
Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, wenn ausgerechnet der "Verteidiger der Contentindustrie" selbst zum regelmäßigen Urheberrechtsverletzer avanciert. Genau dahin bewegt sich Nicolas Sarkozy und die Partei Union pour un mouvement populaire (UMP) jedoch. Als Freund der Medienbranche war es dem französischen Staatspräsidenten auch ein persönliches Anliegen, gegen Urheberrechtsverletzer vorzugehen. Geschehen sollte all dies mit der Einführung eines Three-Strikes-Gesetzes.
Die Systematik ist simpel. Wer dreimal hintereinander die Urheberrechte verletzt, dem wird der Internetanschluss weggenommen. Etwaige rechtsstaatliche Bedenken konnte man im Zuge immer neuer Anpassungen nach und nach beseitigen. Selbst das französische Verfassungsgericht konnte die Initiativen nicht ausbremsen. All dies konnte jedoch nicht verhindern, dass sich der Staatspräsident beziehungsweise dessen Partei auch lächerlich machten.
Denn so sehr man auch gegen Urheberrechtsverletzer kämpfte. Man brach selbst mehr als einmal die Urheberrechte von Dritten. Seinen Anfang nahm alles mit einem Song der Band MGMT, die man in einem Wahlclip verwendete. Eine rechtskräftige Lizenzierung des Songs hatte nicht stattgefunden. Folglich wurde hier die erste Urheberrechtsverletzung ausgeübt. Der Rechtsstreit um die rechtswidrige Nutzung fand ein glückliches Ende. Doch das Bild Sarkozys als Retter der Contentindustrie hatte erste Kratzer bekommen.
Verschlimmert wurde dies, als nur wenige Monate später der nächste Rechtsverstoß bekannt wurde. Ein Filmstudio hatte eine Dokumentation über den Staatspräsidenten gedreht. Die Rechte daran hatte man aber nicht mal ansatzweise an dessen Partei abgetreten. Auch sonst herrschte keine vertragliche Vereinbarung über die Nutzung. Dies alles hinderte die UMP jedoch nicht daran, das Cover der Dokumentation zu bearbeiten. Man entfernte eiligst das Logo des ursprünglichen Rechteinhabers und gab stattdessen an, der Film sei vom "Audiovisuellen Mediendienst" des Staatspräsidenten produziert worden. Kurz darauf brachte man mehrere Hundert Kopien der Dokumentation unter das Volk. Der ursprüngliche Hersteller - Galaxie Presse - hatte nur 50 Kopien verkauft. Sarkozys Partei brachte über 400 illegale Kopien auf den Weg.
Viele fieberten nach dieser Tat bereits freudig mit. Man hoffte auf eine dritte Rechtsverletzung. Das Warten scheint nun belohnt zu werden. Wie jüngst bekannt wurde, hat die UMP zum dritten Mal in Folge die Urheberrechte eines Künstlers verletzt. Diesmal geht es um einen Videoclip, in dem einige Politiker der UMP singen. Das Problem ist einfach: Das Musikstück wurde nicht korrekt lizenziert.
Der Korrektheit halber muss man erwähnen, dass die Ur-Version des Tracks zwar lizenziert wurde. Man entschied sich aber, dass diese Version nicht gut genug sei. Folglich wollte man auf eine modernere Variante des Songs zurückgreifen. Das Label des Künstlers verweigerte jedoch eine Nutzung. Man wollte den Track nicht im Rahmen einer politischen Kampagne hören. Um es auf den Punkt zu bringen: Hat die Absage die UMP oder deren "Chef" Nicolas Sarkozy interessiert? Nicht mal im Ansatz!
Man schnappte sich den Track und spielte ihn begleitend zum Videoclip. Ganz ohne Vertrag, ohne jede Erlaubnis. Dem Staatspräsidenten oder der Partei nun aufgrund der zum Teil extrem verwirrenden Urheberrechtslage einen Vorwurf zu machen. So weit wollen wir nicht gehen. Schließlich können solche Fehler leicht passieren. Ein komplexes Urheberrecht, das kaum jemand versteht, trägt auch dazu bei.
Es stellt sich aber eine viel wichtigere Frage. Die UMP hat nun zum dritten Mal eine Urheberrechtsverletzung begangen oder etwa nicht? Wird nun der Partei der Internetzugang gesperrt? Oder gelten die Gesetze von Sarkozy für ihn selbst und seine Parteifreunde nicht?
Voller Spannung kann man auf den Ausgang dieses Schauspiels warten. Denn eines ist zumindest jetzt schon sicher: Die Damen und Herren werden einen Weg finden, um den ganzen Sachverhalt dezent aus den Medien zu halten und eine „saubere“ Einigung herbei zu führen. Wahre Gerechtigkeit eben. Amen.
(via techdirt, thx!)
(Bild: Screenshot aus dem Videoclip)
Klaus Müller am Donnerstag, 17.12.2009 15:50 Uhr
Nö, gehen weiter^^ Dennoch ein Armutszeugnis für eine Partei die Three-Strikes durchprügeln will. ...
Ja, aber jetzt benutz doch mal dein Gehirn. Bloß weil 3 (Verschiedene) Leute die in der selben Firma Arbeiten, irgendwas illegal runtergeladen haben und für die Firma verwendet haben, kommen die Grünen auch nicht in dein Haus, fragen ob du bei der selben Firma arbeitest, und kappen dir dann deine ...
Dann halt nicht, dachte eben das Firmen als juristische Firmen ja auch belangt werden können^^ ...
Hmm, falls eine Partei vor Gericht als Person des öffentlichen Rechts bzw juristische Person gilt, wie es bei Firmen der Fall ist, kann die Firma (Partei) doch wirklich dazu verknackst werden ohne Internet leben zu müssen,oder? Schwachfug :rolleyes: ...
Stimmt. Ergo ist die Anarchie etwa so erstrebenswert wie eine Diktatur. ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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