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DigiProtect dementiert nicht unsere Artikelserie

Normalerweise gibt man nur dann eine Pressemitteilung (PM) heraus, wenn man auch wirklich etwas zu sagen hat. Die gestrige PM der DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH irritiert aber nicht nur einige Juristen, sie versetzte auch uns in Staunen.

Unsere Artikelreihe sorgte unter Abgemahnten sowie Juristen für einiges an Aufsehen. Insbesondere ein Fax, welches kurze Zeit später bei Wikileaks erschien, zog besondere Aufmerksamkeit auf sich. Darin ging es unter anderem um die finanziellen Aspekte der Filesharerjagd. Das Dokument erweckt nach Ansicht zahlreicher Juristen nämlich den Anschein, als wäre nicht korrekt abgerechnet worden.

Manche Rechtsanwälte vermuteten sogar, dass unter bestimmten Umständen möglicherweise ein Straftatbestand erfüllt sein könnte. Insbesondere Rechtsanwalt Thomas Stadler von der Kanzlei AFS Rechtsanwälte nahm hierzu in einem Blogeintrag detailliert Stellung. Seinem Statement folgten die Aussagen zahlreicher weiterer Juristen. Umso überraschter waren wir, als am 19. November eine Pressemitteilung von DigiProtect veröffentlicht wurde. Offenbar haben Mitarbeiter des Unternehmens dieses Dokument lediglich per E-Mail an unterschiedliche Personen verschickt, auf der Webseite der Firma ist das PDF noch nicht aufgetaucht.

Zu unserem Glück fand sich ein Jurist, der das Dokument dennoch hostet. In erster Linie stellt sich die Frage, wie es zu dieser Veröffentlichung gekommen ist. Viel wichtiger wäre zu erfahren, an wen diese gerichtet war. Die Hintergründe ließen sich bislang nicht klären, aber scheinbar wurden bereits einige Anwälte und Journalisten mit dem Material versorgt. Liest man das PDF, so ist man hinterher so schlau wie zu Beginn. Eigentlich konnten wir kaum konkrete Anhaltspunkte finden, die diese Veröffentlichung rechtfertigen würden.

Manche Juristen nahmen uns netterweise die Bewertung ab. So hielt Rechtsanwalt Udo Vetter fest, dass die Pressemitteilung "bis zu Punkt 6 [...] nur Blabla [enthält], das mit der Problematik nichts zu tun hat." Erst danach würde es interessant werden. So heißt es dann in der Pressemitteilung: "[...]. Das im Vergleichswege übermittelte Angebot ist so kalkuliert, dass die Kosten bzw. Ansprüche aller am jeweiligen Abmahnverfahren Beteiligten damit abgegolten werden können. [...]."

Rechtsanwalt Vetter formuliert hierzu: "[...].Das klingt jetzt dummerweise so, als würde DigiProtect genau den seit langem gehegten Verdacht bestätigen, welchen das Fax des Frankfurter Anwalts noch bekräftigt hat. Dass es nämlich keine Verpflichtung der Auftraggeber gibt, die horrenden Gebühren selbst zu erstatten, welche den Abgemahnten in Aussicht gestellt werden, sollten sie den Vergleich nicht annehmen.[...]."

Rechtsanwalt Thomas Stadler gelangt bei der Betrachtung des Faxes zu einer ähnlichen Ansicht: "[...].In dieser Pressemitteilung bestreitet DigiProtect die Echtheit des Faxes von Rechtsanwalt Kornmeier erst gar nicht ("ein [...] Fax [...], das dem Anschein nach von der von uns mandatierten Anwaltskanzlei Kornmeier & Partner stammt"). Auch inhaltlich wird nicht in Abrede gestellt, dass das Geschäftsmodell so ausgestaltet ist, wie Kornmeier es in seinem Fax skizziert. Man verteidigt sich stattdessen mit Allgemeinplätzen. [...]."

Dr. Damm & Partner finden noch deutlichere Worte: „Auch die jüngsten Ereignisse um das sog. “Kornmeier-Fax” beginnen langsam, aber sicher karnevaleske Züge aufzuweisen. Nachdem das offenherzige Fax über diverse Foren Verbreitung fand und die Branche der abmahnenden Kanzleien bereits fürchtet, in den DigiProtect-Strudel gezogen zu werden, taucht nunmehr eine - wir können uns nicht entscheiden, ob pro- oder reaktive - Presseerklärung der Firma DigiProtect auf, die alles im Reinen sieht. (...) Auffällig an der Presseerklärung ist, dass die Herkunft des Faxes von DigiProtect eher flüchtig angezweifelt wird (”dem Anschein nach”, “nicht weiter zu qualifizierender Vorgang”), der Grundtenor der Erklärung jedoch im Ergebnis darauf hinausläuft, das Ansinnen sei grundsätzlich rechtmäßig und Filesharing-Piraten hätten kein Anspruch auf Pardon.“ 

Zugegebenermaßen hätte sich die Redaktion der gulli:News etwas mehr Inhalt und Klarheit im Rahmen der Pressemitteilung erwartet. Wenn schon überhaupt eine Mitteilung über den "Davenport-Vorgang" erfolgt, sollte diese idealerweise alle Zweifel beiseite räumen und nicht noch mehr Verwirrung stiften. Wer sich diesen Hauch von nichts selber durchlesen möchte, Rechtsanwalt Stadler bietet die PM noch immer auf seinem Blog an. Eine insgesamt durchaus interessante Lektüre, wenngleich der thematische Bezug mehr als lückenhaft erscheint.

Klaus Müller am Freitag, 20.11.2009 19:17 Uhr

tagsTags: filesharing digiprotect

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4 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Farzi am 21.11.2009 09:45:01

    Das ist echt mal ne Lustige Nicht-News. Nicht falsch verstehen: Es ist zwar keine wirkliche News, aber dennoch veröffentlichungswürdig. ;) ...

  • Grazer57 am 21.11.2009 09:12:28

    das ist eigentlich doch gehoppst wie gesprungen.... Viel BlaBla , wenig Aussagekraft, diese PM. auf der Webseite der Firma ist das PDF noch nicht aufgetaucht.Vlt. liegt es am erlittenen Schleudertrauma? ...

  • AlBarto am 21.11.2009 08:10:44

    "DigiProtect dementiert unsere Artikelserie nicht" heißen? Man dementiert den Inhalt ,nicht die Serie... Also sinnvoller wäre " Digiprotect:Kein Dementi" ...

  • AuspeX am 21.11.2009 00:44:50

    Geht es nur mir so, oder klingt der titel für jemanden anderen auch "undeutsch" sollte es nicht besser "DigiProtect dementiert unsere Artikelserie nicht" heißen? Schönen abend, AuspeX ...

  • Firebird77 am 20.11.2009 19:17:10

    Normalerweise gibt man nur dann eine Pressemitteilung (PM) heraus, wenn man auch wirklich etwas zu sagen hat. Die gestrige PM der DigiProtect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH irritiert aber nicht nur einige Juristen, sie versetzte auch uns in Staunen. [url=http://www.gulli.com/news/digi ...

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