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gulli erstattet Strafanzeige gegen Kanzlei Kornmeier

Die Redaktion von gulli.com, persönlich vertreten durch Lars Sobiraj, hat letzte Woche eine Strafanzeige gegen Rechtsanwalt Dr. Udo Kornmeier bzw. Kornmeier & Partner erstattet. Am 25.11. wurde uns das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main mitgeteilt.

Die Frankfurter Rechtsanwälte Kornmeier & Partner mahnen im Namen der Firma DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH sogenannte Filesharer als angebliche Urheberrechtsverletzer ab.  Die Kanzlei Kornmeier verlangt in ihren Abmahnungen häufig einen Pauschalbetrag zur Abgeltung von Schadensersatzansprüchen und Anwaltskosten. In den jüngsten Fällen liegt dieser meist bei etwa 450 Euro. Bestreitet der Abgemahnte die Berechtigung dieser Kosten, dann machen die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner in einem Folgeschreiben ausdrücklich Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geltend. Die Kanzlei Kornmeier beruft sich dabei ausdrücklich darauf, dass die ihrer Mandantschaft nach dem RVG entstandenen Anwaltskosten zu tragen sind.

Wie die Leser von gulli wissen dürften, wurden am 14. November auf Wikileaks mehrere Dokumente veröffentlicht. Aus diesen könnte man herauslesen, dass gegenüber den Abgemahnten Anwaltskosten geltend gemacht werden, die so gar nicht entstanden sind. Insbesondere ein Fax von Rechtsanwalt Dr. Udo K. an den britischen Rechtsanwalt Brian M. von der Kanzlei Davenport Lyons, erweckt diesen Eindruck. Im Rahmen dieses Faxes wird von einem "grundsätzlich profitablen Geschäft" gesprochen, bei dem jedoch keiner der Teilnehmer andere mit Kosten "belästigt". Daraus lässt sich unter Umständen ableiten, dass die geforderten Anwaltsgebühren nie wirklich entstanden sind. Die Gründe dafür sind unklar. Am wahrscheinlichsten wäre wohl eine pauschale Vereinbarung zwischen Rechteinhaber und Kanzlei.

Von rechtskundiger Seite wurde inzwischen ausgeführt, dass sich die Kanzlei Kornmeier möglicherweise strafbar gemacht haben könnte. Das ausführliche Interview mit Fachanwalt Stadler findet sich hier. Aus diesem Grunde sahen wir uns veranlasst, die zuständige Staatsanwaltschaft (Abteilung für Wirtschaftsstrafsachen) darüber in Kenntnis zu setzen. Weitere Informationen finden sich in den nachstehenden Artikeln, die im Verlauf der letzten Tage und Wochen publiziert wurden.

Causa Digiprotect - die Artikelserie:

Infos zur Artikelreihe

Geld regiert die Abmahnwelt?

Action Points & Klagefreudigkeit

Wurde Logistep abgezogen?

Davenport Lyons - Wer ist Terence Tsang?

Rechtsanwalt Stadler im Gespräch

DigiProtect dementiert nicht

Kornmeier: Blogabmahnung mit Streitwert 250.000!

 

ghandy von gulli meint:

Meiner Meinung nach wurde über diese Angelegenheit schon genug geredet oder geschrieben. Es war an der Zeit, die Dinge selbst in die Hand zu nehmen und endlich zu handeln.

Unsere Strafanzeige soll der Aufklärung der Hintergründe dienen und nichts als die Wahrheit ans Tageslicht bringen. Ich finde, dass das Abmahnen von Urheberrechtsverletzungen ausschließlich mit rechtskonformen Mitteln durchgeführt werden sollte. Wer schon das Recht in diesem Umfang für sich in Anspruch nimmt, müsste sich doch automatisch dazu gezwungen sehen, sich stets makellos und rechtlich unangreifbar zu verhalten. Das Auftauchen der Dokumente auf Wikileaks hat mich letztlich dazu ermuntert, den Sachverhalt von der zuständigen Staatsanwaltschaft überprüfen zu lassen.   

Wir von gulli sehen diese Maßnahme als einen vorläufigen und nicht weniger traurigen Höhepunkt der gegenwärtigen Ereignisse an. Nicht zuletzt die Härte, mit der die Kanzlei Kornmeier gegen Kritiker wie Rechtsanwalt Stadtler vorgegangen ist, hat uns darin bestätigt, das Richtige getan zu haben. Auslöser für die Abmahnung gegen Fachanwalt Stadler war der Blog-Eintrag "Filesharing-Abmahnungen: DigiProtect und Kornmeier - eine juristische Analyse". In der Abmahnung gegen Herrn Stadtler ist auch von seinem Radiointerview bei Radio Fritz (Trackback 155) die Rede.

Wie man auch immer zu dessen Inhalt stehen möge; an der Existenz des deutschen Urheberrechts besteht kein Zweifel. Wenn dieses zivilrechtlich oder strafrechtlich durchgesetzt wird, so muss dies aber ausnahmslos einwandfrei und rechtskonform vonstatten gehen. Das Recht besteht auf beiden Seiten. Es regelt und es beschützt. Aber es beschützt nicht nur die Rechteinhaber oder ihre Anwälte. Es ist in gleichem Umfang auch für die Abgemahnten gültig.

Es mag zweifelhaft sein, ob dieser Schritt generell etwas am Abmahnwahn in Deutschland ändern kann. Es ist aber ganz genau der Schritt, der mir als Bürger dieses Landes zur Verfügung steht.

Wer es nur beim Reden belässt, der wird nie etwas an den Zuständen in dieser Gesellschaft ändern können. Ich hoffe dementsprechend auf eine rasche Aufklärung des Sachverhalts.

Lars "Ghandy" Sobiraj, Chefredakteur.

am Sonntag, 29.11.2009 01:14 Uhr

Tags: digiprotect dr. udo kornmeier strafanzeige thomas stadler trackback

vgwort
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