
Für 24 Tracks, die Thomas-Rasset via KaZaA verbreitet haben soll, befand sie die Jury für schuldig und entschied sich für einen Schadensersatz von 1,92 Millionen US-Dollar.
Im Vergleich zur ersten Verurteilung fast der zehnfache Betrag. Fraglich ist nun also, wie es weitergehen soll. Wir durchleuchten kurz die (un)möglichen Optionen.
1. Bezahlen
Eigentlich eine unmögliche Option, da Thomas-Rasset schon bei der ersten Verurteilung die rund 220.000 US-Dollar nicht hätte aufbringen können, geschweige den jetzt 1,92 Millionen US-Dollar. Da Thomas-Rasset vermutlich nicht zu unverhofftem Reichtum seit dem ersten Prozess gelangt ist, dürfte diese Variante als unmöglich abgestempelt werden.
2. Außergerichtlich einigen
Bloß weil ein Urteil - also ein rechtskräftiger Titel - im Raum steht, bedeutet dies noch lange nicht, dass die Prozessgegner dieses auch umsetzen müssen. Der erste Einigungsversuch aus dem Jahr 2005 verlangte von der Beklagten die Begleichung einer Summe von 5.000 US-Dollar. Laut der Recording Industry Association of America sei er "irgendwo" zwischen 3.000 und 5.000 US-Dollar angesiedelt gewesen. Zu einer solchen Einigung müssen jedoch auch beide Seiten bereit sein. Thomas-Rasset erklärte bereits mehrmals, dass sie nichts bezahlen würde, da sie unschuldig ist. Eine Vergleichsverhandlung vorab hatte auch zu keiner Einigung geführt. Ihr Rechtsbeistand Kiwi Camara erklärte, dass Thomas-Rasset selbstverständlich die Option einer solchen Einigung in Betracht ziehen würde. Verständlich, da 5.000 US-Dollar doch akzeptabler sind als 1,92 Millionen US-Dollar. Da sie sich jedoch von der Musikindustrie betrogen fühlt, ist es dennoch eine schlechte, wenngleich mögliche Alternative. Insbesondere die RIAA dürfte hier "fein raus" sein, da diese selbst skeptisch gegenüber den 1,92 Millionen US-Dollar stehen und sofort nach der Urteilsverkündung signalisierten, dass man sich nach wie vor anders einigen wolle.
3. Privatinsolvenz
Vor einem Insolvenzgericht könnte Thomas-Rasset "kostengünstig" dem Urteil entfliehen, denn bezahlen kann und wird sie es sowieso nicht. Auch werden immer mehr Rufe laut, dass Gesetz zu ändern, um solche Schadensersatzbeträge zu verhindern. Fraglich ist aber, ob vor dem Insolvenzgericht die Schulden aus diesem Verfahren überhaupt "beseitigt" werden können. Hierzu gibt es keine Erfahrungen.
4. Die Verfassungsbeschwerde
Die Höhe der Strafe ist - ohne Zweifel - absolut weltfremd und übertrieben hoch. Dies erkannte nicht nur der Laie, sondern auch die RIAA, welche kurze Zeit später gute Miene zum bösen Spiel machte und von weiteren Einigungsversuchen sprach. Es macht sich medientechnisch einfach nicht gut, eine Mutter von zwei minderjährigen Kindern finanziell zu ruinieren. Was auch oftmals nicht bedacht wird: Die 1,92 Millionen US-Dollar stammen von der Jury, das Urteil spricht jedoch letztendlich ein Richter - in diesem Fall Michael Davis. Dieser hatte auch bei der ersten Verurteilung die enorme Höhe der Strafe von rund 220.000 US-Dollar kritisiert. Richter Davis kann noch nach der Gesetzeslage entscheiden, doch wird er allzu sehr von der Entscheidung der Jury abweichen? Was bleibt wäre somit eine Verfassungsbeschwerde, da eine Strafe von 80.000 US-Dollar pro Track eventuell eine "übertriebene Strafe" darstellt, die unter dem achten Verfassungszusatz verboten ist. Camara hat bereits angedeutet, dass man dementsprechend vorgehen würde, sollte Thomas-Rasset keiner sonstigen Einigung zustimmen.
Ob die Verfassungsbeschwerde funktionieren kann, ist fraglich, doch wenn man sich an die Äußerungen von Richter Davis im ersten Verfahren erinnert, so ist doch davon auszugehen, dass er die Strafe womöglich ebenfalls für übertrieben hält. Bereits damals kritisierte der erste afro-amerikanische Richter des US-Bezirksgerichts in Minnesota, dass die Strafen den Preis einer CD um das Tausendfache übersteigen würden. Auch ist Davis kein "gewöhnlicher" Richter. Er hat seinen Sitz im Bezirksgericht auf Lebenszeit inne und war auch einige Zeit am Foreign Intelligence Surveillance Court - das Gericht, das sich um Angelegenheiten nationaler Sicherheitsdienste der USA kümmert.
