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Strafanzeige: Staatsanwaltschaft lehnt Ermittlungen ab

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts auf Betrug gegen die Kanzlei Kornmeier abgelehnt. gulli legte Beschwerde ein. Noch wurden nicht alle juristischen Möglichkeiten ausgereizt, um den Fall aufzuklären.

Sind alle Menschen vor dem Gesetz gleich? Diese Frage sollte nach vorliegender Aktenlage am besten jeder für sich selbst beantworten. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt scheint zumindest keinen Handlungsbedarf zu sehen. Sie lehnen die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens gegen die Kanzlei Kornmeier nach Eingang unserer Strafanzeige ab.

Wer über unser Anliegen an die Staatsanwaltschaft nicht informiert ist, möge die zugrunde liegenden Fakten bitte an dieser Stelle nachlesen. Auch der Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn hatte am 22.11.2009 eine Strafanzeige gestellt, die inhaltlich aber anders ausfiel. Wir haben uns bei unserem Schreiben lediglich auf die Informationen gestützt, die uns zu diesem Zeitpunkt vorlagen.

Nachdem wir im November unsere Strafanzeige gestellt hatten, bekamen wir zu unserer Überraschung recht zügig zwei Schreiben zugestellt, die jeweils den Eingang unseres Briefes bestätigt haben. Wir haben den zuständigen Justizsekretär dann augenblicklich darüber in Kenntnis gesetzt, dass es sich dabei um ein Missverständnis handelt. Es existiert von unserer Seite nur eine Strafanzeige, und nicht zwei. Die Anzeige hatten wir damit begründet, dass wir aufgrund der bei Wikileaks aufgetauchten Kommunikation zwischen Herrn Kornmeier und eines Kollegen in Großbritannien die betreffende Kanzlei verdächtigen, im Rahmen von Abmahnungen betrügerisch Kosten in Rechnung zu stellen, die gemäß unserem Kenntnisstand so nicht entstanden sind.

Im Antwortschreiben wird ausgeführt, dass selbst wenn die Ansprüche auf den Ersatz von Anwalts- und sonstigen Kosten nur vorgetäuscht seien, so wäre dieser Anspruch im Vergleich zur Schadensersatzforderung der Rechteinhaber "unerheblich". Man geht also davon aus, dass der Anspruch der 450 Euro der den Rechteinhabern zustehenden Zahlungen um ein Vielfaches übersteigen würde. Auch die Anwalts- und sonstigen Kosten seien in den Abmahnschreiben ebenfalls enthalten. Selbst ohne jegliche Ermittlungen einzuleiten ist es für die Staatsanwaltschaft Frankfurt nicht nachweisbar, dass den Mandanten (also den Rechteinhabern) keine Anwalts- oder sonstigen Kosten entstanden seien. Im Vergleich zu einer vom Gericht bezifferten Schadensersatzzahlung sei hier sogar eine "Vermögensersparnis zu sehen". Auch weist man freundlich darauf hin, dass der Schaden ursprünglich von den Filesharern, und nicht von den Kanzleien ausgeht, die die Rechteinhaber vertreten. Die Mandanten, im konkreten Fall die Firma Digiprotect, hätte folglich einen Anspruch darauf, dass dieser Schaden finanziell ausgeglichen wird.

 

Rechtsanwalt Wachs schreibt auf seinem Blog dazu: "Absolut nicht nachvollziehbar ist es, wenn die Staatsanwaltschaft mit den Worten abschließt, dass die Abgemahnten die ("Filesharing-Schädiger") das Vermögen der Digiprotect GmbH schädigt und dass der von der Kanzlei Dr. Kornmeier & Partner regelmäßig angebotene Vergleich im Verhältnis zu einer vom Gericht festgesetzten Schadensersatzzahlung eher eine Vermögensersparnis darstellt.

Der Staatsanwaltschaft war wohl leider nicht bewusst, dass die Digiprotect kein Urheber oder Tonträgerhersteller ist, sondern nur die Rechte erwirbt, Werke in Tauschbörsen einzustellen. Die einzige Möglichkeit das Vermögen der Digiprotect zu schädigen ist daher die geforderte Abmahnsumme nicht zu bezahlen.

Man kommt nicht umhin, hier ein gewisses Desinteresse der Staatsanwaltschaft festzustellen, sich umfassend mit der Interessenlage auseinanderzusetzen. Die ganze Auseinandersetzung ist bestenfalls oberflächlich, was sich auch daran zeigt, dass der Straftatbestand des Betrugs fälschlicherweise in § 253 I StGB vermutet wird. Hier gilt es nachzusetzen."

 

Lars "Ghandy" Sobiraj von gulli meint:

Klar ist, dass ein Großteil der Filesharer gegen geltendes Recht verstößt. Wäre dies nicht der Fall, so gäbe es keine Grundlage für die rund 10.000 Abmahnungen, die jeden Monat an die Teilnehmer der Internet-Tauschbörsen verschickt werden.

Für mich als juristischer Laie klingt das Schreiben aus Frankfurt zusammengefasst so, als wenn die abgemahnten Filesharer froh sein dürfen, dass ihnen jeweils "nur" 450 Euro in Rechnung gestellt werden. Nur 450 Euro und kein weitaus höherer Betrag, den man ja auch hätte einfordern können. Unser Vorwurf kommt ja nicht aus der Luft. Neben Herrn Stadler sind im Vorfeld zahlreiche sach- und fachkundige Juristen von einer möglichen Strafbarkeit des Verhaltens ausgegangen.

