
Das Gericht prüfte die Forderungen, welche von Monique Wadsted vorgebracht wurden. Diese ist als Anwältin für die Filmindustrie tätig, und trat auch im Prozess gegen The Pirate Bay (TPB) auf den Plan. Man hielt fest, dass OpenBitTorrent nahezu alle Torrents von The Pirate Bay abarbeiten würde. Folglich würden die Urheberrechtsverletzungen dort fortgeführt. Eine zügige Abschaltung sei deshalb unabdingbar. Konkret sollte der Hoster "Portlane" die Seite zeitnah abschalten.
Das Gericht gab dem Antrag jedoch nicht statt. Man hielt zwar fest, dass Urheberrechtsverletzungen durchaus möglich seien. Alleine dadurch ließe sich aber keine Begründung konstruieren, mit der eine Abschaltung rechtmäßig haltbar wäre. Der Hoster müsse viel mehr tun, als nur seinem Geschäftszweck - dem Hosting - nachgehen, um zu so einer Handlung verurteilt zu werden. Verständlicherweise zeigten sich die Kläger wenig begeistert über diese Entscheidung.
Aus diesem Grunde hat man nun Widerspruch gegen die Entscheidung eingelegt. Die nächsthöhere Instanz soll das Gerichtsurteil prüfen und notfalls revidieren. Damit ein anderes Urteil wahrscheinlich wird, hat die Klägerseite in der Trickkiste gekramt. Der bereits im ersten Verfahren angewandte Vorwurf, Portlane würde nicht genug tun, um Urheberrechtsverletzungen über OpenBitTorrent zu unterbinden, wurde um ein interessantes Detail erweitert.
Man versucht einen etwas anzüglichen Vergleich, der dem Berufungsgericht verdeutlichen soll, wie prekär die Lage inzwischen sei. Portlane wird dabei mit einem Grundstücksbesitzer verglichen, welcher wissentlich Prostitution auf seinem Gelände duldet. Obwohl er davon Kenntnis hat, unternimmt er jedoch nichts dagegen. Die "rechtswidrigen Handlungen" würden also geduldet. Ein interessanter Vergleich, der wohl primär auf eines abzielt. Es geht primär darum, die schwer verständliche Urheberrechtsverletzung von digitalen und somit immateriellen Gütern auf eine andere Tat zu übertragen. Eine Tat, die auch für einen Richter wesentlich plakativer und verständlicher ist. Und dies unabhängig von der Tatsache, ob der Vergleich korrekt ist oder hinkt. Man darf also gespannt abwarten, ob am Ende der Griff in die Trickkiste zum gewünschten Erfolg führen wird.
(via torrentfreak, thx!)
(Bild via openbittorrent, thx!)
Klaus Müller am Donnerstag, 07.01.2010 14:15 Uhr
Zuhälter habe aber selten den Arsch offen ^^ Kampf gegen die Hydra ... machen se die Seite dicht gibbet nxt day n backup mit geändertem logo bei nem anderen hoster ... Aber lass die mal zappeln ... ...
Warum nennen "die" es nicht beim Namen? Wenn "die" es schon mit Prostitution vergleichen, dann sind die Kläger die Zuhälter, denen die Mädchen davon gerannt sind und ihnen keinen Profit mehr bringen! Sie wollen ihre Prostituierten wieder haben und klagen auf Herausgabe! ... wenn die Zuhälter k ...
@KidZler: Hast du eigentlich gar keinen Respekt vor den Prostituirten, die hier mit Anwälten zu vergleichen? Erstere verdienen ihr Geld wenigstens auf rechtschaffende Weise und durch eigene Arbeit! ...
Wie immer sind die Übergänge fließend. Darf ich den Papierhersteller für das in den Zigaretten benutztes Papier bestrafen? Oder den Stahlherstellern, deren Produkte süäter zur Waffenherstellung benötigt werden? Gesetze sind (leider?) auf ein Schwarz-Weiß-Denken auselegt. naja hoffe der ...
Ich weiss ja nicht wo sich die Anwälte sonst so rumtreiben das sie als Beispielt ausgerechnet Prostitution nemen aber ok ... Sind ja in gewisser hinsicht auch Prostituirte .. verkaufen ihr gewissen und was zum mensche sein gehört für geld :rolleyes: Jaja das Hinkt auch : ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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