
Unter dem Titel "Jagd auf die Jäger im Internet" befasst man sich mit unserer Artikelreihe über die Kanzlei Kornmeier, DigiProtect sowie der jüngst ergangenen Strafanzeige gegen Dr. Udo Kornmeier. Gestellt hat diese unser Chefredakteur Lars "Ghandy" Sobiraj. Selbstverständlich vertreten durch einen Rechtsanwalt. Der Financial Times Deutschland ist jedoch etwas gelungen, das sonst wohl niemand erreicht hat.
Rechtsanwalt Dr. Udo Kornmeier äußerte sich bezüglich des bei Wikileaks aufgetauchten Faxes. Wobei Äußerung wörtlich zu nehmen ist. Konkret erklärte er der Financial Times Deutschland gegenüber: "Zu illegal und vor allem anonym im Internet veröffentlichten Dokumenten werden wir uns nicht äußern. Falsch ist die Behauptung, unsere Sozietät mache Kosten für anwaltliche Beratung gegenüber Dritten geltend, die unserer Mandantschaft nicht entstanden sind. Richtig ist vielmehr, dass wir nur Anwaltskosten geltend machen, die in Rechnung gestellt und bezahlt werden."
Ein interessantes Statement, obgleich es im Bereich "Klarheit schaffen" irgendwo auf Höhe der Pressemitteilung von DigiProtect rangiert. Die Financial Times befragte den Geschäftsführer des Deutschen Anwaltsvereins, Rechtsanwalt Udo Henke, zu dem Sachverhalt. Dieser wollte oder konnte sich zu der konkreten Situation nicht äußern. Grundsätzlich sei ein Erfolgshonorar aber unzulässig. "Wenn ein Anwalt beauftragt ist, Rechtsverletzungen abzumahnen, ohne dass sein Mandant ihm dafür in jedem Fall Honorar schuldet, ist das eine unzulässige Vergütungsabrede, abgesehen von rechtmäßigen Erfolgshonoraren in ganz wenigen Fällen." Sollte man dennoch ein unzulässiges Erfolgshonorar vereinbaren, würde man gegen geltendes Berufsrecht verstoßen. "Die härteste Sanktion ist der Ausschluss aus der Anwaltschaft", erklärte er der Financial Times Deutschland.
Rechtsanwalt Dr. Udo Kornmeier gibt sich offiziell gelassen. Man sei auf der Seite des Gesetzes und im Recht, deswegen sei es eben kein Geschäftsmodell. Letzteres würden seiner Aussage nach eher die "Opferanwälten" betrieben. Er spricht also von den Verteidigern abgemahnter Filesharer. Perfide sei, so der Jurist, dass diese Anwälte oftmals höhere Honorare verlangen, als man teilweise selbst in den Vergleichszahlungen fordert.
Ob da jemand neidisch ist?
(Bildquelle: Tjappie078@deviantart.com, thx!)
Klaus Müller am Dienstag, 01.12.2009 18:08 Uhr
klingt nicht schlecht ..... Setzt auf jedenfall die richtigen Zeichen, und dann wird man sich das Abmahnen dreimal überlegen. ...
"Die härteste Sanktion ist der Ausschluss aus der Anwaltschaft", erklärte er der Financial Times Deutschland. klingt nicht schlecht ..... ...
Nein - Wenn es illegal beschafft wurde und es sich z.B. um Betriebsgeheimnisse, Anwalts- oder Arztpost handelt, dann besteht ein Verwertungsverbot im Prozess. Mit Ihrer Lesekompetenz war ...
Man sei auf der Seite des Gesetzes und im Recht Realistisch betrachtet sind das leider oft 2 völlig verschiedene Sachen... ...
Ach komm, Du weisst doch genau das alles aufgeweicht wird... Geklaute Dokumente entlarven Steuerflüchtige und werden verwertet. ... vom Staat nicht von Privaten! ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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