
Dass immer wieder Urteile für oder gegen die Rundfunkgebühren ergehen, verwundert niemanden mehr. Die Meinungen zur Notwendigkeit dieser Gebühren gehen sowieso breit auseinander. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig verschärft diese Situation nur noch. Eine Dolmetscherin hatte gegen den Norddeutschen Rundfunk (NDR) geklagt. Sie wollte keine Gebühren für ihren gewerblich genutzten Zweit-PC bezahlen.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts, welches noch nicht rechtskräftig ist, bestätigte die Klägerin und ihre Ansichten. Einige der Formulierungen wirken geradezu wie eine Ohrfeige für den NDR. So heißt es, dass die Rundfunkanstalt im Internet "keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk zur Verfügung" stelle. Dies leite man unter Anderem davon ab, dass das Radioprogramm des Senders im Internet nicht unbegrenzt vielen Nutzern angeboten werden könne. Die Gebühr sei folglich unzulässig.
Bei dieser Argumentation stützte sich das - offensichtlich technisch versierte - Gericht auf die vorhandene Streaming-Technologie. Mit dieser sei es zwar möglich, viele Nutzer parallel zu versorgen. Es seien jedoch Kapazitätsgrenzen gesetzt. Der gleichwertige Zugriff auf den Stream müsse aber für alle ermöglicht werden, um Gebühren erheben zu können.
In der weiteren Begründung hielt das Gericht fest, dass nicht nur gewerblich genutzte PCs, sondern auch Privat-PCs mit Internetzugang von der Gebühr befreit wären. Dass das Urteil in seiner Gesamtheit wie ein Pulverfass ist, steht außer Frage. Insbesondere in Anbetracht der jüngsten Debatten über eine Erhöhung der Rundfunkgebühren für moderne Empfangsgeräte hat das Gericht hier in ein regelrechtes Hornissen-Nest gestochen.
Ein Sprecher des NDR hielt jedoch bereits gegenüber Golem fest, dass man das Urteil nicht hinnehmen werde. Man wird Berufung einlegen. Der Fall geht dann an das Oberverwaltungsgericht. Dieses soll das Urteil der Vorinstanz kippen.
(via morgenpost & golem, thx!)
(Bild via wikipedia, thx!)
Klaus Müller am Dienstag, 22.12.2009 18:52 Uhr
Staatlich kontrolliertes Zwangs-TV, was seinen Vorgaben Bildung und neutrale Information nicht nachkommt und kritische Journalisten mundtot machen will. (Krieg ich jetzt auch eine Klage an den Hals?) Die Mafiamethoden der GEZ-Drückerkolonne sind ja hinreichend bekannt. Hellseher sind die natürli ...
es ist einfach nur peinlich.. bald ist das jahr 2010 und die gebühren richten sich immernoch nach dem vorhandensein eines "empfangsgeräts".. hätte vielleicht bei adolf sinn gemacht - volksempfänger und gebühren-flatrate auf lebenszeit :D staatlich kontrolliertes fernsehen mit bildungs- und kul ...
Eben. Dann zahlst du 18 Euro für den Fernseher und 6 Euro für dein Radio bzw. wenn du gerade mal eine PC hast, 6 Euro wenn du Radiostreams hörst und 18 Euro, wenn du Zattoo oder so verwendest im Monat. ...
Soweit ich weiß sind alle weiteren im Haushalt befindlichen Geräte für diese Person kostenfrei. Also wenn du persönlich einen Fernseher hast dann ist es, soweit ich weiß(!), erledigt. Radios und PCs sind dann "abgegolten", soweit mein Kenntnisstand. Falsch. ...
Deswegen hab ich ja auch Kindergeld beantragt, ich hab zwar keine Kinder, aber das Gerät dafür ist da :p ROFL , müsste ich doch auch glad mal machen.:D ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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