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Verfassungsbeschwerde: PKW-Kennzeichen-Massenabgleich

Drei Personen haben beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen ein Gesetz eingereicht, das der Polizei in Baden-Württemberg seit einem Jahr erlaubt, Pkw-Kennzeichen ohne Anlass automatisch in Masse zu erfassen.

Die in Freiburg und im Schwarzwald wohnhaften Autofahrer monieren in ihrer Beschwerde, das von der schwarz-gelben Landtagsmehrheit 2008 beschlossene Polizeigesetz in Baden-Württemberg lasse "in Abwesenheit jeder Gefahr" eine automatisierte Massenkontrolle des öffentlichen Straßenverkehrs zu.

Autofahrer, an denen Polizei oder Geheimdienste interessiert seien, müssten aufgrund des Kennzeichenabgleichs "mit der Erstellung von Bewegungsprofilen rechnen". Man befürchtet, dieses Vorgehen ermögliche es, den gesamten
Fahrzeugverkehr auf einer Straße auf ausgeschriebene Kennzeichen hin zu durchsuchen. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 11. März 2008 vergleichbare Regelungen der Länder Schleswig-Holstein und Hessen als mit dem Grundgesetz unvereinbar angesehen und daher aufgehoben. Bei der Überprüfung durch die Humanistische Union des am 18. November 2008 beschlossenen baden-württembergischen Gesetzes kam man zu dem Ergebnis, dass auch dieses Gesetz mit den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes zum Schutz unbescholtener Bürger unvereinbar sei.

Die Gründe hierfür sind verhältnismäßig simpel. Die automatische Kennzeichenlesung soll auch zur Strafverfolgung eingesetzt werden. Dies widerspricht nach Ansicht der Antragssteller der im Grundgesetz festgelegten Kompetenzverteilung, die die Gesetzgebungszuständigkeit für diesen Bereich ausschließlich dem Bund, also dem Deutschen Bundestag, zuweist. In der Strafprozessordnung ist ein massenhafter Abgleich des Straßenverkehrs aus gutem Grund nicht vorgesehen.

Die Befugnisse sind zudem so unbestimmt und weit gefasst, dass nicht vorhersehbar ist, ob, wann und in welchem Umfang die Polizei von diesen Gebrauch machen wird. Diese mangelnde Festlegung droht einer polizeilichen Willkür Tür und Tor zu öffnen.

Wird der Bürger nicht bei seiner Fahrt angehalten, erfährt er auch nicht, wann und warum sein Kennzeichen aufgezeichnet wurde. Daher können die Gerichte die Rechtmäßigkeit der Maßnahme im Regelfall nicht überprüfen. Nach dem Grundgesetz muss staatliches Handeln aber stets durch die Gerichte überprüfbar sein. "Das Kfz-Scanning liefert nur Zufallsfunde vornehmlich aus dem Bagetallbereich. Und es bindet Personal, das an anderen Stellen sinnvoller eingesetzt werden könnte", begründet Rechtsanwalt Udo Kauß von der Humanistischen Union die Verfassungsbeschwerde.

Dem Bundesverfassungsgericht liegt bereits eine Beschwerde gegen ein ähnliches Gesetz in Niedersachsen vor. Beim Verwaltungsgericht in München ist diesbezüglich eine Klage mit einem vergleichbaren Inhalt anhängig. Die neue schwarz-gelb-grüne Koalition im Saarland hat vereinbart, den Kfz-Massenabgleich im Koalitionsvertrag  zu "streichen". Mit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kann frühestens nächstes oder übernächstes Jahr gerechnet werden.

(via Humanistische Union, thx!)

Lars Sobiraj am Montag, 30.11.2009 16:38 Uhr

tagsTags: bundesverfassungsgericht kfz kfz-scanning

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7 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • AndOrth am 01.12.2009 00:09:44

    Mit einen Urteil ist erst frühesten nächstes oder übernächstes Jahr zu rechnen? Sagt mal, ich kenne mich mit den Protokollen und Prozeduren unseres Rechtstaats nicht besonders gut aus, aber wieso dauert sowas immer so lange? Es gibt eine Verf ...

  • iammaac am 30.11.2009 19:02:43

    Hallo, darf denn in der zeit einfach weitergescannt werden oder liegt dieser sch3!ß jetzt auf eis?! (oh ein reim) Gruß PassivAktiv Natürlich wird jetzt weitergescannt:T ...

  • PassivAktiv am 30.11.2009 18:31:11

    Hallo, darf denn in der zeit einfach weitergescannt werden oder liegt dieser sch3!ß jetzt auf eis?! (oh ein reim) Gruß PassivAktiv ...

  • KidZler am 30.11.2009 17:46:47

    Mit einen Urteil ist erst frühesten nächstes oder übernächstes Jahr zu rechnen? Sagt mal, ich kenne mich mit den Protokollen und Prozeduren unseres Rechtstaats nicht besonders gut aus, aber wieso dauert sowas immer so lange? Weil das Finanza ...

  • MystiqueMax am 30.11.2009 17:18:59

    Mit einen Urteil ist erst frühesten nächstes oder übernächstes Jahr zu rechnen? Sagt mal, ich kenne mich mit den Protokollen und Prozeduren unseres Rechtstaats nicht besonders gut aus, aber wieso dauert sowas immer so lange? ...

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