
Zum wiederholten Mal ist es der deutschen Contentindustrie gelungen, eine einstweilige Verfügung gegen den Filehoster Rapidshare durchzupeitschen. Erlassen wurde der Beschluss heute vom Landgericht Hamburg. Der Antrag war durch den Berliner Filmverleiher "Senator" ergangen. Dieser hatte das urheberrechtlich geschützte Filmwerk "Der Vorleser" unter den gehosteten Dateien des Filehosters entdeckt.
Man habe das Unternehmen, welches seinen Firmensitz in der Schweiz hat, mehrmals aufgefordert, das Filmwerk von den Servern zu löschen. Diesen Aufforderungen sei man nicht nachgekommen, wie "Senator" erklärte. Scheinbar ist auch eine Abmahnung ergangen, da Senator kritisierte, die Rapidshare AG habe keine Unterlassungserklärung abgegeben. Im Zuge dieser Verweigerung sah man sich scheinbar gezwungen, eine einstweilige Verfügung zu beantragen.
Das Landgericht Hamburg bestätigte diese heute. Sollte der Film weiterhin über die Server des Filehosters verfügbar sein, droht der Rapidshare AG ein erhebliches Bußgeld. Der Vorstand der Senator Entertainment AG, Helge Sasse, kommentierte die Entscheidung des Gerichts wie folgt: "Die illegale Verbreitung von Filmen im Internet hat existenzbedrohende Ausmaße für die Filmindustrie erreicht. Zu unserem Schutz müssen wir die massive Verletzung unserer Rechte konsequent rechtlich verfolgen. Die einstweilige Verfügung setzt ein deutliches Zeichen gegen diese Form der Wirtschaftskriminalität und trägt dazu bei, die Filmpiraterie im Internet einzudämmen"
Bei der einstweiligen Verfügung handelt es sich nicht um die erste ihrer Art, die gegen das bekannte Unternehmen erwirkt wurde. Erst Ende Juni war man von der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) vor das Hamburger Landgericht gebracht worden. Hier unterlag man in allen Punkten. Die Rapidshare AG hat Berufung gegen das Urteil eingelegt. Wann die Verhandlung stattfindet, ist nicht bekannt.
Auch die Constantin Film AG konnte mitte September einen juristischen Sieg erringen. Eine Einstweilige Verfügung des Landgerichts München I nahm den Filehoster in die Pflicht, alle Schritte einzuleiten, um die illegale Verbreitung des Films "Maria, ihm schmeckt's nicht!" zu verhindern.
(via magnus, thx!)
(Bild via advokat-online, thx!)
Klaus Müller am Mittwoch, 16.12.2009 19:22 Uhr
dadurch müssen sie was anderes machen und haben weniger zeit für die musik. dadurch gibt es immer weniger musik auf hohem niveau. Komisch. Ich habe eher den Eindruck, dass die Leute, die sich den ganzen Tag mit Musikproduktionen als Ware befassen, tendenziell ...
Thx, jetzt hab ich gerafft, worauf Du hinauswillst. Hatte das mit dieser Sicherungsverwahrungsgeschichte ja auch nur eher oberflächlich verfolgt. Es bleibt auf jeden Fall spannend, zumal es hauptsächlich darum gehen wird, ob allein schon die Speicherung der Daten einen unzulässigen Eingriff dars ...
Das mit der Sicherungsverwahrung war auch etwas anders gelagert, das Gesetz wurde in dem beanstandeten Fall wohl rückwirkend angewandt. Als der Kläger ursprünglich verurteilt wurde, gab es das Gesetz nämlich noch gar nicht. Naja, das ist leider etwas komplizier ...
Die Sperren werden mit Kinderpornos begründet und die Überwachung mit Terrorismus, dafür braucht man keine Raubkopien. Wobei mir das dusselige Terrorismusgesc ...
... Alles richtig, aber ich glaube nicht dass sie ohne Urheberrechtsverletzungen davon abgesehen hätten. Das Netz ist ein neuer Raum und wenn dieser wichtig wird, dann wollen sie ihn auch kontrollieren / überwachen. Die Sperren werden mit Kinderpornos begründet u ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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