Der Freiburger Rechtsprofessor Dietrich Murswiek führte eine Studie über Verfassungsschutzberichte von Bund und Ländern durch. Das irritierende Fazit: Die Ämter selbst arbeiten verfassungswidrig, indem sie in ihren Jahresberichten nicht ordnungsgemäß zwischen nachweislich extremistischen Vereinigungen und Verdachtsfällen trennen.
Zwar ist der Rechtsgelehrte der Auffassung, die Berichte seien in der streitbaren Demokratie zulässig, jedoch dürften nur bewiesen verfassungswidrige Organisationen durch dieses Mittel belangt werden. Bevor eine Gruppe offen als Gegner der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland stigmatisiert werde, sollte der Verdacht des Extremismus erst geklärt sein. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt entsprechen seiner Aussage nach jedoch nur die Verfassungsschutzberichte der Länder Brandenburg und Berlin dieser Forderung.
Auf eine Klage der seit längerem unter dem Verdacht des Rechtsextremismus stehenden Wochenzeitung "Junge Freiheit" im Jahre 2005 hin, entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Verdachtsfälle in den Berichten zwar erwähnt werden dürfen, allerdings müsse sich auch beim oberflächlichen, flüchtigen Lesen sofort erschließen, dass es sich nicht um eine bewiesen verfassungswidrige Vereinigung handele. Im Rahmen dieser Klage stellte sich heraus, dass auch Beiträge von nicht direkt mit der Redaktion in Zusammenhang stehenden Personen als Nachweis für die Verfassungsfeindlichkeit der "Jungen Freiheit" vom Amt für Verfassungsschutz herangezogen worden waren. Infolge dieses Gerichtsurteils erwähnt die Behörde diese Zeitung in ihren Berichten nicht mehr. Seither ist der unbefangene Erstleser der Online-Ausgabe des Wochenblattes auf seinen eigenen Intellekt und nicht-staatliche Plattformen angewiesen, um die politische Ausrichtung dieser Redaktion zu erkennen.
Dieser Fall inspirierte Murswiek zu seiner Studie über die zweifelhafte Darstellung in Verfassungsschutzberichten. Der wissenschaftlichen Prüfung unterzog er 63 dieser Dokumente aus den den Jahren 2005 bis 2008. Mit Ausnahme der Bundesländer Berlin und Brandenburg, die in ihren Berichten Verdachtsfälle generell nicht berücksichtigen, gäbe es in den Reporten der anderen vierzehn Länder keine Unterscheidung zwischen verdächtigten und bewiesen extremen Gesellschaften.
Lediglich Baden-Württemberg hatte 2006 versucht, diese Unterscheidung einzuhalten, indem das Land die Verdachtsfälle als eigene Kategorie einführte und dort die Republikaner auflistete. Jedoch wurde diese Unterscheidung für die Linke, die auch unter Verdacht stand, nicht getroffen, denn sie wurde in der Kategorie über Linksextremismus angeführt. Der Bund selbst reagierte auf das Gerichtsurteil nur mit der Änderung der Kapitelüberschrift in "Bestrebungen und Verdachtsfälle", worunter wieder verdächtigte und nachgewiesen verfassungsfeindliche Gruppen gemeinsam gelistet wurden.
Murswieks bevorzugte Lösung dieser Problematik sieht jeweils eigene Unterkapitel für Verdachtsfälle von Rechts-, Links- und islamischem Extremismus vor.
(Via taz.de, thx!)
(Bild via DaTroubler, piqs.de unter CC - some rights reserved - thx!)
Julia Klein am Donnerstag, 17.12.2009 01:04 Uhr
Ja, wir haben eine Verfassung. Nur die Exekutive, Legislative und die Judikative nehmen sie oftmals nicht ernst, lassen aber zu, dass durch Gemecker und Protest den Bürgern eine winzige Hoffnung gegeben wird, dass sie es doch ernster meinen. ...
Nein tun sie nicht, wir haben keine Verfassung! nur ein Grundgesetz das seit 1990 ausgelaufen und ungültig ist, doch halt mittlerweile haben wir eine Verfassung nämlich die EU-Verfassung, die BRD selbst hatte noch nie eine Verfassung Grundgesetz für die Bundesrep ...
Verfassungsschutzberichte verstossen gegen die Verfassung :D Die Welt geht zum Teufel :T Nein tun sie nicht, wir haben keine Verfassung! nur ein Grundgesetz das seit 1990 ausgelaufen und ungültig ist, doch halt mittlerweile haben wir eine Verfassung nämlich die EU ...
@Metal_Warrior: Durch die Bank und Lynchen wäre beides Verfassungswiedrig. Aua! Du tust es zwar wiEderholt, aber es ist dennoch wi_der der Rechtschreibung. Oh, natürlich wäre es verfassungswidrig - aber wir, als Volk, sind auch nicht direkt an die Verfassung ge ...
Wieso musste ich beim Lesen der Überschrift an "Zitronenfalter" und "Babyöl" denken? ...
Heutzutage ist die Internettelefonie neben Fest- und Mobilnetztelefonie immer gefragter. Per Internet zu kommunizieren ist nicht nur komfortabler und billiger, man ist zudem unabhängig von Tarifen, welche nur eine bestimmte Gesprächszeit günstig ermöglichen. Also wieso nicht auch Internet-Telefonie nutzen?
Sener Dincer am 14.06.2013, 11:47 Uhr
Bezugnehmend auf die anhaltende Protestbewegung gegen Ministerpräsident Erdogan hat nun auch der StudiVZ-Gründer Ehssan Dariani seine Ansichten offenbart. Via Facebook-Mitteilung teilt er mit, dass möglicherweise die Zeit für einen bewaffneten Kampf gegen die türkische Regierung gekommen sei – und zwar „Stauffenberg-like“.