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Empfänger einer P2P-Abmahnung aus 2006 dürfen feiern!

Alle freuen sich über das neue Jahr 2010. Ein bestimmter Personenkreis jubelt jedoch seit 12 Uhr umso mehr. Gemeint sind alle abgemahnten Filesharer, die vor vier Jahren, also 2006, ihre P2P-Abmahnung erhalten haben.

Das Wort des Jahres 2010 steht für viele Abgemahnte bereits jetzt fest. Es heißt "Verjährung". Was lange als unmöglich oder gar unerreichbar galt, ist nun eingetreten. Ertappte Urheberrechtsverletzer, deren Daten "gerichtsverwertbar und eindeutig" festgestellt wurden, sind ungeschoren davongekommen. Ein Fehler im System? Mit Sicherheit nicht. Vielmehr ein deutliches Signal an alle Abgemahnten.

Während für die Abgemahnten aus dem Jahr 2006 noch der Kerngedanke galt, man solle die Abmahnung ignorieren, hat sich dies inzwischen drastisch verändert. Seit geraumer Zeit rät man zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Damit will man in erster Linie der Unterlassungsforderung der Gegenseite nachkommen. Wie werden zahlreiche Abgemahnte diese jüngste Entwicklung nun jedoch bewerten. Hat der Abmahnwahn gar seinen "Zauber" verloren? Letzteres ist mit Sicherheit nicht der Fall.

Die Lage ist nach wie vor angespannt. Wer urheberrechtlich geschützte Werke via Tauschbörse verbreitet, ist keinesfalls sicher. Klar ist nur eines. Wer jetzt eine Abmahnung erhält, wird sich seine Schritte genau überlegen. Im Idealfall mit einem passenden Rechtsbeistand an seiner Seite. Denn außer einer Drohung, dass man alle abgemahnten Filesharer verklagen werde, ist bisher nicht sonderlich viel übrig geblieben. Mit diesem Wissen werden sich auch jetzt einige Betroffene die Frage stellen, wie weiter vorzugehen ist.

Fest steht: Die Zeit arbeitet für die Abgemahnten. Der nächste Schwung an verjährten Fällen tritt zwar erst wieder in einem Jahr ein. Mit dem heutigen Wissen werden jedoch viele Abgemahnte gut abwägen, ob sie die geforderten Beträge bezahlen. Oder ob sie das Risiko in Kauf nehmen, nach Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung doch noch auf die Rechtsanwaltskosten verklagt zu werden. Ein nicht zu verachtendes, aber dennoch überschaubareres Kostenrisiko.

Die Initiative Abmahnwahn-Dreipage wird darüber hinaus in wenigen Tagen die Jahresabmahnstatistik 2009 herausgeben. Erstmals wird ein Vergleich möglich sein, wie sich die Abmahnsituation vom Jahr 2008 zum Jahr 2009 entwickelt hat.

(Bild via flickr by bogenfreund unter CC-BY-SA, thx!)

Klaus Müller am Freitag, 01.01.2009 13:49 Uhr

tagsTags: filesharing digiprotect dr. udo kornmeier abmahnung

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10 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Smithy1980 am 04.01.2010 09:53:56

    Argh nächstes Jahr bin ich drann. Bei mir wurde im Oktober 07 versucht für zwei Hörbücher von Harry Potter Geld ein zu treiben. Angeblicher Auftraggeber war der DHV und wurde "vertreten" von der Kanzlei Waldorf aus München. Nach einer modUE und diversen Telefonaten zwischen meinem Anwalt und W ...

  • Throatslit am 01.01.2010 21:07:35

    zahlen für was habe kein schaden zugefüght, wenn auf strasse gehe und so einem anwalt in die f....e trete dann soll mann mich auch zuverantwortung ziehen, aber ein nicht entschaden geltend zumachen uhha der gerichtsvollzieher tut mir leid der klingelt. wenn mann bede ...

  • GreenKing am 01.01.2010 18:39:45

    zahlen für was habe kein schaden zugefüght, wenn auf strasse gehe und so einem anwalt in die f....e trete dann soll mann mich auch zuverantwortung ziehen, aber ein nicht entschaden geltend zumachen uhha der gerichtsvollzieher tut mir leid der klingelt. wenn mann bede ...

  • princess15114 am 01.01.2010 18:05:38

    Zu den betroffenen Vorgängen habe ich hier mal - zur persönlichen Kontrolle - eine kleine Übersicht zusammengestellt. ...

  • Toilettenmann am 01.01.2010 16:58:11

    zahlen für was habe kein schaden zugefüght, wenn auf strasse gehe und so einem anwalt in die f....e trete dann soll mann mich auch zuverantwortung ziehen, aber ein nicht entschaden geltend zumachen uhha der gerichtsvollzieher tut mir leid der klingelt. wenn mann bedenkt das eine mp3 eine einmalig ...

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