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Spickmich.de: BGH entscheidet morgen

Morgen wird der Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein Grundsatzurteil zur umstrittenen Lehrerbewertung im Internet fällen.

Eine gekränkte Deutschlehrerin hatte im vergangenen Jahr versucht, das Portal spickmich.de auf Unterlassung zu verklagen. Sie zog dafür vor das Landgericht und das Oberlandesgericht Köln und musste mehrere Niederlagen in Folge einstecken (gulli:news berichtete). Von Beginn an hatte die Lehrerin angekündigt, durch die Instanzen gehen zu wollen und ist nun fast am Ende angelangt. Sollte der Bundesgerichtshof die Revision morgen abweisen, dann ist der reguläre Rechtsweg erschöpft. Sie könnte dann nur noch vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Beobachter räumen der Lehrerin jedoch gute Chancen ein: Die vorsitzende Richterin ist bekannt dafür, das Persönlichkeitsrecht sehr eng auszulegen. Es wird möglicherweise ihr letztes Urteil sein, bevor sie in den Ruhestand geht.

Das Online-Bewertungsportal spickmich.de ermöglicht es Schülern, eigene Lehrer in verschiedenen Kategorien mit Noten zu bewerten. Über 800.000 Schüler sind in dem sozialen Netzwerk bereits angemeldet. Die besagte Lehrerin fühlt sich jedoch dadurch in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt. Sie hat von den Schülern eine Durchschnittsnote von 4,3 bekommen. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) kritisiert die Plattform als digitalen Pranger. Sie hält eine anonyme Online-Bewertung auch nicht für sinnvoll, Probleme mit Lehrern zu kritisieren und fordert die Schüler stattdessen auf, persönlich mit den Lehrern zu sprechen. Spickmich.de-Sprecher Bernd Dicks sieht darin jedoch keinen gangbaren Weg. Schüler fürchten oft Repressionen, wenn sie ihrem Lehrer sagen, sein Unterricht sei schlecht. Daher sei spickmich.de eine sinnvolle Möglichkeit für Schüler, die eigene Meinung zu vertreten. Dies sahen bisher auch die Gerichte so, die die Lehrerbewertung stets von der Meinungsfreiheit gedeckt sahen. Wie der Karlsruher Zivilsenat morgen entscheiden wird ist allerdings noch offen. Vom Bundesgerichtshof wird ein Grundsatzurteil zur zukünftigen Handhabung mit Bewertungsportalen erwartet. Interessant wird es dadurch beispielsweise für das Ärztebewertungsportal AOK-Arzt-Navigator oder das Bewertungsportal für Hochschullehrer meinprof.de.  (Malo)

(via süddeutsche.de, thx!)

News Redaktion am Montag, 22.06.2009 22:04 Uhr

tagsTags: bertelsmann lehrer lehrerbewertung spickmich.de karlsruhe bundesgerichtshof aok bewertung gew pranger digital meinprof.de schüler

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15 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Hakken am 23.06.2009 23:10:10

    Eine schlechte Note auf spickmich.de sollte den Anreiz geben, der Ursachenforschung. Also reden. man kann schwer davon ausgehen, das diese Notenbewertung aus dem näheren Umkreis kommt. Ursachenforschung. Wenn Sie sich diese Mühe nit machen wollte, sollte die Eierschaukler von Beruf werden. Es gab ...

  • EGOissT am 23.06.2009 15:08:10

    @c64er geilste bild ever :D ...

  • n0_oB4life am 23.06.2009 14:06:46

    Naja bei der Ausdrucksweise, hoffe ich das Sie kein Deutschlehrer war. :P Ja, sie ist Deutsch- und Religionslehrerin. Allerdings wusste ich auch schon ohne ihren (guten) Unterricht, dass "plantet" die 2. Person Plural Präteritum Konjunktiv 2 des Verbs "planen" ist. Gen ...

  • RatRex am 23.06.2009 11:32:41

    Es ist doch so: Schüler können leider meistens nicht richtig evaluieren wie effektiv oder gut ein Lehrer ist. Ich erinnere mich an einen Deutschlehrer der nicht sehr beliebt war. Aber er war fair. Heute sagt jeder alte Schulkollege: Ich weiß aus der Schule so gut wie nix mehr, außer natürlich ...

  • re-aktor am 23.06.2009 10:53:19

    Ich finde es vor allem löblich vom Betreiber die Klagen durchzustehen. MeinProf.de hingegen hat sofort eingeknickt und löscht regelmäßig die Bewertungen wenn sich ein Prof beschwert. Und bei uns an der FH gab es ne den ein oder anderen Deppen der die 4-5 durchaus verdient hat. Aber sowas sieht ...

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