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P2P-Abmahnungen: Haas klagt - oder doch nicht?

Die besinnliche Weihnachtszeit wird seit wenigen Jahren von einem besonderen Berufsstand ausgenutzt: den Juristen. Insbesondere P2P-Abmahner. In der vorweihnachtlichen Zeit versucht nun auch Rechtsanwalt Haas sein Glück.

Wenn Abgemahnte nicht reagieren oder bestenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, geht die Kanzlei Schutt & Waetke einen Schritt weiter im Standard-Prozedere. Der "Fall" wird an ein Inkasso-Unternehmen abgegeben, welches bemüht ist, die geforderten Beträge einzuziehen. Fruchtet dieser Versuch ebenfalls nicht, greift man wieder auf einen Juristen zurück. In diesem Fall auf die Kanzlei Haas.

Mit erneuten Schreiben versuchte diese, die Abgemahnten zu einer Zahlung zu bewegen. Man wagte sich sogar einen Schritt voran und beantragte Mahnbescheide. Wurde diesen widersprochen, herrschte oftmals Stille. Wie die Initiative Abmahnwahn-Dreipage jedoch aktuell berichtet, prescht man erneut nach vorne, jedoch mit fragwürdiger Motivation.

Wie die Abmahnwahn-Dreipage berichtet, hat man aktuell Kenntnis von sieben Fällen, in denen die Kanzlei Haas versucht hat zu klagen. In einem dieser Fälle verglich man sich noch vor einem Gerichtstermin. Der geforderte Betrag wurde anstandslos bezahlt. Drei weitere Fälle werden - falls überhaupt - erst im kommenden Jahr ausgefochten. Die Termine dafür stehen bis zum April 2010.

Am interessantesten sind jedoch die verbliebenen drei Fälle, von denen die Initiative Abmahnwahn-Dreipage weiß. Hier hat die Kanzlei Haas die Klagen zurückgezogen. Es waren nicht die Abgemahnten, die dieses Ereignis herbeiführten. Vielmehr war es Justitia selbst. In allen bekannten Fällen hat das Amtsgericht, an dem der Fall verhandelt worden wäre, zu einer Klagerücknahme geraten. Wieso ist bislang nicht eindeutig klar. Der Initiative Abmahnwahn-Dreipage liegt jedoch inzwischen eine solche Klageschrift vor.

In Zusammenarbeit mit dem IT-Experten Dr. Rolf Freitag hat man die technischen Argumentationen in diesen analysiert. Dabei hat man einige argumentative Lücken entdeckt, die bereits seit Monaten bekannt sind. Wer sich für die komplexen Aspekte der Klageschrift interessiert, kann sich in einem Blogeintrag der Abmahnwahn-Dreipage tiefergehend informieren.

(via abmahnwahn-dreipage, thx!)
(Bild via abmahnwahn-dreipage, thx!)

Klaus Müller am Freitag, 25.12.2009 23:04 Uhr

tagsTags: haas abmahnung

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6 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Dlwer am 26.12.2009 22:42:26

    bei so einer Klagebegründung müssen sich die Richter doch verarscht bzw. für dumm verkauft fühlen. Man munkelt...die werden doch dafür bezahlt oder :p ...

  • Grazer57 am 26.12.2009 19:37:43

    bei so einer Klagebegründung müssen sich die Richter doch verarscht bzw. für dumm verkauft fühlen. ...

  • Registrator am 26.12.2009 19:08:33

    Soso, Hashcodes und die GUID sind also absolut fälschungssicher und können auf die eindeutige Identität des Nutzers hinweisen? Interessanter Standpunkt, den die Anwälte da vertreten... Insbesondere, wenn man bedenkt, das ihre Logging Software auf der Vortäuschung eben der Hashcod ...

  • Shinichi0815 am 26.12.2009 13:08:00

    Soso, Hashcodes und die GUID sind also absolut fälschungssicher und können auf die eindeutige Identität des Nutzers hinweisen? Interessanter Standpunkt, den die Anwälte da vertreten... ...

  • TRON2 am 26.12.2009 05:27:11

    Überall dort wo man aus dem Leid anderer noch Profit schlagen kann, ist er nicht weit. Der Gestank juristischer Leichenfledderer. Schon irgendwie seltsam, in einer Welt zu leben, in dem wir Normunterworfenen viele ihrer eigenen Regeln nicht verstehen. Sich selber verteidigen, in einer fremden (Am ...

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