unsere Produkte ein. Wir begrüßen Initiativen, die die Balance zwischen Datenschutz-Einstellungen für Nutzer und Innovationen für Web-Dienste weiter verbessern, sind aber sehr besorgt über den gegenteiligen Effekt, den der Beschluss in Bezug auf Web-Analyse-Dienste des Düsseldorfer Kreises allgemein auf die deutsche Internet-Industrie haben wird. Die Daten, die Google Analytics erhebt, werden von Google für nichts anderes verwendet, als den Website-Betreibern, die Google Analytics verwenden, die Nutzung ihrer Seite aufzuzeigen. Dadurch helfen wir ihnen, die Effizienz und Benutzerfreundlichkeit ihrer Website zu verbessern. Google Analytics entspricht dem europäischen Datenschutz-Gesetz und wird darüberhinaus von einigen europäischen Datenschützern auf ihren eigenen Websites eingesetzt."
Die Kritik der Aufsichtsbehörde bezieht sich auf sechs Kernpunkte, die das Widerspruchsrecht des Seitenbesuchers auf die Erstellung von Nutzungsprofilen sowie die Trennung von Profil- und Nutzungsdaten tangieren. Dazu kommen Kritikpunkte in Bezug auf die Löschung der erhobenen Daten, den meist mangelnden Hinweis auf die Verwendung der Software auf den besuchten Seiten und die Übermittlung von Nutzerdaten in die USA. Der gravierendste Einwand bezieht sich auf die Analyse des Nutzungsverhaltens mithilfe der IP-Adressen der Seitenbesucher. "Der Dienst Google Analytics nutzt die erhobenen IP-Adressen zur Geolokalisierung der Nutzer. Eine Verarbeitung der vollständigen IP-Adresse zum Zweck der Analyse des Nutzungsverhaltens ist nach Auffassung der Aufsichtsbehörden für den Datenschutz des Bundes und der Länder vom Telemediengesetz nicht gedeckt."
(Via googlewatchblog.de, thx! Bild: dannysullivan@flickr.com unter CC, thx!)
Julia Klein am Samstag, 09.01.2010 18:52 Uhr
Was ich interessant finde ist, das Google-Analytics auch auf Gulli zu finden ist... ...
Ach die Pfälzer sind nur Neidisch ... ... worauf? Na? Kommt Ihr drauf? Kleine Hilfestellung: - eineindeutige persönliche Steuernummer (taucht in allen Behördendatenbanken auf und kann so nach dieser gefiltert werden) - VDS ... genügt? Genau, bei Google funktioniert das System schon! ... und d ...
Jo stimm ich dir voll zu wers gnau wissn will - aber damit man diese bösen traker los wird is das Plugin in Firefox Ich benutz NoScript und hab google Analytics auf der blackliste. @Topic: Ich frage mich auch war ...
Danke bladedaywalker ein netter tipp für DAUs wie mich mit starker paranoia:D ...
Jo stimm ich dir voll zu wers gnau wissn will - aber damit man diese bösen traker los wird is das Plugin in Firefox --> Ghostery wärmsten zu empfehlen greets bladedaywalker ;) ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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