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Selbstanzeige wegen Copyright-Verletzung (Update)

Um auf die widersprüchliche Gesetzeslage zum Kopieren von DVDs unter DRM in seinem Land aufmerksam zu machen, will ein Däne sich und seine Kopien zur Anzeige bringen. Henrik Anderson hat nun aufgrund des medialen Drucks endlich eine Antwort auf seine Anfrage erhalten.

Der Däne Henrik Anderson hat sich Ende Oktober dieses Jahres wegen über 100 Fällen von Copyright-Verletzung an die dänische "Antipiratengruppen" gewandt, die bis vor kurzem noch kleinere Filesharer dingfest zu machen versuchte. Denn unter Umgehung des DRM kopierte er mehr als 100 seiner eigenen DVDs. Sein Handeln ist politisch motiviert, um auf eine Schieflage im dänischen Vervielfältigungsrecht aufmerksam zu machen. Nach dänischem Recht ist es erlaubt, digitale Medien (DVDs, CDs etc.) für den persönlichen Gebrauch zu kopieren. Gleichzeitig ist es jedoch nicht erlaubt, das DRM (Digital Rights Management) - in Aktivistenkreisen auch "Digital Restriction Management" genannt zu entfernen oder zu umgehen. Hier ein kurzer Einblick in den Gesetzestext:

  • § 12.–(1) Anyone is entitled to make or have made, for private purposes, single copies of works which have been made public if this is not done for commercial purposes. Such copies must not be used for any other purpose.

    Jeder ist berechtigt, für private Zwecke Einzelkopien von veröffentlichten Werken anzufertigen oder anfertigen zu lassen, sofern dies nicht zu kommerziellen Zwecken geschieht. Solche Kopien dürfen nicht zu einem anderen Zwecke verwendet werden. (Übersetzung DieJulia)

  • § 75 c. It is not permitted without the consent of the rightholder to make circumvention of effective technological measures

    Es ist nicht erlaubt, wirksame technologische Maßnahmen ohne das Einverständnis des Rechteinhabers zu umgehen. (Übersetzung DieJulia)

Seiner Bitte um Rückmeldung zum 01.12.09 versprach die Organisation Antipiratengruppen nachzukommen. Ihr Anwalt, Thomas Schlüter, hatte der dänischen Presse gegenüber bereits erklärt, es handle sich bei Andersons Fall um eine politische Sache. Er gab die Information über die mehrfache Copyright-Verletzung auch an die Association of Danish Videodistributors weiter. Deren Vorsitzender, Poul Dylov, reagiert darauf mit der Aussage, man werde intern besprechen, ob dieser Akt der Polizei gemeldet werde.

Die auf seine E-Mail hin versprochene Rückmeldung der Antipiratengruppen hat Henrik Anderson bis heute nicht erhalten. Im Gegenteil behauptet die Vereinigung auch nach der Mitteilung an die Presse, seine E-Mail nie erhalten zu haben.

Aus einem an Anderson gerichtetes Schreiben des dänischen Kultusministeriums geht hervor, dass aus dessen Sicht das Brechen des DRM in dieser Form rechtswidrig sei. Nun fragt sich der Däne, wem er gehorchen solle: denen, die in seinem Land die Gesetze festlegen, oder den Anwälten der Unternehmen, gegen die er ein Verbrechen verübt.

Um die Angelegenheit jedoch endlich öffentlich verhandeln zu lassen, wendet er sich nun an den dänischen Rechtsstaat, indem er sich selbst wegen des Umgehens des DRM zum Kopieren seiner Medien für den privaten Gebrauch anzeigt. Er hegt die Hoffnung, dass durch einen Prozess gegen ihn Parlament und Kultusminister einsehen, dass die Gesetzeslage geändert werden muss.
(by DieJulia)

Update: Auf seinem Blog schrieb er, er hätte versucht Politiker zu kontaktieren, insbesondere den Minister für Kultur. Auf seinen Versuch ihn auf das Problem hinzuweisen kam aber keine Antwort. Der einzige Weg wäre es, für noch mehr mediale Aufmerksamkeit zu sorgen. Dort wo Kameras, Mikrofone und Journalisten auftauchen, dort wird man ihm auch endlich zuhören.

