
In seinem Blog "Meine Zwangsanmeldung" sprach er sich bislang sehr offen gegen die Methoden der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) aus. Im Schreiben der gegnerischen Rechtsanwaltskanzlei wurde er aufgefordert alle Teile seines Blogs zu löschen, wo er über vergangene Auseinandersetzungen mit dem Norddeutschen Rundfunk (NDR) berichtet.
Der Abmahnung geht eine längere Vorgeschichte voraus, in dessen Verlauf der freie Journalist unter anderem mehrere höchst kritische Bücher zum Thema GEZ veröffentlicht hat. Manchen Mitarbeitern des NDR war er mit seinen tadeligen Aussagen offensichtlich ein Dorn im Auge. Sein Blog "Meine Zwangsanmeldung" ist schon länger nicht mehr erreichbar. Auf seiner Webseite gez-abschaffen.de geht es inhaltlich mitunter schon recht derb zu. Vom "Dunkelreich der GEZ", der "Schere im Kopf der ARD" etc. ist dort die Rede. Auch wird dort hinterfragt, ob Amtsträger öffentlich-rechtlicher Institutionen
kriminell seien. Diese teils doch sehr ungefilterten Aussagen hätte der Hamburger Blogger längst auf ausländischen Servern platzieren können. Als Überzeugungstäter dürfte dies für ihn aber nicht in Frage kommen.
Zum Betrieb des nun abgemahnten Blogs war es gekommen, weil die GEZ seit Anfang 2007 erneut versucht, Rundfunkgebühren von Herrn Bernd Höcker zu kassieren. Noch im April 2005 konnte er sich erfolgreich für mehrere Jahre davon befreien. Zur Begründung gab er an, alle Rundfunkgeräte verschenkt zu haben. "PS.: Sie werden froh sein, wenn Sie mich als Teilnehmer los sind. Das können Sie mir glauben." Die GEZ ließ sich zumindest vorübergehend darauf ein. So froh stimmte den Mitarbeiter des NDR die mangelnde Einnahme aber offensichtlich auf Dauer nicht. Erst recht nicht die Inhalte seines Weblogs. Das könnte auch erklären, warum man eine Abmahnung verschickte, anstatt die Angelegenheit im Vorfeld gütlich mit ihm zu regeln. Der Abgemahnte glaubt, dass man ihn mit diesem Vorgehen vor allem mundtot machen will.
"Man hat sich (nach meiner Theorie) lange und intensiv überlegt, wie ich zu stoppen sei und hat dann in den Untiefen deutscher Zensurrechtsprechung eben diese geniale Möglichkeit erspäht, mit der nun (nach so langer Zeit) argumentiert wird. Diese Rechtsprechung ist aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht abgeleitet, weswegen der NDR eben nicht selber klagen konnte, sondern nur die Person des NDR-Mitarbeiters, also Herr Siekmann. - Wie gesagt, das ist jetzt meine Vermutung. Unstreitig finanziert der NDR ja auch den Prozess und nicht der Kläger selbst. Dafür gibt es Belege, d.h. entsprechende Emails eben dieses Chefjustitiars, Dr. Hahn.
Ich habe den Blog bisher immer so geschrieben, dass er in sich schlüssig blieb. (...) Ich habe in dem Blog niemals eine Tatsache falsch dargestellt oder jemanden beleidigt (Schmähkritik). Dies wurde mir auch nie von dem agierenden NDR-Mitarbeiter vorgeworfen."
Dennoch darf Herr Höcker nun kein Wort mehr über diese Geschehnisse verlieren. Auch nicht in Form von Andeutungen. Aufgrund der befürchteten Kosten einer Anfechtung dieser Abmahnung bleibt der Blog für immer gesperrt. Sehr treffend seine abschließende Bemerkung dazu:
"Das Orwell-Buch '1984' schildert solche tiefgreifenden Zensurmaßnahmen sehr anschaulich."
Danke an den g:b User lordOfAzeroth für den Hinweis!
Lars Sobiraj am Samstag, 02.01.2009 14:34 Uhr
Soviel zum Thema freie Meinungsäußerung in Deutschland :rolleyes: ...
Hats nen Grund das du hier massive Threadnecromancy zelebrierst? ...
Da sieht man mal wieder, dass das auch das deutsche Rechtssystem total für den Arsch ist. Wer nicht genug Geld hat, hat kein Recht auf sein Recht. :\ wie war das...... ***Wer glaubt, dass Volksvertreter das Volk vertreten, der glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitron ...
Der unzensierte Blog von Bernd Höcker zur Zwangsanmeldung der GEZ ist unter http://www.zwangsanmeldung.x10.bz zu finden. Viel Spaß beim lesen! ...
Wie war das noch, Artikel 5 GG: Eine Zensur findet leider doch nicht statt. Ganz lesen/zitieren! Art. 5 GG (1) .... (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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