
Wie die Kollegen von Torrentfreak erfahren haben, sollen umfangreiche "Norwich Pharmacal Orders" gestellt worden sein. Diese sind vergleichbar dem deutschen "Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch". Sie stellen also im wesentlichen nichts anderes dar, als einen richterlichen Beschluss. Dieser ordnet den Providern an, die Klarnamen zu den beigefügten IP-Adressen auszuhändigen.
Am 19. November beantragte die britische Kanzlei ACS:Law einige äußerst umfangreiche Gerichtsbeschlüsse. Insgesamt waren 25.000 IP-Adressen des britischen Providers BT sowie 5.000 IP-Adressen weiterer ISPs vorgelegt worden. Laut den Unterlagen wurden die Urheberrechte an 291 Filmwerken verletzt. Eine beachtliche Menge, für deren "Ermittlung" man sicherlich einiges an Zeit investieren musste.
Bei der richterlichen Anhörung waren deshalb nicht nur der Rechtsanwalt Andrew Crossley von ACS:Law anwesend, sondern auch Vertreter von BT, dem britschen Verbrauchermagazin "Which?" sowie zwei Personen, die irrtümlicherweise eine Abmahnung erhalten hatten. Vor dem eigentlichen Antrag erklärte der Vorsitzende Richter, dass ihm einige Beschwerdebriefe zugegangen wären.
Es folgten einige erschöpfende Erörterungen zur Vorgehensweise der Kanzlei ACS:Law. All dies konnte jedoch den Erlass der Richterbeschlüsse nicht verhindern. Somit dürften nun in absehbarer Zeit rund 30.000 Abmahnungen auf britische Bürger hereinprasseln.
Rechtsanwalt Crossley von ACS:Law erklärte im Gericht, dass man der Öffentlichkeit einen Dienst erweisen würde. Schließlich würde man die Wirtschaft schützen. Der vorsitzende Richter konnte diese Ansicht nicht teilen. Seiner Meinung nach handele es sich "nicht um einen moralischen Kreuzzug". Vielmehr wolle man "nur das Geld." Bedauerlicherweise spielte seine persönliche Meinung bei der Genehmigung des Beschlusses keine Rolle. Der Flut an Abmahnschreiben steht also nichts mehr im Weg.
Diese unglaubliche Flut an IP-Adressen wurde dem Richter nur wenige Tage nach Erscheinen unserer DigiProtect Artikelreihe vorgelegt. Man kann bislang nur darüber spekulieren, warum man so kurze Zeit nach Auftauchen der Dokumente auf Wikileaks eine derart massive Gangart ausgewählt hat.
(via torrentfreak, thx!)
(Bild via acs-law, thx!)
Klaus Müller am Mittwoch, 25.11.2009 23:06 Uhr
Mit anderen Worten: Die Verfolgung bei OCH ist nicht nur anzuraten, sondern dringend notwendig Verstehe ich nicht?! :eek: OCH sind für Downloader ne "sichere" Methode. Bei P2P bist du auch Uploader... ...
Na und? Wenn 30.000 User Mist gemacht haben, haben sie auch die Folgen zu tragen. :T 1. steht zunächst nur die Behauptung im Raum, dass die Betreffenden "Mist" gemacht haben. 2. treffen die Folgen zunächst die Gerichte, und zwar ganz unabhängig davon, ob über ...
Eine beachtliche Menge, für deren "Ermittlung" man sicherlich einiges an Zeit investieren musste. Ja, einmalig beim Aufsetzen - ein paar Hashes zusammentragen und noch die passenden Tracker kopieren. Wer P2P nutzt, kann sich auch gleich selber anzeigen. : ...
Del ...
Und demnächst gibts nur noch torrents in denen die Abmahnungen freundlicherweise schon als pdf beigelegt wurden. ;) ...
Lars Sobiraj am 04.02.2012, 11:32 Uhr
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Lars Sobiraj am 09.02.2012, 11:40 Uhr
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