
Dabei begründete Uhl den Bedarf nach einem besseren gesetzlichen Schutz interessanterweise mit einer Verbesserung der Privatsphäre - genau jenem Gut also, das viele durch mehr staatliche Intervention im Internet gefährdet sehen. "Beim Ausspähen von E-Mail- oder Bankkonten, also dem gesamten Bereich der Organisierten Kriminalität im Internet, ist es Aufgabe des Staates, Schutz zu organisieren und das Briefgeheimnis in unsere Welt zu übertragen", sagte Uhl dem "Kölner Stadt-Anzeiger", "Wir müssen den Bruch der Intimsphäre verhindern. Das werden wir tun." Konkrete Maßnahmen, wie dies erreicht werden soll, sprach Uhl nicht an.
Dafür nahm der Innenexperte auch zur Vorratsdatenspeicherung Stellung und tätigte eine Aussage, die manche Beobachter als, wenn auch zaghaftes, Entgegenkommen werten. Uhl nämlich deutete an, man wolle abwarten, bis ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung vorliege, bevor man diesbezüglich weitere Entscheidungen treffe. Gegen die Vorratsdatenspeicherung nämlich wurde bereits bei ihrer Einführung im Januar 2008 von insgesamt über 34.000 Bundesbürgern Verfassungsbeschwerde eingelegt. Ein endgültiges Urteil des höchsten deutschen Gerichts steht noch aus. Es existiert aber ein immer wieder verlängerter Eilentscheid, der den Zugriff auf die gespeicherten Verbindungsdaten auf bestimmte schwere Straftaten beschränkt.
Uhl befürchtet nicht, dass die Vorratsdatenspeicherung ganz verboten werden wird. Das Gesetz, so Uhl, sei sicher "verfassungsgemäß. Die Frage ist nur, bei welchen Straftaten sie angewandt werden darf. Da machen wir vor der Entscheidung des Gerichts gar nichts." Eine Stellungnahme der FDP zu diesen Äußerungen des wahrscheinlich künftigen Koalitionspartners liegt noch nicht vor. Jedoch dürfte auch den Liberalen nicht verborgen bleiben, dass das "Entgegenkommen" der Union allenfalls ein minimales zu sein scheint. (Annika Kremer)
(Bildquelle: Wikimedia Commons, thx!)
News Redaktion am Samstag, 10.10.2009 18:25 Uhr
Abzuwarten was das Gericht urteilt ist nicht einmal ein minimales Entgegenkommen das ist eine Selbstverständlichkeit. Oder nein eine Selbstverständlichkeit wäre es wenn man nicht auf solche Ideen kommt und eine VDS erfindet. Naja warten wir es ab es gibt nicht nur die VDS: [URL="http://buergerre ...
ein wendehals beim versuch sich "bürgernah" zu geben... wenn bei nächster gelegenheit der wind aus einer anderer richtung kommt, werden seine angeblichen überzeugungen problemlos um 180° gedreht. kennste einen, kennste alle...dreckspack allesamt! ...
Wahrscheinlich wäre es schon ein Zugewinn für die IT Sicherheit, wenn solche Denkamöben wie der Uhl sich einfach aus dem Thema raushalten. Denn verstehen tut er in diesem Bereich ja nicht allzuviel. ...
Ist ja wie Weihnachten und 1. April an einem Tag. ...
BOOOOOOOAAAAAHHHHHHHHHHHHHHHHH:eek: :eek: :eek: Das ich DAS noch erleben darf! (Würde mir zwar wünschen, dass es wirkliche eintreffen würde, aber wir wollen ja mal realistisch bleiben.) ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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