
Wenn Abgemahnte nicht reagieren oder bestenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, geht die Kanzlei Schutt & Waetke einen Schritt weiter im Standard-Prozedere. Der "Fall" wird an ein Inkasso-Unternehmen abgegeben, welches bemüht ist, die geforderten Beträge einzuziehen. Fruchtet dieser Versuch ebenfalls nicht, greift man wieder auf einen Juristen zurück. In diesem Fall auf die Kanzlei Haas.
Mit erneuten Schreiben versuchte diese, die Abgemahnten zu einer Zahlung zu bewegen. Man wagte sich sogar einen Schritt voran und beantragte Mahnbescheide. Wurde diesen widersprochen, herrschte oftmals Stille. Wie die Initiative Abmahnwahn-Dreipage jedoch aktuell berichtet, prescht man erneut nach vorne, jedoch mit fragwürdiger Motivation.
Wie die Abmahnwahn-Dreipage berichtet, hat man aktuell Kenntnis von sieben Fällen, in denen die Kanzlei Haas versucht hat zu klagen. In einem dieser Fälle verglich man sich noch vor einem Gerichtstermin. Der geforderte Betrag wurde anstandslos bezahlt. Drei weitere Fälle werden - falls überhaupt - erst im kommenden Jahr ausgefochten. Die Termine dafür stehen bis zum April 2010.
Am interessantesten sind jedoch die verbliebenen drei Fälle, von denen die Initiative Abmahnwahn-Dreipage weiß. Hier hat die Kanzlei Haas die Klagen zurückgezogen. Es waren nicht die Abgemahnten, die dieses Ereignis herbeiführten. Vielmehr war es Justitia selbst. In allen bekannten Fällen hat das Amtsgericht, an dem der Fall verhandelt worden wäre, zu einer Klagerücknahme geraten. Wieso ist bislang nicht eindeutig klar. Der Initiative Abmahnwahn-Dreipage liegt jedoch inzwischen eine solche Klageschrift vor.
In Zusammenarbeit mit dem IT-Experten Dr. Rolf Freitag hat man die technischen Argumentationen in diesen analysiert. Dabei hat man einige argumentative Lücken entdeckt, die bereits seit Monaten bekannt sind. Wer sich für die komplexen Aspekte der Klageschrift interessiert, kann sich in einem Blogeintrag der Abmahnwahn-Dreipage tiefergehend informieren.
(via abmahnwahn-dreipage, thx!)
(Bild via abmahnwahn-dreipage, thx!)
Klaus Müller am Freitag, 25.12.2009 23:04 Uhr
bei so einer Klagebegründung müssen sich die Richter doch verarscht bzw. für dumm verkauft fühlen. Man munkelt...die werden doch dafür bezahlt oder :p ...
bei so einer Klagebegründung müssen sich die Richter doch verarscht bzw. für dumm verkauft fühlen. ...
Soso, Hashcodes und die GUID sind also absolut fälschungssicher und können auf die eindeutige Identität des Nutzers hinweisen? Interessanter Standpunkt, den die Anwälte da vertreten... Insbesondere, wenn man bedenkt, das ihre Logging Software auf der Vortäuschung eben der Hashcod ...
Soso, Hashcodes und die GUID sind also absolut fälschungssicher und können auf die eindeutige Identität des Nutzers hinweisen? Interessanter Standpunkt, den die Anwälte da vertreten... ...
Überall dort wo man aus dem Leid anderer noch Profit schlagen kann, ist er nicht weit. Der Gestank juristischer Leichenfledderer. Schon irgendwie seltsam, in einer Welt zu leben, in dem wir Normunterworfenen viele ihrer eigenen Regeln nicht verstehen. Sich selber verteidigen, in einer fremden (Am ...
Lars Sobiraj am 04.02.2012, 11:32 Uhr
Während Die Linke zur Teilnahme an einem europaweiten Aktionstag gegen ACTA aufruft und Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger die Kritik am internationalen Handelsabkommen zurückweist, führte der Jurist Jens Ferner eine ausführliche Analyse jedes einzelnen Artikels durch. Wir fragten ihn, wie gefährlich ACTA tatsächlich ist. In welchem Rahmen bedroht dieses Abkommen unser aller Freiheit?
Lars Sobiraj am 09.02.2012, 11:40 Uhr
In der südenglischen Grafschaft Sussex ereignete sich letzten Monat ein Fauxpas der besonderen Art. Statt einen Einbrecher zu fassen, jagte ein Polizist mit Hilfe von Kameras für etwa 20 Minuten sich selbst. Sein Kollege an den Monitoren hatte ihn nicht erkannt und fand sein Verhalten sehr auffällig. Der beobachtete Mann habe auf heißen Kohlen gesessen, weswegen er dringend tatverdächtig sei.
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