
"Bloggen in Deutschland ist gefährlich". Mit diesen Worten beginnt der Jurist Thomas Stadler, Betreiber des "Internet Law"- Blogs seinen jüngsten Blogeintrag. Dieser trägt den Titel: "Rechtsanwalt Kornmeier lässt Blog abmahnen". Bereits vor zwei Tagen ist Herrn Stadler die Abmahnung zugegangen. Eine Frankfurter Anwaltskanzlei hatte sie im Namen von Rechtsanwalt Dr. Udo Kornmeier sowie der Kanzlei Kornmeier & Partner ausgesprochen.
Auslöser hierfür war ein vorangegangener Beitrag von Rechtsanwalt Stadler. "Filesharing-Abmahnungen: DigiProtect und Kornmeier - eine juristische Analyse", so der Titel des abgemahnten Blogbeitrags. Darüber hinaus wird ein Interview abgemahnt, welches der Jurist am 21.11.2009 Radio Fritz im Rahmen der Sendung Trackback 155 gegeben hatte.
Die vertretende Kanzlei fährt schwere Geschütze auf: Der Gegenstandswert der Abmahnung wird mit 250.000 Euro beziffert. Die Summe der Vertragsstrafe liegt bei 15.000 Euro, sollte Rechtsanwalt Stadler seine Äußerungen wiederholen. Konkret fordert man die Unterlassung einiger bestimmter Äußerungen. Thomas Stadler führt diese detailliert aus:
"Ich soll es unterlassen zu behaupten, mir läge in einer Abmahnangelegenheit der Fa. DigiProtect ein Schreiben der Kanzlei Kornmeier vor, in welchem Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geltend gemacht würden. Außerdem soll ich nicht weiter behaupten, dass sich die Kanzlei Kornmeier ausdrücklich darauf beruft, dass die ihrer Mandantin nach dem RVG entstandenen Kosten zu erstatten seien und man dieses Verhalten zivilrechtlich als unerlaubte Handlung und strafrechtlich als Betrug oder Betrugsversuch qualifizieren könne. Und widerrufen soll ich das Ganze auch noch, nämlich öffentlich in diesem Blog sowie schriftlich gegenüber Radio Fritz (RBB)."
Eine interessante Forderung, die hier gestellt wird. Rechtsanwalt Stadler bringt sie sofort auf den Punkt:
"Nun hoffe ich, dass alle da draußen die Botschaft verstanden haben. Rechtsanwalt Kornmeier fordert überhaupt keine Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und natürlich ist auch kein Abgemahnter verpflichtet, diese Kosten zu erstatten. In den eigenen Schreiben der Kanzlei Kornmeier liest sich das freilich geringfügig anders, nämlich im Wortlaut u.a. so:
"Wir werden daher unserer Mandantschaft die gerichtliche Geltendmachung ihrer Forderungen empfehlen (...)
Der zu erstattende Betrag errechnet sich in diesem Fall wie folgt:
Streitwert: EUR 10.000,00
1,3 Geschäftsgebühr (gem. §§ 2, 13, 14 RVG i.V.m. Nr. 2300 VVRVG): EUR 631,80
Auslagenpauschale (gemäß Nr. 7002 VV RVG): EUR 20,00
Gesamtsumme: EUR 651,80"
Die jetzt in dem Abmahnschreiben aufgestellte Behauptung, die Kanzlei Kornmeier würde gar keine Erstattung von Anwaltskosten nach dem RVG geltend machen, kann ich deshalb - freundlich formuliert - nur als Chuzpe betrachten. Welchen Erklärungsinhalt hat dieser Wortlaut wohl?"
Eine wirklich interessante Frage, auf die jeder selbst eine Antwort finden kann. Später werden sie möglicherweise Gerichte zu beantworten haben. Denn derweil scheint es so, dass Rechtsanwalt Stadler nicht kampflos aufgeben möchte. Dem Rechtsbeistand von Dr. Kornmeier habe er geantwortet, dass die Situation "nicht einer gewissen Ironie entbehren würde". Schließlich würde sein Mandant, so das Schreiben laut Rechtsanwalt Stadler weiter, mit Hilfe des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) versuchen, sein eigenes unlauteres Geschäftsmodell zu verteidigen. Dies erweckt den Eindruck, als suche Rechtsanwalt Stadler den Kampf ums Recht. Gegen die Unterlassungs- sowie Widerrufsforderungen will er sich mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zur Wehr setzen. Der Gegenseite habe er bereits mitgeteilt, dass dies "notfalls auch unter Ausschöpfung des Rechtswegs" geschehen würde.
Nach Ansicht des Juristen versuche man ihn durch den enormen Streitwert "mundtot" zu machen. Im Falle einer gerichtlichen Klärung kämen schnell Kosten im fünfstelligen Bereich auf ihn zu. Wir werden auch weiterhin über den Verlauf dieser überaus brisanten Auseinandersetzung berichten. Nach Strafrechtler Udo Vetter haben die Angelegenheit nun auch Blogger FeFe und Rechtsanwalt Markus Kompa aufgegriffen. RA Kompa merkt am Ende seines Eintrages an: "Ich hoffe allerdings, dass der Kollege Kornmeier nicht nur blufft, sondern die Sache gerichtlich durchzieht - stärkere Publicity kann Stadler nämlich kaum bekommen."
(firebird77 & Ghandy)
(via internet-law, thx!)
Klaus Müller am Freitag, 27.11.2009 16:12 Uhr
Und Wahrheiten schon garnicht, gelle? Da hatte doch einer glatt behauptet ich hätte den Kollegen Stadler abgemahnt. Dabei war seine eigene Anwaltsdomain wegen Verstoß gegen die Beststellungswerbung abmahnbar. So war dann auch noch Fachanwalt für IT-Recht:D ...
Nicht aufgeben, Thomas! Zeig es denen! Die mißbrauchen die Justiz und haben keine Chance vor einem Richter der den Rechtsstaat liebt. Keine Sorge. Stadler ist hoch kompetent, der weiß, was er tut. Außerdem kann er nicht nur auf die Solidarität der von Günni so verh ...
Und Wahrheiten schon garnicht, gelle? ...
Nicht aufgeben, Thomas! Zeig es denen! Die mißbrauchen die Justiz und haben keine Chance vor einem Richter der den Rechtsstaat liebt. Naja in dessen Blog gab es auch schon "fast freiwillig" Nachbesserungen. Man sollte halt keine Unwahrheiten posten. :D ...
Nicht aufgeben, Thomas! Zeig es denen! Die mißbrauchen die Justiz und haben keine Chance vor einem Richter der den Rechtsstaat liebt. ...
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Lars Sobiraj am 09.02.2012, 11:40 Uhr
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