
Der Grund hierfür ist verständlich. Meistens sind diese Dokumente sehr allgemein gehalten. Darüber hinaus verbergen sich weitere nachteilige Formulierungen für den Betroffenen. In den meisten Fällen raten Juristen deshalb zum Versand einer modifizierten Unterlassungserklärung. Diese ist den Gegebenheiten speziell angepasst.
Die Initiative Abmahnwahn-Dreipage stellt ein solches Dokument zur Verfügung. Erarbeitet wurde es jedoch vom Hamburger Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs. Seit geraumer Zeit gilt dieses Dokument als das Mindestmaß an Aktion, die ein Abgemahnter ohne anwaltliche Vertretung durchführen sollte. Der Grund dafür ist einfach. Wird keine Unterlassungserklärung abgegeben, so geht der Abgemahnte die Gefahr ein, eine Einstweilige Verfügung zu erhalten. Gibt man jedoch die modifizierte Unterlassungserklärung ab, so vermindert sich der Streitwert erheblich. Darüber hinaus besteht keine Gefahr mehr, eine Einstweilige Verfügung zu erhalten. Sollte es tatsächlich zu einer Klage kommen, ginge es nur noch um die Rechtsanwaltsgebühren, die Prozesskosten wären in diesem Falle wesentlich überschaubarer.
Die modifizierte Unterlassungserklärung ist somit nach wie vor die erste Wahl für Abgemahnte. Natürlich stellt sie keinen Freifahrtschein dar. Aber sie mindert gewisse Risiken. In letzter Zeit wurde seitens der Musikindustrie auch Kritik an dem Dokument laut. Auf diese hat man nun reagiert.
Die Initiative Abmahnwahn-Dreipage stellt seit kurzem zwei (!) modifizierte Unterlassungserklärungen zur Verfügung. Das alte "Modell" kann nach wie vor für alles benutzt werden. Wenn man jedoch speziell für ein Musikalbum abgemahnt worden ist, so gibt es hierfür eine spezifische modifizierte Unterlassungserklärung.
Die Initiative Abmahnwahn-Dreipage stellt neben dem Dokument eine MP3 zur Verfügung, die alle wichtigen Details zum neuen Dokument enthält. Wer zukünftig für ein ganzes Musikalbum abgemahnt wird, sollte die Abgabe dieser speziellen Unterlassungserklärung in Erwägung ziehen. Wer noch die "alte" Version der modifizierten Unterlassungserklärung abgegeben hat, sollte die Abgabe der neuen Variante laut Dr. Wachs zumindest in Erwägung ziehen.
(via abmahnwahn-dreipage, thx!)
(Bild via abmahnwahn-dreipage, thx!)
Klaus Müller am Samstag, 21.11.2009 12:59 Uhr
Hach ja, das ist doch mal Wasser auf die Mühlen: http://www.gulli.com/news/flash-player-10-1-setzt-auf-p2p-technologie-2009-11-23 OMG!! Sofort Flash verbieten und jeden, der ein entsprechendes Plug-In besitzt "angemessen" abmahnen :-D *SCNR* ...
Ich glaube (noch) kann man beruhigt von OCH alles saugen was man in die Finger bekommen kann (auch von deutschen). Das sich dies evtl. in Zukunft ändern wird, kann natürlich sein bzw. ist einfach eine Frage der Zeit. es wurde noch NIE jemand für nen download abg ...
Zumindest zeigt es, dass du die Threads in denen du schreibst gar nicht richtig liest. Insofern reicht es einfach auf Seite 1 zu verweisen. Also mich wundert momentan, das er bisher weder heise noch einen gewissen Blogger noch einen bestimmten Galier erwähnt hat. Ve ...
Mir konnte z. B. noch niemand erklären warum bei von Freeware o.ä. p2p besser wäre als FTP. Dass das dir noch keiner erklären konnte liegt an deinem mangelnden Verständnis oder deinem Unwillen. Altersstarrsinn vielleicht? Zumindest zeigt es, dass du die Threads in ...
@Gravenreuth Nicht ganz zu unrecht Nur weil man damit auch Musik und Filme downloaden kann.? P2P wurde nicht ausschliesslich deswegen erfunden. Mir konnte z. B. noch niemand erklären warum bei von Freeware o.ä. p2p besser wäre als FTP. Ernsthaft nicht.? Dann ...
Lars Sobiraj am 04.02.2012, 11:32 Uhr
Während Die Linke zur Teilnahme an einem europaweiten Aktionstag gegen ACTA aufruft und Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger die Kritik am internationalen Handelsabkommen zurückweist, führte der Jurist Jens Ferner eine ausführliche Analyse jedes einzelnen Artikels durch. Wir fragten ihn, wie gefährlich ACTA tatsächlich ist. In welchem Rahmen bedroht dieses Abkommen unser aller Freiheit?
Lars Sobiraj am 09.02.2012, 11:40 Uhr
In der südenglischen Grafschaft Sussex ereignete sich letzten Monat ein Fauxpas der besonderen Art. Statt einen Einbrecher zu fassen, jagte ein Polizist mit Hilfe von Kameras für etwa 20 Minuten sich selbst. Sein Kollege an den Monitoren hatte ihn nicht erkannt und fand sein Verhalten sehr auffällig. Der beobachtete Mann habe auf heißen Kohlen gesessen, weswegen er dringend tatverdächtig sei.
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