
Filesharing-Abmahnungen sind nach wie vor in aller Munde. All dies, obwohl der "Spuk" bereits vor fünf Jahren begann. Man möchte meinen, er hätte inzwischen seinen Schrecken verloren. Die Jahresstatistik 2009 beweist das Gegenteil.
Wo also stehen Abgemahnte? Wo die Abmahner? Keine leicht zu beantwortende Frage. Nicht, weil man keine Vermutungen anstellen könnte. Deutungen wären durchaus - in jede Richtung - möglich. Es mangelte jedoch an verlässlichen, stabilen Zahlen. Verlässlich erhoben, ohne das Bewusstsein die Industrie in ein schlechtes Licht zu rücken. Diese will sich ja - so die eigene Aussage - nur wehren.
Man müsse sich schützen, vor dem bösen Raubkopierer. Als probates Mittel, dieses Ziel zu erreichen, hatte man die Abmahnung auserkoren. Seit dem Jahr 2005 / 2006 haben die kleinen postalischen Zustellungen bei vielen Bundesbürgern für ein breites Spektrum an Reaktionen gesorgt. Bestürzung, Schrecken, Angst, Wut, Zorn, Unverständnis. Der gewöhnliche P2P-Filesharer wurde auf äußerst unsanfte Art und Weise aus seinen Datenträumen gerissen.
Die Contentindustrie wird sagen, dass dies vor allem an einer Sache lag. Der Betroffene fühlte sich ertappt. Er wusste plötzlich, dass er im Netz nicht anonym war. Aus Sicht der Betroffenen klang dies selbstverständlich anders. Zahlreiche Abgemahnte bezeichneten P2P-Abmahnungen als "Abzocke" oder sogar als "Betrug". Die geforderten Summen seien fernabseits jedweder Realität. Der Streitwert sowie das damit verbundene Kostenrisiko ließ so manchen zittern. Damit er schließlich doch zähneknirschend bezahlte. Schuld oder Unschuld standen in den seltensten Fällen wirklich auf dem Prüfstand.
Die Zahl der Kostenklagen ist zwar in der vergangenen Zeit spürbar gestiegen. Doch wie der Name bereits sagt, geht es hier nur um die Rechtsanwaltskosten. Ein meist überschaubarer Betrag, mit einem eventuell tragbaren Kostenrisiko. Unterlassungsklagen auf den vollen Streitwert wurden fast nie geführt. Einen deutlichen Anteil an diesem Erfolg trägt der Verein gegen den Abmahnwahn e.V. sowie die Initiative Abmahnwahn-Dreipage. Gemeinsam mit Dr. Alexander Wachs bieten sie eine modifizierte Unterlassungserklärung für Abgemahnte an.
Diese ist bei weitem nicht so umfangreich formuliert, wie die originalen Unterlassungserklärungen der Abmahner, die den Abmahnschreiben beiliegen. Denn in erster Linie geht es bei der Abmahnung um eines: Der Abgemahnte soll eine bestimmte Tat unterlassen. Das unterzeichnete Dokument ist ein Garant dafür.
Immer wieder wurden und werden jedoch Stimmen laut, dass das Unterlassungsbegehren nur ein fadenscheiniger Vorwand sei. Es gehe um Geld, sehr viel Geld. Eine regelrechte Abmahnindustrie hat sich im Laufe der Jahre etabliert, die voll automatisiert Abmahnungen verschickt. Wenn nur jeder x-te Abgemahnte bezahlt, würden die Abmahner den Betrag x mit sechs Stellen vor dem Komma einnehmen. Wahrheit oder nur Gerücht?
Man konnte zwar durch die diversen Foren ziehen und Daten erheben. Zu einem wirklich befriedigendem Ergebnis konnte man so jedoch nicht gelangen. Die Gründe waren vielfältig. Zum einen treten nicht alle Abgemahnten in einem Online-Forum auf, um von ihrem Fall zu berichten. Sie fallen also von vornherein aus jeder "Forenerhebung". Andere wiederum sehen ein, dass sie die Tat begangen haben, und bezahlen sofort. Ohne große Rückfragen, ohne es jemandem zu erzählen.
Seit dem Jahr 2007 erhebt jedoch eine Forennutzerin in Zusammenarbeit mit dem Verein gegen den Abmahnwahn e.V. sowie der Initiative Abmahnwahn-Dreipage Daten. Monatlich werden die Ergebnisse als PDF-Download angeboten, damit sich jeder einen Überblick verschaffen kann. Nach langer Zeit kann man nun jedoch einen besonders großen Schritt vollziehen. Durch die vollständige Datenerhebung im Jahr 2008 sowie 2009 lassen sich die beiden miteinander vergleichen. Erstmals ist eine Entwicklung der P2P-Abmahnindustrie in Deutschland mit nackten Zahlen zu sehen. Auch entsprechende Einschätzungen kann man auf Basis selbiger abgeben, wobei diese natürlich nur Vermutungen sind.
Das Beiblatt zur Jahresstatistik 2009 formuliert jedoch treffend: "Die Statistik macht nur eins überdeutlich. Hier geht es nicht mehr um einen politischen Auftrag oder um die Verteidigung eines veralteten Urheberrechts, sondern es hat sich eine Abmahnindustrie formiert, die mittels Abmahnung wegen Verstoß gegen das Urheberrecht einfach nur Profit erzielt."
Für viele Abgemahnte wird dies jedoch das erste Mal sein, an dem sie den Umfang der "Abmahnmaschinerie" in Deutschland überschauen können. Wir bitten zum zweiten Teil dieser Artikelreihe zu gehen. Darin wird die Jahresstatistik 2009 behandelt und einige Ergebnisse beleuchtet.
Klaus Müller am Freitag, 08.01.2010 11:14 Uhr
Vielen Dank für Artikel dieser Art hier. Bin gespannt auf Teil 2 Welche Art von Werken zieht eigentlich am ehesten eine Abmahnung hinter sich? Kann man nach wie vor sagen das es am ehesten Verbreiter von neuen deutschen Filmen, Alben oder gerade herausgekommenen Video/Computerspielen trifft? ...
Filesharing-Abmahnungen sind nach wie vor in aller Munde. All dies, obwohl der "Spuk" bereits vor fünf Jahren begann. Man möchte meinen, er hätte inzwischen seinen Schrecken verloren. Die Jahresstatistik 2009 beweist das Gegenteil. [url=http://www.gulli.com/news/p2p-abmahnungen-jahresstatistik-2 ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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