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RA Dr. Kornmeier kommentiert bei der Financial Times

Am heutigen Vormittag hat die Financial Times Deutschland (FTD) auf ihrer Homepage einen Artikel veröffentlicht, der durchaus von Interesse sein dürfte. Frankfurter Abmahn-Anwälte versuchen laut der FTD illegale Erfolgshonorare zu berechnen und schlagen zurück.

Unter dem Titel "Jagd auf die Jäger im Internet" befasst man sich mit unserer Artikelreihe über die Kanzlei Kornmeier, DigiProtect sowie der jüngst ergangenen Strafanzeige gegen Dr. Udo Kornmeier. Gestellt hat diese unser Chefredakteur Lars "Ghandy" Sobiraj. Selbstverständlich vertreten durch einen Rechtsanwalt. Der Financial Times Deutschland ist jedoch etwas gelungen, das sonst wohl niemand erreicht hat.

Rechtsanwalt Dr. Udo Kornmeier äußerte sich bezüglich des bei Wikileaks aufgetauchten Faxes. Wobei Äußerung wörtlich zu nehmen ist. Konkret erklärte er der Financial Times Deutschland gegenüber: "Zu illegal und vor allem anonym im Internet veröffentlichten Dokumenten werden wir uns nicht äußern. Falsch ist die Behauptung, unsere Sozietät mache Kosten für anwaltliche Beratung gegenüber Dritten geltend, die unserer Mandantschaft nicht entstanden sind. Richtig ist vielmehr, dass wir nur Anwaltskosten geltend machen, die in Rechnung gestellt und bezahlt werden."

Ein interessantes Statement, obgleich es im Bereich "Klarheit schaffen" irgendwo auf Höhe der Pressemitteilung von DigiProtect rangiert. Die Financial Times befragte den Geschäftsführer des Deutschen Anwaltsvereins, Rechtsanwalt Udo Henke, zu dem Sachverhalt. Dieser wollte oder konnte sich zu der konkreten Situation nicht äußern. Grundsätzlich sei ein Erfolgshonorar aber unzulässig. "Wenn ein Anwalt beauftragt ist, Rechtsverletzungen abzumahnen, ohne dass sein Mandant ihm dafür in jedem Fall Honorar schuldet, ist das eine unzulässige Vergütungsabrede, abgesehen von rechtmäßigen Erfolgshonoraren in ganz wenigen Fällen." Sollte man dennoch ein unzulässiges Erfolgshonorar vereinbaren, würde man gegen geltendes Berufsrecht verstoßen. "Die härteste Sanktion ist der Ausschluss aus der Anwaltschaft", erklärte er der Financial Times Deutschland.

Rechtsanwalt Dr. Udo Kornmeier gibt sich offiziell gelassen. Man sei auf der Seite des Gesetzes und im Recht, deswegen sei es eben kein Geschäftsmodell. Letzteres würden seiner Aussage nach eher die "Opferanwälten" betrieben. Er spricht also von den Verteidigern abgemahnter Filesharer. Perfide sei, so der Jurist, dass diese Anwälte oftmals höhere Honorare verlangen, als man teilweise selbst in den Vergleichszahlungen fordert.
Ob da jemand neidisch ist? 

(Bildquelle: Tjappie078@deviantart.com, thx!)

Klaus Müller am Dienstag, 01.12.2009 18:08 Uhr

tagsTags: digi rights solutions gmbh digiprotect dr. udo kornmeier ftd abmahnung

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19 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • ironkung am 02.12.2009 14:01:59

    klingt nicht schlecht ..... Setzt auf jedenfall die richtigen Zeichen, und dann wird man sich das Abmahnen dreimal überlegen. ...

  • Grazer57 am 02.12.2009 13:13:49

    "Die härteste Sanktion ist der Ausschluss aus der Anwaltschaft", erklärte er der Financial Times Deutschland. klingt nicht schlecht ..... ...

  • mboettcher am 02.12.2009 09:28:15

    Nein - Wenn es illegal beschafft wurde und es sich z.B. um Betriebsgeheimnisse, Anwalts- oder Arztpost handelt, dann besteht ein Verwertungsverbot im Prozess. Mit Ihrer Lesekompetenz war ...

  • Iron_Monkey am 01.12.2009 23:11:53

    Man sei auf der Seite des Gesetzes und im Recht Realistisch betrachtet sind das leider oft 2 völlig verschiedene Sachen... ...

  • Gravenreuth am 01.12.2009 23:09:59

    Ach komm, Du weisst doch genau das alles aufgeweicht wird... Geklaute Dokumente entlarven Steuerflüchtige und werden verwertet. ... vom Staat nicht von Privaten! ...

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