Vielen Dänen ist nicht mal bekannt, dass sie etwas Illegales tun. Die ganze Angelegenheit kriminalisiert die Verbraucher, obwohl sie für ihre Ware ganz regulär bezahlen, schreibt er. Er sagt, er wäre selbst kein Raubkopierer. Er könnte deren Position aber bei der jetzigen Gesetzeslage in Dänemark nachvollziehen. Wir haben Henrik Andersen per E-Mail kontaktiert, um weitere Details in Erfahrung zu bringen.

Update (2):  Henrik Anderson hat von der Antipiratgruppen endlich eine offizielle Stellungnahme erhalten. Sie hätten kein Interesse ihn juristisch zu belangen, sofern er die Kopien lediglich zum privaten Gebrauch erstellen würde. Da er die Medien legal erworben hat, beständ kein Anlass ihn zu bestrafen. Rein theoretisch bricht er geltendes Recht. Praktisch wird er dafür auch auf Anfrage nicht bestraft. Henrik fragt aber, ob die Organisation auf Dauer bei ihrer Position bleiben wird. Und was ist, wenn der "Produzent eines Films entscheidet, das Gesetz zu befolgen, wie es ist? Wird er mich verfolgen?" Er hinterfragt auf seinem Blog auch, ob man bezüglich der Originale in der Beweispflicht sei. Muss man tatsächlich alle Quittungen der letzten 2-5 Jahre aufbewahren, um sich gegen jegliche Anfeindungen absichern zu können?

Andersons Anfrage zeigt nur zu deutlich, wie sinnlos das ganze Unterfangen ist. Es bedarf einer einheitlichen Regelung an die sich alle halten müssen, selbst wenn es für die Piratenjäger unpopulär wäre, dies zu tun. Der junge Däne hat uns netterweise zugesagt uns fortwährend per E-Mail zu informieren, sollte sich etwas Neues ergeben.

(Via torrentfreak.com, thx!)
(Bildquelle: The AV Club Blog, thx!)

Lars Sobiraj am Freitag, 04.12.2009 11:39 Uhr

tagsTags: drm-frei drm antipiraterie

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21 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Highcoder am 07.12.2009 00:46:38

    Für mich ist schon dieser Satz absurd: Es ist nicht erlaubt, wirksame technologische Maßnahmen ohne das Einverständnis des Rechteinhabers zu umgehen Wenn ich eine Möglichkeit gefunden habe den Kopierschutz zu umgehen oder gar zu knacken ist er dann noch wirksam ...

  • Sempralon am 04.12.2009 15:57:59

    Solche schwammigen und sich widersprechenden Gesetze/Regelungen sollen den Verbraucher in der "Angstschwebe" halten, etwas unrechtes zu tun ... mit dem Vorbehalt der Staatsmacht/Contentwirtschaft, sollte er "es" doch machen (rechtmäßige Kopie), ihn deswegen einzubuchten ... evtl. nur als Exempel, ...

  • Ghandy am 04.12.2009 11:42:47

    @Utuvien & alle anderen: Es hat sich tatsächlich etwas Neues ergeben, das Update ist grad raus. ;-) ...

  • LoL-O_Mat am 03.12.2009 18:13:15

    Ist er Inhaber der Verwertungsrechte? Man braucht Verwertungsrechte für Privatkopien? ...

  • user124 am 03.12.2009 07:02:37

    Wenn die Klage abgewiesen wird, ist das unterm Strich ein Freibrief zu eigenen Zwecken einen Kopierschutz zu knacken. mal ganz ehrlich: wer knackt denn einen kopierschutz? respektive macht es einen unterschied ob ich dem ripperprogramm meiner wahl eine versch ...

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