
Viele Gegner der Vorratsdatenspeicherung werden angesichts dieser Eröffnung kaum überrascht sein: Aus einem aktuellen Schreiben des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar an das Bundesverfassungsgericht geht hervor, dass Telekommunikationsanbieter bei der Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung ohne Rechtsgrundlage deutlich mehr Daten erheben und speichern als erlaubt. Das Schreiben wurde vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung veröffentlicht.
Die Befragung kam nach wissenschaftlichen Kriterien im Rahmen eines EU-Evaluationsprojekts zustande. Überprüft wurde, "inwieweit Datenschutzerfordernisse in Bezug auf die Art der gespeicherten Daten, Sicherheitsmaßnahmen, Prävention von Missbrauch sowie die Verpflichtungen aus Speicherfristen durch die Unternehmen erfüllt werden". Das Ergebnis fällt ernüchternd aus: Viele der befragten Unternehmen gaben zu, weit mehr Daten zu speichern als erlaubt - teilweise auch Daten mit "unmittelbarem Personenbezug". So würden unter anderem Informationen über die Nutzung von Internet-Zugängen, Handys, Internet-Hotspots, E-Mail und Telefonanschlüssen illegal erfasst. Beispielsweise soll der Traffic-Verbrauch, der Hinweise auf das Internet-Nutzungsverhalten zulässt, von einigen Providern im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung illegal protokolliert werden. Bei mobilen Internetzugängen (UMTS) wird oftmals sogar der Standort der Benutzer "lückenlos erfasst" und so ein komplettes Bewegungsprofil erstellt. "Nach meinem Eindruck ist den Anbietern offensichtlich nicht immer klar, welche Daten zu speichern sind," so der Bundesdatenschutzbeauftragte in seinem Schreiben.
Auch die Speicherdauer und die Absicherung der sensiblen Daten entsprechen offensichtlich nicht immer den vorgeschriebenen Standards. Zugriffe auf die hochsensiblen Kommunikationsdaten werden oftmals nicht protokolliert und sind dadurch nicht nachvollziehbar, so ein weiteres Ergebnis der Studie - ein klarer Verstoß gegen den Grundsatz der Transparenz und geradezu eine Einladung zum Missbrauch. Auch den Richtern macht die Studie Vorwürfe: Ihre Zugriffserlaubnisse seien "recht häufig" mangelhaft und benannten keine der gesetzlichen Katalogstraftaten.
Diese Erkenntnisse dürften den Argumenten derer, die schon von Anfang an einen Missbrauch der Vorratsdatenspeicherung befürchteten, neues Gewicht geben. Ob sie auch das Bundesverfassungsgericht beeindrucken, bleibt indes abzuwarten - ebenso, ob angesichts der existierenden EU-Vorschrift in Karlsruhe überhaupt ein endgültiges Urteil getroffen wird.
(via Netzpolitik, thx!)
(Bild CC-BY emuman @ DeviantArt, thx!)
Annika Kremer am Dienstag, 15.12.2009 03:08 Uhr
Könntet ihr bitte beim Thema bleiben und nicht soviel spammen? Danke. ...
Wer hätte das gedacht. :rolleyes: ...
Oh wie überraschend. Ist der Pabst am Ende auch noch katholisch? Der PaBst katholisch?! :eek: ...
Eigendlich wollen die mit der lückenlosen Protokollierung doch nur über statistische Angriffe Tor knacken. Aber das dürfte sich in der Praxis als dennoch nicht praktikabel erweisen. Und hoffentlich fürchtet sich bald auch der letzte harmloseste Bürger derart vor der staatlichen Pauschal-Raster ...
Dabei würde sich gerade in diesem Fall ein mutiges Urteil lohnen. Denn das Gesetz ist nicht nur grundgesetzwidrig, sondern auch gefährlich, nutzlos und teuer. Und was sagt Wolfgang Bosbach (CDU) dazu? "Es ist leider, heute ein unverzichtbares Mittel, zur Aufklärung von Straftaten, ...
Julian Wolf am 27.05.2012, 21:08 Uhr
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