
Das Persönlichkeitsrecht des Lehrers werde dadurch nicht verletzt, heißt es in der Begründung zu dem Urteil. Die Betreiber der Plattform Spick Mich argumentierten, dass nicht die Persönlichkeit der Lehrer bewertet werden würde, sondern schlichtweg ihre berufliche Leistung. Und "Kritik im Bereich der Berufsausübung" darf erlaubt sein, so die Verteidigung. Der Bundesgerichtshof betonte aber, dass es sich bei dem Urteil, welches nun in höchster Instanz gefällt wurde, "durchaus um einen Einzelfall" handele.
Somit hält man sich bedeckt, denn bereits andere "Berufsbewertungsportale" existieren bereits oder stehen in den Startschuhen, wie zum Beispiel meinprof.de für Hochschullehrer oder der AOK-Arzt-Navigator für Ärzte.
Dasselbe Urteil fällte schon zwei Landesgerichte in Köln in vorherigen Instanzen. Geklagt hatte eine Lehrerin aus Moers, die bei dem Bewertungsportal im Unterrichtsfach Deutsch die Note 4,3 erhalten hat. Die Benotungen auf der Plattform erfolgen von den Schülern anonym, und lediglich ein Durchschnittwert (bei einer Mindestanzahl abgegebener Stimmen) wird über die betreffende Lehrkraft angezeigt (gulli:news berichtete). (020200)
News Redaktion am Dienstag, 23.06.2009 16:03 Uhr
Wow, jetzt will man das Internet auch noch wegen dieser Spickmich-Geschichte zensieren "zivilisieren"..... :rolleyes: .................. Natürlich ist das Internet eine Waffe, und angesichts der Ereignisse in Iran mag man sich darüber freuen. Es bleibt diese Waffe ...
Man sollte immer seine Meinung sagen dürfen ! Stimmt - in den Grenzen des Art. 5 GG: Scheinbar le ...
Ergo hat dieser "Lehrer-TÜV" keinen anderen Nutzen als Meinungen zu verbreiten (was per se nichts schlechtes ist) ohne dass er in irgendeiner Weise etwas ändern würde. Ersteren Teil sehe ich genauso. Letzteren Teil würde ich nicht unterschreiben. Die Meinungen eines Le ...
Der Nutzen von spickmich ist ein freiwilliger Lehrer-TÜV. Man kann ihn beachten oder ihn ignorieren. Man kann ihn ernst nehmen oder nicht. Verbindliche Zensuren gibt es dort nicht. Genau so sollte man Seiten wie spickmich auch wahrnehmen. Zunächst einmal: Wenn sich die ...
Interessant wäre eher mal eine Seite, wo Lehrer Ihre Schüler bewerten können. Es gibt so viele Schüler die weder Erziehung, Anstand und Benehmen haben und fernab von jeder Lernbereitschaft und natürlicher Artikulation sind. die bewerter müssen natürlich, so wie bei spickmich ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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