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Österreich einigt sich auf VDS-Gesetzesentwurf

Nach langer Diskussion hat nun auch Österreich einen Gesetzesentwurf fertiggestellt, der die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umsetzen soll. In einigen Punkten besteht allerdings noch immer Klärungsbedarf.

Lange Zeit hatte Österreich mit der Umsetzung der EU-Richtlinie Zeit gelassen und die Details eines möglichen Gesetzesentwurfes kontrovers diskutiert (gulli:News berichtete). Aufgrund der späten Umsetzung wurde Österreich sogar von der EU eine Frist gesetzt, die Richtlinie, die in den meisten EU-Ländern bereits umgesetzt ist, auch dort in das nationale Recht zu integrieren.

Bei der Speicherfrist hat man sich nach langen Diskussionen auf die von der EU vorgeschriebene Mindest-Speicherdauer von sechs Monaten geeinigt. Ein Zugriff auf die gespeicherten Daten soll den Ermittlungsbehörden nur auf richterlichen Beschluss hin beim Verdacht schwerer Straftaten erlaubt sein. Es wird allerdings eine "Gefahr im Verzug"-Klausel geben, die in Ausnahmefällen zur Abwendung dieser Gefahr den Zugriff auf die Vorratsdaten auch ohne Einschalten eines Richters ermöglicht. Für die Polizei besteht Dokumentationspflicht (Zugriffe werden geloggt) und auch Informationspflicht (die Betroffenen müssen nach Ablauf des Zugriffs auf die Daten informiert werden). Über die Einhaltung der Regeln und den sorgsamen Umgang mit den Daten sollen die Datenschutzbeauftragten wachen. Werden Daten abgefragt, müssen sie vom Provider vor der Übermittlung an die Behörden verschlüsselt werden. Der Gesetzesentwurf kann auch im Internet eingesehen werden.
 
Nach wie vor strittig ist die Frage des Zugriffs auf die gespeicherten IP-Adressen und die Abfrage der zugehörigen Personendaten. Dieser Punkt wird derzeit von Innen-, Justiz- und Infrastrukturministerium kontrovers diskutiert. Das Infrastrukturministerium erklärte hierzu, "dass die Personendaten zu IP-Adressen in den Schutzbereich des Fernmelde- und Kommunikationsgeheimnisses fallen. Der Zugang sollte also ebenfalls den strengen Regelungen unterliegen. Das insbesondere deshalb, weil im Gegensatz zur Telefonie mit der Kenntnis von IP-Adressen und den zugeordneten Personendaten auch der Inhalt der jeweiligen Kommunikation ersichtlich wird". Letzteres ergibt sich aus dem Mitloggen von IP-Adressen bei sehr vielen im Internet angebotenen Diensten. Das Ministerium teilte mit, es könne sich eine Regelung vorstellen, "wonach die Sicherheitsbehörden Auskünfte über die Zuordnung von IP-Adressen zu bestimmten Teilnehmern zu einem bestimmten Zeitpunkt unter genau definierten Bedingungen erhalten. Und zwar zur Abwehr von konkreten Gefahren für Leben, Gesundheit und Freiheit eines Menschen. Dazu müssten allerdings auch im Sicherheitspolizeigesetz Anpassungen bezüglich des Rechtsschutzes gemacht werden im Hinblick auf Informationspflichten und Einbindung der Datenschutzkommission." Der Gesetzesentwurf in seiner jetztigen Form legt erstmals fest, dass auch die IP-Adresse dem Schutz des Fernmelde- und Telekommunikationsgeheimnisses unterliegt. Dies war bisher in Österreich strittig (und war auch in Deutschland schon Gegenstand vieler sich widersprechender Gerichtsurteile). Das Innenministerium dagegen will bei den Internet-Verbindungsdaten eine andere Regelung: Hier soll der Zugriff auch ohne konkreten Verdacht und ohne Richterbeschluss erlaubt werden.

Unzufrieden mit dem Entwurf ist die konservative ÖVP. Sie fühlt sich beim Entwurfsprozess übergangen und meldet außerdem Zweifel daran an, dass der Entwurf den Erfordernissen einer effektiven Kriminalitätsbekämpfung entspreche. Von anderen Oppositionsparteien, namentlich den Grünen, der BZÖ und der FPÖ, kommt dagegen Kritik an der Vorratsdatenspeicherung als solcher, die von diesen Parteien als extremer Eingriff in die Privatsphäre abgelehnt wird. Der Verband der Österreichischen Internet-Anbieter ISPA kritisierte ebenfalls die Vorratsdatenspeicherung, lobte aber die momentan erfolgende Schaffung von Rechtssicherheit und den "mit größtmöglicher Sorgfalt" ausgearbeiteten Gesetzesentwurf. Wann der Entwurf in Kraft treten wird und wie lange die österreichischen Provider zur Umsetzung brauchen werden, steht bislang noch nicht fest.

(via futurezone, thx!)

(Bild via mashurii @ DeviantArt, thx!)
 

Annika Kremer am Freitag, 20.11.2009 23:34 Uhr

tagsTags: Österreich vorratsdatenspeicherung

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11 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • wellen am 04.03.2011 22:18:57

    Es gibt schon aktuellere News dazu als diesen Thread aus 2009: http://board.gulli.com/thread/1639486-oesterreich-vorratsdatenspeicherung-soll-2012-in-kraft-treten ...

  • woergi am 04.03.2011 22:05:31

    Mal ein Update zur Vorratsdatenspeicherung in Österreich ;) Kanzleramt "zerlegt" Vorratsdaten ... und hier das Originaldokument ... [URL="http://diepresse.com/files/kritikdatenschutzrat. ...

  • Annika_Kremer am 21.11.2009 19:55:53

    Klar ist es heuchlerisch, jetzt zu jammern. Konsequent wäre eigentlich nur ein Austritt aus der EU. Wird sich aber wohl kaum ein Land trauen ... Zumal die Idee als solche gut ist - Nationalismus ist nun echt 19. Jahrhundert oder allenfalls 20. Alleine die Umsetzung ...

  • am 21.11.2009 18:09:03

    Tja, so lange immer die schlechtesten Landespolitiker nach Brüssel "entsorgt" werden, wird sich auch nichts ändern. Man schickt ins EU-Parlament die Leute, die man zu Hause nicht haben möchte, und als Bumerang kommen dann solche Gesetze zurück. Klar ist es heuchlerisch, jetzt zu jammern. Konseq ...

  • Willmaster1 am 21.11.2009 15:57:44

    wenigstens ist es "nur" Speicherung, und keine Zensur. ...

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