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Neue Unterlassungserklärung für P2P-Abmahnungen

Jeder Abmahnung, die ein Filesharer erhält, liegt immer ein spezielles Dokument bei. Eine so genannte Unterlassungserklärung. Viele Juristen raten davon ab, diese ungeprüft zu unterzeichnen.

Der Grund hierfür ist verständlich. Meistens sind diese Dokumente sehr allgemein gehalten. Darüber hinaus verbergen sich weitere nachteilige Formulierungen für den Betroffenen.  In den meisten Fällen raten Juristen deshalb zum Versand einer modifizierten Unterlassungserklärung. Diese ist den Gegebenheiten speziell angepasst.

Die Initiative Abmahnwahn-Dreipage stellt ein solches Dokument zur Verfügung. Erarbeitet wurde es jedoch vom Hamburger Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs. Seit geraumer Zeit gilt dieses Dokument als das Mindestmaß an Aktion, die ein Abgemahnter ohne anwaltliche Vertretung durchführen sollte. Der Grund dafür ist einfach. Wird keine Unterlassungserklärung abgegeben, so geht der Abgemahnte die Gefahr ein, eine Einstweilige Verfügung zu erhalten. Gibt man jedoch die modifizierte Unterlassungserklärung ab, so vermindert sich der Streitwert erheblich. Darüber hinaus besteht keine Gefahr mehr, eine Einstweilige Verfügung zu erhalten. Sollte es tatsächlich zu einer Klage kommen, ginge es nur noch um die Rechtsanwaltsgebühren, die Prozesskosten wären in diesem Falle wesentlich überschaubarer.

Die modifizierte Unterlassungserklärung ist somit nach wie vor die erste Wahl für Abgemahnte. Natürlich stellt sie keinen Freifahrtschein dar. Aber sie mindert gewisse Risiken. In letzter Zeit wurde seitens der Musikindustrie auch Kritik an dem Dokument laut. Auf diese hat man nun reagiert.

Die Initiative Abmahnwahn-Dreipage stellt seit kurzem zwei (!) modifizierte Unterlassungserklärungen zur Verfügung. Das alte "Modell" kann nach wie vor für alles benutzt werden. Wenn man jedoch speziell für ein Musikalbum abgemahnt worden ist, so gibt es hierfür eine spezifische modifizierte Unterlassungserklärung.

Die Initiative Abmahnwahn-Dreipage stellt neben dem Dokument eine MP3 zur Verfügung, die alle wichtigen Details zum neuen Dokument enthält. Wer zukünftig für ein ganzes Musikalbum abgemahnt wird, sollte die Abgabe dieser speziellen Unterlassungserklärung in Erwägung ziehen. Wer noch die "alte" Version der modifizierten Unterlassungserklärung abgegeben hat, sollte die Abgabe der neuen Variante laut Dr. Wachs zumindest in Erwägung ziehen.

(via abmahnwahn-dreipage, thx!)
(Bild via abmahnwahn-dreipage, thx!)

Klaus Müller am Samstag, 21.11.2009 12:59 Uhr

tagsTags: unterlassungserklaerung

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32 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Shinichi0815 am 26.11.2009 13:15:53

    Hach ja, das ist doch mal Wasser auf die Mühlen: http://www.gulli.com/news/flash-player-10-1-setzt-auf-p2p-technologie-2009-11-23 OMG!! Sofort Flash verbieten und jeden, der ein entsprechendes Plug-In besitzt "angemessen" abmahnen :-D *SCNR* ...

  • Novgorod am 23.11.2009 02:12:24

    Ich glaube (noch) kann man beruhigt von OCH alles saugen was man in die Finger bekommen kann (auch von deutschen). Das sich dies evtl. in Zukunft ändern wird, kann natürlich sein bzw. ist einfach eine Frage der Zeit. es wurde noch NIE jemand für nen download abg ...

  • Shinichi0815 am 23.11.2009 00:12:35

    Zumindest zeigt es, dass du die Threads in denen du schreibst gar nicht richtig liest. Insofern reicht es einfach auf Seite 1 zu verweisen. Also mich wundert momentan, das er bisher weder heise noch einen gewissen Blogger noch einen bestimmten Galier erwähnt hat. Ve ...

  • Chummer am 22.11.2009 20:46:03

    Mir konnte z. B. noch niemand erklären warum bei von Freeware o.ä. p2p besser wäre als FTP. Dass das dir noch keiner erklären konnte liegt an deinem mangelnden Verständnis oder deinem Unwillen. Altersstarrsinn vielleicht? Zumindest zeigt es, dass du die Threads in ...

  • soricsoon am 22.11.2009 18:15:18

    @Gravenreuth Nicht ganz zu unrecht Nur weil man damit auch Musik und Filme downloaden kann.? P2P wurde nicht ausschliesslich deswegen erfunden. Mir konnte z. B. noch niemand erklären warum bei von Freeware o.ä. p2p besser wäre als FTP. Ernsthaft nicht.? Dann ...

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