
Die Kanzlei Wilde & Beuger ist vielen abgemahnten Filesharern ein Begriff. Insbesondere Rechtsanwalt Christian Solmecke war bereits häufiger in den deutschen Medien präsent. Auf der Homepage der Kanzlei veröffentlicht er regelmäßig Blogeinträge zu aktuellen und wichtigen Rechtsthemen.
Vor kurzem war darunter ein Artikel, der jetzt diesen Titel trägt: "Rechtsfolgen für abmahnende Anwälte bei unwirksamen Abmahnungen [zensierte Version unseres früheren Textes]". Der Hintergrund für den merkwürdigen Titel ist ganz einfach: Die ursprüngliche Fassung des Artikels musste aufgrund einer einstweiligen Verfügung abgeändert werden.
Bei einer einstweiligen Verfügung handelt es sich um eine besonders dringliche Form des Gerichtsbeschlusses. Während sonst immer beide Parteien eines Rechtsstreits vor den Richter treten, ist dies hier nicht der Fall. Lediglich der Antragssteller wird im Amtsgericht vorstellig. Dieser möchte in kürzester Zeit ein Urteil erwirken. Wenn also beispielsweise ein Konkurrent rufschädigende weil unwahre Aussagen verbreitet, so kann mit Hilfe dieses Beschlusses binnen kürzester Zeit reagiert werden. Langfristige Wartezeiten werden vermieden. Dafür hat die Entscheidung des Gerichts aber nur vorläufigen Charakter. Sollte kein Widerspruch eingelegt werden, so wird der vorläufig rechtskräftige Beschluss vollends wirksam.
Die Karlsruher Kanzlei Nümann & Lang soll nach Aussage von die-abmahnung.info und anderer Quellen unter anderem im Namen folgender Rechteinhaber die illegale Verbreitung von Musik und Software abmahnen: Aergo Trade GmbH, Offshore Music Ltd., Cascada, UPTUNES GmbH, Lernhaus Österreich (Alcatech GmbH & Co KG), Autodata Ltd. und Wever & Co. GmbH. Jetzt hat man also auf dieses höchst drastische Rechtsmittel zurückgegriffen. Die kritisierten Textpassagen können an dieser Stelle leider nicht wiedergegeben werden. Bei Solmeckes Blogeintrag handelt es sich aber um eine kritische Beleuchtung des Themas "Filesharing-Abmahnungen" - insbesondere im Bereich der Finanzierung.
Rechtsanwalt Solmecke erläuterte für den Geschmack mancher Leser offenbar zu plastisch und detalliert, wann Rechtsanwaltskosten zu erstatten sind und wann nicht. Auch der ursprüngliche Titel musste geändert werden, da er dem Gericht scheinbar zu drastisch erschien. Der Beschluss des Landgerichts Köln zeigt aber auch, dass der Antragssteller (die Kanzlei Nümann & Lang) einen Teil der Kosten übernehmen musste. Zumindest Herr Solmecke schlussfolgert daraus, dass man beim Landgericht Köln nicht alle Forderungen geltend machen konnte. Was im Detail abgewiesen wurde, ist leider nicht bekannt. Mittlerweile hat Wilde & Beuger eine andere Kölner Kanzlei mit der Prüfung des Beschlusses beauftragt. Sollte bei einem Widerspruch eine Chance auf Erfolg bestehen, so wird man diesen Weg vermutlich gehen.
(firebird77 & Ghandy)
(via wb-law, thx!)
(Bild via landgericht-koeln, thx!)
Klaus Müller am Freitag, 27.11.2009 16:51 Uhr
Eben. Nachdenken über die Abmahngebühren, weniger über Abmahnungen an sich. ...
nicht denken ...nachdenken ... ...
Und genau hier endet die Parallelwelten Diskussion @Gvg & A John. Wer hier wen wie abmahnt oder nicht und wieso und überhaupt. Lasst es. Bitte. Danke. :dozey: Sorry, dann muss ich die News falsch verstanden haben. :rolleyes: Es ging also nicht um Abmahnungen unte ...
Die Behauptung ich hätte den Kollegen Stadler abgemahnt. Wo soll das denn bitte stehen? Von Dir war doch hier in diesem Zusammenhang gar nicht die Rede, sollte ich nichts überlesen haben. MfG Andy ...
Und genau hier endet die Parallelwelten Diskussion @Gvg & A John. Wer hier wen wie abmahnt oder nicht und wieso und überhaupt. Lasst es. Bitte. Danke. :dozey: ...
Lars Sobiraj am 04.02.2012, 11:32 Uhr
Während Die Linke zur Teilnahme an einem europaweiten Aktionstag gegen ACTA aufruft und Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger die Kritik am internationalen Handelsabkommen zurückweist, führte der Jurist Jens Ferner eine ausführliche Analyse jedes einzelnen Artikels durch. Wir fragten ihn, wie gefährlich ACTA tatsächlich ist. In welchem Rahmen bedroht dieses Abkommen unser aller Freiheit?
Lars Sobiraj am 09.02.2012, 11:40 Uhr
In der südenglischen Grafschaft Sussex ereignete sich letzten Monat ein Fauxpas der besonderen Art. Statt einen Einbrecher zu fassen, jagte ein Polizist mit Hilfe von Kameras für etwa 20 Minuten sich selbst. Sein Kollege an den Monitoren hatte ihn nicht erkannt und fand sein Verhalten sehr auffällig. Der beobachtete Mann habe auf heißen Kohlen gesessen, weswegen er dringend tatverdächtig sei.
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