
Rechtsanwalt Thomas Stadler kann aufatmen. Zumindest vorerst. Der Rechtsbeistand der Kanzlei Kornmeier hatte eine einstweilige Verfügung gegen ihn beantragt. Grund war ein Blogbeitrag von IT-Fachanwalt Stadler, in dem er eine juristische Beurteilung vornahm. Er beleuchtete hierbei ein Fax, welches im Zuge des "Davenport-Vorgangs" kurze Zeit nach unserer Artikelreihe über DigiProtect und die Kanzlei Kornmeier sowie Davenport Lyons bei Wikileaks aufgetaucht war.
Zum Inhalt des Faxes wurde bereits ausführlich diskutiert. Eine juristische Beleuchtung des Sachverhalts hat Rechtsanwalt Stadler in dem abgemahnten Blogbeitrag vorgenommen. Der Abmahnung konnte und wollte er sich jedoch nicht fügen. Aus diesem Grunde verweigerte er die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Da er den Erlass einer einstweiligen Verfügung bereits fürchtete, hinterlegte er Schutzschriften bei verschiedenen Landgerichten.
Dass er damit keine unnötige Investition vorgenommen hat, wurde ihm nun bestätigt. Bereits am 30.11.2009 ist die Anwaltskanzlei, welche die Kanzlei Kornmeier vertritt, am Landgericht Frankfurt am Main vorstellig geworden. Man stellte Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung.
Wie Rechtsanwalt Stadler nun erklärt, wurde diese Verfügung jedoch nicht erlassen. Stattdessen nahm der Rechtsbeistand der Kanzlei Kornmeier den Verfügungsantrag am 04.12.2009 zurück. Wie Rechtsanwalt Stadler erklärt, ist dies wohl auf Anraten des Gerichts (!) geschehen. Im Vorfeld hatte der beauftragte Rechtsbeistand - offenbar - vergeblich versucht, das Landgericht mit Hilfe eines Beschlusses des Landgerichts Köln umzustimmen.
Im weiteren legt Rechtsanwalt Stadler dar, dass offenbar auch seine Schutzschrift berücksichtigt wurde. Der Kanzlei Kornmeier wurden die Kosten des Verfügungsverfahrens auferlegt, wie in der Schutzschrift gefordert wird. Einen bedauerlichen Aspekt hat das Ganze jedoch: "Das Gericht hat den Streitwert nicht entsprechend der Antragsschrift auf EUR 250.000,- festgesetzt, sondern nur auf EUR 30.000,-." Folglich muss die Kanzlei Kornmeier auch nur die Kosten aus einem Streitwert von 30.000 Euro tragen. Man sollte jedoch nicht verachten, dass das Gericht den Streitwert hier um beinahe 90 Prozent reduziert hat.
Auf einen besonderen Aspekt weißt Rechtsanwalt Stadler ebenfalls hin: "Mit dieser Aktion hat es die Kanzlei Kornmeier natürlich auch geschafft, den zugrundeliegenden Sachverhalt bei ihrem Hausgericht in Frankfurt bekannt zu machen. Auch eine Form des Streisand-Effekts. ;-)".
(via internet-law, thx!)
(Bild via internet-law, thx!)
Klaus Müller am Mittwoch, 09.12.2009 20:32 Uhr
Immerhin ist die Senkung des Streitwertes ein Signal, daß man sich mit horrenden Streitwerten nicht reich klagen kann. Das könnte auch für andere Abmahnungen Wirkung haben. Eher nicht! Das Ärgernis ist, dass der Richter den Anwalt hier vor den finanziellen Folg ...
Definition Schutzschrift: Eine Schutzschrift ist ein Schriftsatz an ein Gericht und soll verhindern, dass im Rahmen eines vorläufigen Rechtsschutzverfahrens (etwa einstweiliges Verfügungsverfahren) ein Verfügungsbeschluss ohne mündliche Verhandl ...
.....hinterlegte er Schutzschriften bei verschiedenen Landgerichten. Was ist denn eine Schutzschrift? So eine Art vorsorgliche Gegendarstellung? Immerhin ist die Senkung des Streitwertes ein Signal, daß man sich mit horrenden Streitwerten nicht reich klagen kann. Das könnte auch f ...
Wie Herr Stadler wundere auch ich mich, warum das Gericht den Streitwert von 250.000 auf 30.000 heruntergesetzt hat :D ...
Gut, dass Thomas Stadler auf der richtigen Seite steht.:T Als Gegner möchte ich so fähigen Anwalt nicht haben. ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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