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Datenschützer fordert Haft für Datenkraken

Der Berliner Datenschutzbeauftragte Dr. Alexander Dix hat sich auf einer Veranstaltung der Humanistischen Union (HU) dafür ausgesprochen, schwere Datenschutzvergehen in Zukunft mit Freiheitsstrafen zu ahnden.

Dix sagte, die bisher verhängten Geldstrafen wirkten offensichtlich nicht abschreckend genug. Er ging dabei konkret auf das von seiner Behörde gegen die Deutsche Bahn verhängte Rekordbußgeld von 1,1 Millionen Euro ein. Die neue Unternehmensführung habe sich allerdings bereit gezeigt, die Strafe zu bezahlen und in Zukunft den Schutz der Privatsphäre ihrer Mitarbeiter ernstzunehmen.

In besonders schweren Fällen wäre die Möglichkeit, Haftstrafen zu verhängen, daher angemessen. Dabei bezog sich Dix insbesondere auf den Arbeitnehmerdatenschutz, denn Angestellte und Bewerber befänden sich in einer "strukturellen Abhängigkeit" von ihren Arbeitgebern. Hier müssten abschreckende Strafen her, um Unternehmen von Spitzeleien abzuhalten. Bisher sei die Verhängung von Haftstrafen wegen Datenschutzvergehen nur in Ausnahmefällen im Rahmen der Gesetzgebung gegen Stalking möglich, wenn einzelne Personen gezielt verfolgt würden.

Damit schloss Dix sich seinem britischen Kollegen Christopher Graham an. Der oberste Datenschützer des Vereinigten Königreichs hat sich ebenfalls für Haftstrafen bei schweren Datenschutzverstößen ausgesprochen. Anlass war der Verkauf von Vertragsdaten durch T-Mobile-Mitarbeiter an Konkurrenzunternehmen. Diese nutzten die Informationen, um Kunden kurz vor Ablauf ihrer Verträge anzurufen und sie zu einem Anbieterwechsel zu überreden.

Dix setzte sich bei der Veranstaltung in Berlin auch für eine komplette Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes ein. Dieses sei mittlerweile dreißig Jahre alt und trotz mehrerer Novellen nicht mehr zeitgemäß. Besonders in Bezug auf das Internet ließen sich viele Datenschutzfragen mit dem alten Gesetzestext überhaupt nicht beantworten.

Dabei regte er an, ein eigenes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz zu schaffen, da zu diesem Bereich bisher nur mangelhafte Regelungen existierten. Als Beispiel nannte Dix die unklare Gesetzlage, wenn es um Bluttests bei Bewerbern geht. Entsprechende Maßnahmen beim NDR waren zuletzt in Kritik geraten - nur wenige Tage, nachdem der Sender negativ darüber berichtet hatte, dass Daimler Bewerber "bluten lässt".

Positiv äußerte sich der Datenschützer dagegen über Social Networks, die durch eine Reihe von Datenschutz-Verstößen bei schülerVZ zuletzt heftig in die Kritik gekommen waren. Zwar berichtete Dix auch von diesen Vorkommnissen. Zugleich wies er allerdings daraufhin, dass Social Networks einen Lernprozess bei Kindern und Jugendlichen in Gang setzten, was den Datenschutz anginge. An dieser Stelle hätten die Betreiber der Netzwerke eine besondere Verantwortung. Die werde zwar zunehmend, aber immer noch zu wenig wahrgenommen.

Bild: datenschutz-berlin.de

Simon Jonas Hadlich am Donnerstag, 19.11.2009 03:31 Uhr

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vgwort
 
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3 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • Killigan am 19.11.2009 20:10:18

    was wollen die? google umzäunen? möcht ich sehen Stoppschild vor google ...

  • nanohack am 19.11.2009 20:09:28

    was wollen die? google umzäunen? möcht ich sehen ...

  • Daran am 19.11.2009 07:17:33

    Schön und gut, nur nicht umsetzbar. Wir haben Schäuble im Kanzleramt :rolleyes: ...

  • Simon_Columbus am 19.11.2009 03:31:05

    Der Berliner Datenschutzbeauftragte Dr. Alexander Dix hat sich auf einer Veranstaltung der Humanistischen Union (HU) dafür ausgesprochen, schwere Datenschutzvergehen in Zukunft mit Freiheitsstrafen zu ahnden. zur ...

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