
Sie ist zum Mittel der Wahl geworden, wenn es darum geht, Rechtsverstöße außergerichtlich zu beseitigen: die Abmahnung. Das kleine Schreiben wird jedoch längst nicht mehr zwischen gewerblichen Händlern hin und her geschickt, sondern betreffen häufig auch Privatpersonen. Wenn ein Filesharer die Urheberrechte verletzt, ist die anwaltliche Post meist nicht weit. Wer als Blogger eine Domain registriert, sollte ebenfalls aufpassen. Ist der Begriff markenrechtlich geschützt, droht Gefahr.
Unwissenheit schützt zwar vor Strafe nicht, aber die Kostennoten, die diesen juristischen Schreiben anhängen, sind einfach nur erschreckend. Die Deckelung der Gebühren auf 100 Euro in einfach gelagerten Fällen hat auch nur geringfügig zur Verbesserung beigetragen. In den bisherigen Fällen beugte sich der Gesetzgeber den Anstrengungen der Lobby. Daran soll sich nun etwas ändern.
Eine aktuelle ePetition des Bundestages soll dafür als Türöffner fungieren. "Schuldrecht - Kostenfreiheit bei fristgerechter Beseitigung des Abmahngrundes", so die trockene Bezeichnung der Petition. Die Forderung des Antragsstellers ist knapp formuliert: "Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Abmahnungen im Internet einer kostenlose Vorstufe bedürfen."
Dem Rechtsverletzer soll so vorab die Möglichkeit geboten werden, den Rechtsverstoß abzustellen - ohne eine herbe Kostennote. Eine interessante und zugleich gewagte Petition, denn selbst wenn die notwendigen Stimmen erreicht werden, ist eine Umsetzung der Forderung nicht akzeptiert. Es würde lediglich zu einer Debatte im Bundestag kommen. Dieser hat bisher primär zu Gunsten der Rechteinhaber argumentiert. Das Urheberrechtsgesetz sowie die dazugehörigen Novellen können dies bezeugen.
Auch würde den Abmahnungen ein Aspekt verloren gehen, den sie angeblich sowieso nicht haben: Einnahmen. Wären die Schreiben zukünftig kostenlos, würde niemand mehr daran etwas verdienen können. Die Petition mitsamt Diskussionsrunde kann hier verfolgt und gezeichnet werden.
(via epetition, thx!)
(Bild via epetition, thx!)
Klaus Müller am Dienstag, 24.11.2009 20:12 Uhr
> der Streitwert befindet sich im Rahmen der Rechtsprechung genau hier liegt das Problem: Sehr häufig zieht man bei der Festsetzung Präzedenz-Urteile zu Rate, die oft über zehn Jahre zurückliegen, während die Tarife für diverse Internetdienstleistungen seitdem um etwa den Faktor 10.000 gesunk ...
hahaha, wenn das alles nicht so erschreckend wäre, wäre das gulli forum mit themen des lebens, also abseits von hacks&cracks, das mit abstand lustigste, deutschspachige was ich kenne! wahnsinn, man könnte meinen man ist im nickelodeon club, kindergarten oder so. was hier so für geistiger trash ...
@ Chummer: Ganz genau. Derart irreführende Angaben fügen den (gewerblichen) Mitbewerbern schliesslich allerschwerste Wettbewerbsnachteile zu und können im schlimmsten Fall wahrscheinlich sogar dazu führen, dass die Geschädigten ihren Laden dann dicht machen können und auf der Strasse sitzen. ...
z.B wegen einem "4 Wochen" statt "1 Monat" in der Widerrufsbelehrung..:T ...
Und wenn es nur 80 völlig verschiedene, gebrauchte (z,B Kinderklamotten der eigenen 4 Blagen) sind wohl ebenfalls nicht. Selbstverständlich ist das gewerblich, wo denkst Du hin. - auch bei 4 Kindern ist Angebot von gebrauchter Kinderkleidung (80 in einem M ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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