
In den vergangenen Monaten haben Kündigungen nach geringfügigen Straftaten am Arbeitsplatz immer wieder für Diskussionen gesorgt. Im laufenden Jahr 2009 wurden einige Arbeitnehmer entlassen, da sie sich am Arbeitsplatz auf ein Bagatelldelikt einließen. Die meiste Aufmerksamkeit erlangte der Fall einer Berliner Kassiererin, die wegen mutmaßlicher Entwendung eines Pfandbons im Wert von 1,30 Euro fristlos auf die Straße gesetzt wurde.
Wenn es nach den Vorstellungen der Sozialdemokraten in Deutschland geht, sollen derartige Bagatell-Kündigungen in Zukunft ein Ende nehmen. Die Partei möchte einen Gesetzentwurf in die Wege leiten, der Kündigungen aufgrund Straftaten geringer Bedeutung am Arbeitsplatz verbietet. "Wir werden im Januar einen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen, der Arbeitnehmer vor Kündigungen wegen Bagatelldelikten schützen soll", erklärt Anette Kramme, arbeitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, gegenüber der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Der Verdacht eines Bagatelldeliktes solle für eine fristlose Kündigung nicht mehr ausreichen, so Kramme weiter.
Vielmehr möchte man, dass der Arbeitgeber bei Verdachtsfällen eine Abmahnung ausspricht und erst im Wiederholungsfall eine Kündigung ins Auge fasst. Auch der frühere Arbeitsminister und heutige stellvertretende Parteichef Olaf Scholz weist auf eine Rechtslage hin, "die nicht akzeptabel ist." Es liege auf der Hand, dass der Schutz der Arbeitnehmer hinsichtlich der umstrittenen Bagatellkündigungen verbessert werden müsse.
Während die betroffenen Arbeiter und die Interessenverbände für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei diesen Aussagen ihren Beifall ausschütten dürften, stoßen die Pläne der SPD beim Bundesverband der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) auf herbe Kritik. "Pro Jahr verursachen Diebstähle von Mitarbeitern im Einzelhandel Schäden von rund einer Milliarde Euro pro Jahr", sagt Reinhard Göhner, der BDA-Geschäftsführer. Das bestehende Recht sei hinreichend. Arbeitgeber müssen weiterhin das Recht behalten dürfen, Straftaten am Arbeitsplatz mit einer Kündigung zu bestrafen.
(via sueddeutsche.de, thx!
(Titus_SHG, danke für den Tipp!)
Sener Dincer am Montag, 21.12.2009 20:15 Uhr
Der eignet sich trotzdem unrechtmäßig das Eigentum anderer an. Ich alleine entscheide ,was mit meinem Müll passieren soll. Ja und deswegen werden aus den Kantinen und Restaurants, tonnenweise Nahrungsmittel weggeschmiessen, die eventuell zur Sättigung des ...
Der eignet sich trotzdem unrechtmäßig das Eigentum anderer an. Ich alleine entscheide ,was mit meinem Müll passieren soll. Ja klar, nach den momentanen Gesetzen schon und daran merkt man wie verkehrt sie eigentlich sind. Es ist der Unterschied zwischen Men ...
Komisch auch, das von mehreren Tätern immer nur einer gekündigt wird - bei den anderen scheint das Vertrauensverhältnis noch weiter Bestand zu haben. Irgendwie "verstehe" ich diese Logik dahinter nicht. Wäre man konsequent, so müsste man doch dann eigentlich alle au ...
Komisch auch, das von mehreren Tätern immer nur einer gekündigt wird - bei den anderen scheint das Vertrauensverhältnis noch weiter Bestand zu haben. Irgendwie "verstehe" ich diese Logik dahinter nicht. Wäre man konsequent, so müsste man doch dann eigentlich alle aus dem Betrieb entfernen. ...
Finde ich gut das dem ein Riegel vorgeschoben werden soll. Diese Bagatellkündigungen werden zu hauf von Arbeitgebern missbraucht um Mitarbeiter aus dem Unternehmen zu bekommen. Sicherlich gibt es Fälle wo Arbeitnehmer sich im Unternehmen bedienen, zbsp Papier Toner etc mitnehmen und dann bei Ebay ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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