Ich persönlich empfinde es als einen Skandal, dass man hier noch nicht mal ein Verfahren eröffnen will, um der Wahrheit auf die Spur zu kommen. Und das, nachdem Herr Kornmeier gegenüber Journalisten nicht explizit zu Protokoll gegeben hat, dass die bei Wikileaks veröffentlichten Schriftsätze unecht seien. Es wurde lediglich ausgesagt, zu illegal und anonym im Internet veröffentlichten Dokumenten wolle man sich nicht öffentlich äußern. Gegenüber der FTD bestätigte Herr Kornmeier, dass man nur Anwaltskosten geltend machen würde, die zuvor in Rechnung gestellt und auch von den Rechteinhabern beglichen wurden. Wie die meisten Leser hier schon wissen dürften: Auch die Firma Digiprotect hatte kurz nach dem Leak eine inhaltsleer klingende Pressemitteilung an ihre Medienpartner verschickt. Auch dort wird die Echtheit der Papiere nicht in Abrede gestellt. Wenn die Dokumente, speziell der Brief von Herrn Kornmeier an den Kollegen Brian Miller von Davenport Lyons, eine Fälschung sein sollte, warum verkündet man dies nicht? Warum versucht man stattdessen diejenigen Juristen wie Herrn Stadler abzumahnen, die sich zu einer juristische Beurteilung haben hinreißen lassen?

Wie Rechtsanwalt Wachs bereits schrieb: Es gilt nachzusetzen! Und genau das passiert bereits. Was bleibt, ist ein kleines Quäntchen Hoffnung auf Gerechtigkeit. Hoffen wir also, dass der Staatsanwalt vielleicht bei solchen Personen intensiver nachforscht, die selber eine Kostennote von Kornmeier & Co. zugestellt bekommen haben. Vielleicht hat auch die Vielzahl der eingegangenen Strafanzeigen von den Mitgliedern des Vereins gegen den Abmahnwahn eine Rolle bei der Entscheidungsfindung der Staatsanwaltschaft gespielt. An den Gesetzen dürften die schätzungsweise 50 bis 100 Schreiben nichts ändern. An das Gesetz müssen wir uns alle halten. Filesharer, Rechteinhaber, IP-Loggingfirmen aber eben auch Juristen und Staatsanwälte.

Mein beauftragter Rechtsanwalt hat Akteneinsicht beantragt. Die Begründung der Beschwerde ist vom Inhalt der Ermittlungsakte abhängig und geht gesondert zu. Wie es aussieht, setzt die Kanzlei Kornmeier ihre Geschäftspraxis fort, als wenn nichts passiert wäre. Die Frage wird sein, wie lange noch. Schaden muss meiner Meinung nach auch anderweitig abgewehrt werden. Wenn nicht ermittelt wird, so könnte dies unser aller Glauben an das deutsche Rechtssystem noch weiter erschüttern.

Recht muss Recht bleiben. Egal, welche Seite des Verfahrens betroffen ist.

(Bildquelle: Tjappie078@deviantart.com, thx!)

Lars Sobiraj am Montag, 21.12.2009 12:46 Uhr

tagsTags: alexander wachs digi rights solutions gmbh digiprotect logistep lars sobiraj dr. udo kornmeier thomas stadler wikileaks

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vgwort
 
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38 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • McK73 am 31.12.2009 13:28:44

    Allerdings sollte man auch wirklich vorsichtig sein, beiuns von einem Polizeistaat zu sprechen, denn dass ist natürlich hirnlose Scheiße... Ansonsten wünsche ich allen ein frohes und gesundes Jahr 2010 Ich würde es eher Lobbyisten Staat nennen. Wünsch ...

  • Lord0fDarkness am 31.12.2009 13:07:17

    Nun bin ich doch sehr verwundert. Diebezüglich muss ich "smirko" Recht geben. Es war doch von Anfang an klar, dass dies ein Eigentor gibt (wenn auch zu Unrecht). Die Dichter und Denker bei Gulli waren wirklich schon schlauer... Egal, jetzt haben wir alle WIEDER MAL gesehen, wie das in der Praxis ...

  • smirko am 30.12.2009 18:08:13

    erst wird riesen tam tam drum gemacht und jetzt kommts nichtmal zu ner verhandlung, tyischer /fail von gulli wie immer welcher depp hat bitte gedacht das diese "beweise" in irgendeiner art vom gericht akzeptiert werden.... ...

  • Bloedi am 28.12.2009 02:13:11

    Das ist in Hessen gängige Praxis, daß die Staatsanwälte nur gegen etwas vorgehen, wenn sie auch einen persönlichen Vorteil aus der Sache ziehen oder sich vielleicht hin und wieder mit ihren Mandanten massieren und sich gut kennen.. Ich kann aus eigener Erfahrung bestätigen, daß es in der hess ...

  • -0eTzGu3r- am 27.12.2009 02:47:15

    Nur die Opfer eines möglichen Betruges haben die Möglichkeit Strafantrag oder dergleichen zu stellen. Das ist falsch! @Ghandy hat Strafanzeige gestellt. Die Strafanzeige unterscheidet sich vom Strafantrag. Jeder (Deutsche) kann Strafanzeige stellen. Bei Mord un ...

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