5. Berufung
Eine Möglichkeit für Thomas-Rasset wäre es, in Berufung zu gehen, so dass das Verfahren vor dem "Eigth Circuit Court of Appeals" weiter verhandelt werden würde. Somit wäre es auf höchster Bundesebene angelangt, was ein hochinteressantes, aber zugleich äußerst kostspieliges Verfahren werden könnte. Camara und Sibley haben jedoch bereits jetzt erklärt, dass sie Thomas-Rasset auch dort beistehen werden - sollte die Entscheidung zu diesem Schritt fallen.
6. Das Gesetz ändern
Nachträglich wird dies Thomas-Rasset wohl wenig nützen, doch eine grundsätzliche Änderung der Schadensersatzsummen ist sicherlich eine Thematik, die angedacht werden sollte. Nicht nur Künstler wie Moby haben sich kritisch zu der Verurteilung geäußert, auch die RIAA ließ über ihre Pressesprecherin Duckworth mitteilen, dass man nach wie vor auch andere Einigungen suchen möchte.
Die Lobby-Gruppe CCIA, zu der unter anderem AMD, Microsoft, Yahoo, Google und weitere gehören, bezeichneten den Schuldspruch als "lächerlich". Der Chief Executive Officer, Ed Black, erklärte: "Das Urheberrecht wurde in einer anderen Ära erschaffen, für andere Geschäftsmodelle. Es muss reformiert werden."
Dieser Ansicht ist auch Richter Davis, der den Kongress gebeten hatte, die Gesetzeslage für Urheberrechtsverletzungen durch P2P-Netzwerke anzupassen. Ein wesentlicher Vorschlag eines Urheberrechtsexperten zu einer Reformierung war, dass Richtern die Freiheit gegeben werden soll, in bestimmten Fällen auch eine geringere Strafe als 750 US-Dollar auszusprechen.
Es gibt also viele Optionen, jede mit gewissen Vor- und Nachteilen. Möglich oder unmöglich. Vielleicht geht durch diesen Schuldspruch ein Ruck durch die Legislative. Es wäre wünschenswert.
(via arstechnica, thx!)
(Bild via daylife, thx!)
News Redaktion am Montag, 22.06.2009 17:24 Uhr
ich mein finanziell am ende isse ja sowieso jetzt wennse den letzten anwalt nicht mehr bezahlen konnte ist das geld wohl alle. also würd ichs mit dem jetzigen anwalt ders kostenlos macht einfach solange weiter versuchen bis zum bitteren ende. und wenn es dann nicht geklappt hat würde ich in privat ...
laut heise hat sie sich für Option Nummer 5 entschieden Berufung-gegen-Millionenurteil-angekuendigt- Das einzig sinnvolle ...
da eine Strafe von 80.000 US-Dollar pro Track eventuell eine "übertriebene Strafe" eventuell? hallo ? so eine Geldsumme für 1 Lied kann keiner rechtfertigen.. und was die Gesetze oder Schadensersatzforderungen angeht, müsste mal bald ein Limit gesetzt werden .. 10 x Wert v ...
Was sind das für Menschen die in der Jury sitzen??? *kopfschüttel* Diese Strafe ist wider aller Logik. Meiner Meinung nach sollte die Strafe in änhlichem Verhältnis wie zb Schwarzfahren beim Straßenbahn-fahren oder so. Straffen sollten immer in einem angemessenen Verhältnis stehen. ...
Es gibt also viele Optionen, jede mit gewissen Vor- und Nachteilen. Möglich oder unmöglich. Vielleicht geht durch diesen Schuldspruch ein Ruck durch die Legislative. Es wäre wünschenswert. Wäre auch schön wenn das dann nicht nur in de USA Wirkung zeigen würde :T ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
Kämpfe als Held in diesem einzigartigen Fantasy Game. Viele Gefahren und Abenteuer erwarten dich!
spielen
Erschaffe deine eigene Insel und erobere die Welt. Krieg oder Wachstum - deine Strategie entscheidet!
spielen
Werde Gladiator und kämpfe im antiken Zeitalter um Ruhm und Ehre. Gehe Bündnisse mit anderen Spielern ein und kämpft gemeinsam gegen die schrecklichen Barbaren.
spielen
Ziehe als einsamer Waldläufer oder an der Seite von Kampfgefährten in einem Fantasy-Spiel von Abenteuer zu Abenteuer.
spielen
Tritt gegen legendären Samurai aus Japan des 19. Jahrhundert an und werde der gefürchtetste aller Samurai.
spielen
Tritt in eine epische Schlacht zwischen Werwölfen und Vampiren, in der nur die Stärksten überleben werden, ein.
spielen