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Three-Strikes-Gesetz: In Frankreich auf der Wartebank?

Eigentlich sollte das Three-Strikes-Gesetz seit fünf Tagen wie die Axt im Walde wüten. Daraus geworden ist bislang jedoch nichts. Der Grund: Die Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL) hat bisher keine Empfehlung zu dem Gesetz ausgesprochen.

Die Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL) sorgt vermutlich gegenwärtig für eine etwas hitzige Stimmung. Die oberste französische Datenschutzbehörde hat sich nämlich noch immer nicht zum Three-Strikes-Gesetz, dort bekannt als "Loi HADOPI", geäußert. An dieser Stelle ist es wichtig zu wissen, dass die französische Datenschutzbehörde alles andere als ein Papiertiger ist.

Soll ein Gesetz erlassen werden, welches die Erhebung, Verarbeitung und Verwendung von Daten französischer Bürger betrifft, so muss diese Behörde das Gesetz im Vorfeld prüfen. Erst wenn diese Prüfung abgeschlossen ist, und das CNIL ein "Dekret" zu jedem Verfahrenspunkt herausgegeben hat, kann das entsprechende Gesetz aktiv angewendet werden. Bisher gibt es jedoch ein winziges Problem, welches zu einigem Wirbel bei den verschiedenen Ministerien sorgt, wie La Tribune berichtet.

Die Commission nationale de l'informatique et des libertés hat sich bis dato nicht mal ansatzweise mit dem Entwurf zum Three-Strikes-Gesetz beschäftigt. Am 10. Dezember 2009 übermittelte man der Regierung lediglich ein Schreiben. In diesem hielt man nüchtern fest, dass man bislang keine Stellungnahme zum Three-Strikes-Gesetz abgeben könne.

Die letzten verbliebenen Fragen wurden nun von der Regierung beantwortet. Es liegt nun an der CNIL, eine Beurteilung des Gesetzes abzugeben. Dafür hat man nun zwei Monate Zeit. Die ersten verwarnenden E-Mails dürften somit frühestens im April 2010 an die französischen Bürger verschickt werden. Dass die CNIL das Gesetz aufhalten kann, ist vermutlich nicht möglich. Die Regierung kann die Datenschutzwächter andererseits aber nicht komplett übergehen. Möglich wäre es zwar theoretisch, doch das französische Verfassungsgericht hat sich mehr als einmal gegen Gesetze gestellt, bei denen das CNIL ignoriert wurde.

Vielleicht riskiert man es dennoch und gibt den Kritikern somit noch einmal die Chance, gegen das Gesetz vorzugehen.

(via zeropaid, thx!)
(Bild via camillejourdain, thx!)

Klaus Müller am Dienstag, 05.01.2010 14:41 Uhr

tagsTags: three strikes gesetz hadopi

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2 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • am 05.01.2010 22:28:15

    Die müssen noch schnell den zweiten Wohnsitz in der Schweiz oder in Russland subventionieren. ...

  • checker_02 am 05.01.2010 15:37:14

    Ja, die Leute in der Commission müssen noch schnell die letzten Parts loaden und die JDownloader-list leer machen, vorher gibts da kein Ok! ...

  • Firebird77 am 05.01.2010 14:41:05

    Eigentlich sollte das Three-Strikes-Gesetz seit fünf Tagen wie die Axt im Walde wüten. Daraus geworden ist bislang jedoch nichts. Der Grund: Die Commission nationale de l'informatique et des libertés (CNIL) hat bisher keine Empfehlung zu dem Gesetz ausgesprochen. [url=http://www.gulli.com/news/t ...

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