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Ungerechtfertigter Gewahrsam Grund für Schmerzensgeld

Das Bundesverfassungsgericht fällte heute ein für viele Aktivisten interessantes Urteil: Wer von der Polizei zu Unrecht in Gewahrsam genommen wird, dem steht ein Schmerzensgeld zu.

Anlass für die Verfassungsbeschwerde waren Vorfälle rund um die Castor-Proteste im November 2001 im Wendland. Die Beschwerdeführer waren dabei als Demo-Beobachter unterwegs und wurden, zusammen mit zahlreichen anderen Menschen, von der Polizei für mehrere Stunden in Gewahrsam genommen. Zu Unrecht, wie ein Gericht (wenn auch erst sechs Jahre später, nämlich im Jahr 2007), feststellte. Eine Klage auf Schmerzensgeld blieb aber zunächst erfolglos. Die Beschwerdeführer kritisierten, bei der Ablehnung seien ihre Grundrechte, auch indem die Richter "die herabwürdigenden Umstände der Ingewahrsamnahme nicht berücksichtigt hätten", nicht ausreichend geachtet worden.

Das Bundesverfassungsgericht gab den Beschwerdeführern recht und hob die kritisierten Urteile auf. Die zuständigen Gerichte müssen nun erneut über den Fall entscheiden. Die Richter hätten, so das Bundesverfassungsgericht in seiner Urteilsbegründung, "nicht berücksichtigt […], dass schon die Voraussetzungen für die freiheitsentziehende Maßnahme selbst nicht gegeben waren. Außerdem haben die Gerichte die Umstände des Gewahrsamvollzugs bei der Versagung des Schmerzensgeldes in verfassungsrechtlich nicht mehr tragfähiger Weise außer Acht gelassen." Nach Ansicht der Verfassungsrichter besteht ein Anspruch auf "Ausgleich des immateriellen Schadens", da "anderenfalls ein Verkümmern des Rechtsschutzes der Persönlichkeit zu befürchten wäre". Ob tatsächlich ein Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung bestehe, hänge von zivilrechtlichen Faktoren wie der Schwere der Schädigung und dem Fehlen anderer Entschädigungsmöglichkeiten ab und müsse im Einzelfall geklärt werden. Grundsätzlich aber, so stellten die Richter fest, rechtfertigt eine zu Unrecht erfolgte Ingewahrsamnahme einen Entschädigungsanspruch.

(Bild via Wikimedia Commons, thx!)

Annika Kremer am Mittwoch, 02.12.2009 21:45 Uhr

tagsTags: polizei bundesverfassungsgericht

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10 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • spanther am 06.12.2009 01:01:41

    Schaff das mal :D nen Bekannten haben sie am 1 Mai in Berlin in die Scherben gedrückt... Er hat versucht rauszukommen... Zum Dank gabs n Knie in den Rücken, nen Tritt aufn Kopp und ne Anzeige wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt ;) Naja, aber vlt. überlegen nutzen sie je ...

  • Der_W am 03.12.2009 19:50:44

    Oder zumindest keinen Widerstand leisten, der als "Angriff" gewertet wird.Schaff das mal :D nen Bekannten haben sie am 1 Mai in Berlin in die Scherben gedrückt... Er hat versucht rauszukommen... Zum Dank gabs n Knie in den Rücken, nen Tritt aufn Kopp und ne Anzeige w ...

  • LessLethal am 03.12.2009 19:44:03

    Zitat eliveo: Also einen "Freibrief" für "Polizistenprügler" gibt es nicht. Stimmt! Den gibt's nach wie vor nur für Polizeiprügler... Das Urteil kann man begrüßen, aaaber: Recht haben und Recht bekommen sind zwei völlig unterschiedliche Dinge, und hier in Deut ...

  • itsnotforme am 03.12.2009 15:18:03

    Ach, gutes Stichwort. Was wurde aus dem Fall mit dem Mann im blauen Hemd? Verfahren eingestellt? Das würde mich auch mal interessieren! HAt man lange nichts mehr von gehört. Oder hab ich das überlese ...

  • DasFragezeichen am 03.12.2009 11:20:23

    Ach, gutes Stichwort. Was wurde aus dem Fall mit dem Mann im blauen Hemd? Verfahren eingestellt? ...

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