
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) klagt gegen die Bundesregierung, der sie selbst angehört vor dem Bundesverfassungsgericht. Grund ist die morgen in Karlsruhe zu verhandelnde Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung in der Telekommunikation. Allerdings wird sie doch nicht, wie vormals angedeutet, an der Verhandlung teilnehmen - ihrer Aussage nach aus Respekt vor dem Gericht und dem eigenen Amt.
Die bisherige Regelung zur Telekommunikationsüberwachung war während der CDU/SPD-Koalition zustande gekommen, sollte laut Koalitionsvertrag von CDU und FDP jedoch bis zur endgültigen Rechtsentscheidung beschränkt werden.
Inhalt des Gesetzes ist die Verpflichtung der Telekommunikationsunternehmen, die Internet- und Telefonverbindungsdaten aller Einwohner der Bundesrepublik sechs Monate lang zu speichern - ohne jegliche Begründung, in Behördendeutsch "verdachtsunabhängig".
Im Jahre 2008 hatten zwei Eilanträge dazu geführt, dass die Vorratsdatenspeicherung zwar zugelassen, aber die Weitergabe der Daten an Strafverfolgungsbehörden deutlich beschränkt wurde. So hieß es in der bisherigen Einschränkung, die Daten dürften nur weitergegeben werden, wenn es bei den Ermittlungen um eine schwere Straftat mit begründetem Verdacht gehe und die Erforschung des Sachverhalts anderweitig zu schwer oder aussichtslos wäre.
Die Kläger, die diese Eilentscheidungen beantragt hatten, sehen in dem Gesetz eine Verletzung des Telekommunikationsgeheimnisses und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmtung, beide sind dem Bürger im Grundgesetz in den Artikel 2 und 10 garantiert.
Frau Leutheusser-Schnarrenberger steht nicht zum ersten vor einer Entscheidung über die Aushölung des deutschen Grundgesetzes. Bereits unter der Kohl-Regierung trat sie 1995 als Bundesjustizministerin zurück, weil sie die Unterstützung des "Lauschangriffs" durch ihre Partei nicht zu tragen bereit war. Damals wollte sie nach eigener Aussage eine Entwicklung der FDP hin zum Konservatismus nicht unterstützen. Neun Jahre später gelang es ihr, das umstrittene Gesetz durch ihre Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zurückweisen zu lassen. Im Jahre 2004 wurde der Großteil der darin enthaltenen Vorschriften für verfassungswidrig erklärt.
(Via teltarif.de, thx!)
(Bild via wikimedia.org unter Attribution ShareAlike 3.0, thx!)
Julia Klein am Montag, 14.12.2009 17:25 Uhr
Naja, wenn sie es ernst gemeint hätte, hätte sie sich etwas mehr angestrengt um diesen Quatsch garnicht erst in den neuen Koalitionsvertrag zu kriegen...ich trau ihr nicht, gerade wegen dem FDP-Siegel:confused: Und wie soll sie das schaffen? Sie hat sich je ...
Naja, wenn sie es ernst gemeint hätte, hätte sie sich etwas mehr angestrengt um diesen Quatsch garnicht erst in den neuen Koalitionsvertrag zu kriegen...ich trau ihr nicht, gerade wegen dem FDP-Siegel:confused: ...
Bin gespannt wie es da weiter geht. Glaube kaum dass es nur dazu dienen soll das Volk zu beruhigen. Aber alles ist möglich ... ...
wohl die einzige politikerin dort oben, die ein gewissen hat... die Frau weiß was abstieg von der Macht bedeutet ... die SPD kriegt das gerade mit ... Ansonsten ist sie, wie die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts auch, ein/e Gefährder/in und evtl. demnächst Ab ...
Schnüffelstaat Online wer so lange nicht warten will, oder:) ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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