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Majorlabels sollen Schadensersatz leisten

3,83 Milliarden Euro. Dieser gigantische Betrag wird in einer Klageschrift gegen die vier Majorlabels genannt. Ihnen wird eine massenhafte Verletzung des Urheberrechts vorgeworfen.

Die Zeit ist reif für einen Gegenangriff. Bereits im Oktober 2008 wurde er gestartet, doch bis heute war es still darum. Die ersten Detailinformationen sind nun an die Öffentlichkeit gedrungen. Der kanadische Rechtswissenschaftler Michael Geist berichtet aktuell in seinem Blog darüber. Eine Sammelklage zahlreicher Musiker gegen die vier Majorlabels, Warner Music Canada, Sony BMG Music Canada, EMI Music Canada sowie Universal Music Canada. Was viele nie erwartet hätten, scheint Realität zu werden.

Die Forderung: etwa 3,83 Milliarden Euro. Es geht also um viel Geld. Stellt sich nur noch die Frage wieso diese Summe aufgelaufen ist. Michael Geist erklärt den Sachverhalt glücklicherweise äußerst detailliert. Die Forderungen der Musiker gehen dabei auf eine Praxis der Majorlabels zurück, die seit 1980 angewandt wird.

"Exploit now, Pay later if at all"

Seit den 80er Jahren setzen die Majorlabels in Kanada eine "Liste" ein, die unter diesem Namen läuft. Die Funktionsweise ist schnell erklärt. Wenn die Majorlabels eine Compilation oder eine "Live-Aufnahmen-CD" herausbringen wollen, werden die Musiker sowie deren Werke auf der Liste aufgeführt. Die Labels pressen also die CDs, vertreiben sie an Musikgeschäfte. Dort wiederum werden sie verkauft. Einzig eines erwerben sie nicht: Die Rechte an den Tonaufnahmen. Es handelt sich sozusagen um eine Vereinbarung, die den Majorlabels zwar Nutzungsrechte zugesteht. Diese werden von den Musikern jedoch nicht explizit gewährt. Ein absurdes Spiel.

Die Titel der Musikstücke landen stattdessen einfach auf dieser Liste. Diese steht lediglich dafür, dass eine Rechteübertragung sowie Bezahlung noch aussteht. Dieses Dokument nahm seinen Ursprung im Jahr 1980. Bedauerlicherweise haben es die Labels versäumt, die Rechte an den Werken aufzukaufen. Dabei wurde außerdem übersehen, die Musiker für ihre Werke zu entlohnen. Sei es nun eine reguläre Bezahlung oder ein Abschlag durch die Verwertungsgesellschaft.

Aufgrund des Alters der Liste ist sie enorm gewachsen: auf 300.000 Titel. Von Bruce Springsteen bis Beyonce. Alle warten auf eine Bezahlung, doch niemand hat sie bisher bekommen.

Warum wurde bisher nicht bezahlt?

Eine gute Frage, die Michael Geist in seinem Blog andeutet. Er versucht einige Erklärungen zu liefern. Manche Songs stehen womöglich bereits unter der "Public Domain", sind also gemeinfrei. Bei anderen gestaltete es sich vielleicht einfach schwierig, die Rechteinhaber zu kontaktieren. Kleinere Künstler wie Sarah McLachlan mögen schwierig zu erreichen sein.

Nach Ansicht von Michael Geist ist ein anderer Grund jedoch viel wahrscheinlicher. Man wollte einfach nicht bezahlen. Als man merkte, in welche Misere man steuerte, hätte man reagieren können. Man sah es jedoch nicht als notwendig an. Es sei "verschwendete Zeit", wird der Chief Executive Officer der Canadian Musical Reproduction Rights Agency Ltd., David Basskin, zitiert.

Über 20 Jahre später...

Es hat lange gebraucht, bis die Musiker nun ihr Geld einfordern. Für den Missbrauch ihrer Verwertungsrechte, ohne angemessene Bezahlung, fordert man nun einen Schadensersatz. Pro Werk sollen pauschale 20.000 Kanadische Dollar fällig werden. Dies entspricht etwa 13.000 Euro. Insgesamt gelangt man so auf den aberwitzigen Betrag von 38,3 Milliarden Euro. Diese wahnsinnige Summe ist jedoch pikanterweise nicht aus den Fingern gesaugt. Sie basiert auf derselben Lizenzanalogie, mit der auch Filesharer vor Gericht belangt werden.

Bisher haben die Majorlabels einen Betrag von 50 Millionen Kanadischen Dollar (ca 32 Millionen Euro) anerkannt. Bleiben 3,826 Milliarden Euro, die noch beglichen werden wollen.

(via michaelgeist, thx!)
(Bild via p2pnet, thx!)

Klaus Müller am Montag, 07.12.2009 21:32 Uhr

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38 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • DerAnfang am 08.12.2009 17:52:28

    Wenn ich den Text richtig verstanden habe dann handelt es sich bei den Werken um Liveaufführungen. Daher besitzen die Labels zwar die Rechte für die Orginalstücke aber nicht für die Liveaufnahmen. Wenn also jemand wegen eines Livemitschnitts abgemahnt wurde, dann warscheinlich zu unrecht. mfg D ...

  • Daran am 08.12.2009 17:18:53

    Aber wäre es dann nicht Betrug wenn die Labels von Filesharern Strafen kassiert für Werke deren Rechte sie nicht besitzen? Noch interessanter ist die Frage, ob man den involvierten Abmahnanwälten nicht ans Bein pinkeln kann. Die dürfen doch sicher keine Abmahn ...

  • titus_shg am 08.12.2009 17:14:42

    Aber wäre es dann nicht Betrug wenn die Labels von Filesharern Strafen kassiert für Werke deren Rechte sie nicht besitzen? Die Frage hatte ich weiter vorn auch schon mal in den Raum gestellt, aber leider noch keine Antwort erhalten. MfG Andy ...

  • Diablokiller999 am 08.12.2009 16:35:39

    Wenn sie den Urheberrechtschutz regeln wie es die Industrie will (ACTA), dann wirds für uns richtig ungemütlich! Zu Pirate Bay gibt's keine Urteile was die Befangenheit angeht, würde mich auch wundern wenn es dort welche geben würde. Aber selbst n Blinder mit Krückstock sieht doch das dort was ...

  • 3in3r am 08.12.2009 16:27:12

    der ganze scheiß hin und her... es wird zeit das sie das Urheberrecht eindeutig und gerecht regeln und das am besten weltweit bzw also eher realisierbar europa weit. jeglicher Scheiß legt die Eu einheitlich fest für europäische Mitgliedsstaaten aber warum nicht den Urheberrechtsschutz??? ...

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