
Im Vorfeld des geplanten Einsatzes von Wahlstiften bei der Hamburger Bürgerschaftswahl 2008 hatte der CCC nachgewiesen, dass sich das System hacken lässt. Durch die Verwendung eines manipulierten Musters auf den digitalen Stimmzetteln war es möglich, die Wahl zu fälschen, ohne dass der Bürger das erkennen konnte. Das zeigt auch ein Video des CCC, der über den Hack schreibt: "Der Angriff gegen das digitale Papier trifft den technologischen Kern des Systems, das auf der Aufzeichnung der Position des Wahlstifts mit Hilfe eines feinen Musters auf dem Papier beruht. Eine effektive Abwehr gegen diesen Angriff ist kaum realisierbar und wäre nicht vom Wähler überprüfbar."
Nach diesem Hack erhielt das DWS vom Hamburger Senat eine Abfuhr und wurde bei der Wahl nicht eingesetzt. Die Hersteller verklagten daraufhin den CCC und wollten ihm untersagen, weiterhin über die Sicherheitslücken des Systems zu berichten. Das Verfahren vor dem OLG Hamm haben sie jetzt verloren.
In der mündlichen Verhandlung hatten die Hersteller die technische Korrektheit des vom CCC öffentlich gemachten Hacks bestätigt. Die hatten die Unternehmen zuvor noch vor dem Verfassungsausschuss der Hamburger Bürgerschaft geleugnet.
Der Anwalt des CCC, Dr. Till Jaeger, zeigte sich erfreut, dass es den Wahlstift-Herstellern nicht gelungen sei, dem Verein "einen Maulkorb zu verpassen". Von der Arbeit des Hacker-Vereins betroffene Unternehmen würden immer häufiger versuchen, sich juristisch dagegen zu wehren. Das Urteil zeige aber, "dass bloße Einschüchterungsversuche keinen Erfolg versprechen".
Quelle: Pressemeldung des CCC
Bild: "Logitech ioPen" unter Public Domain von Wikipedia
Simon Jonas Hadlich am Dienstag, 17.11.2009 02:36 Uhr
@Utuvien: Das steht hier Soweit ich das verstanden habe (siehe Video vom CCC), hat das Betriebssystem keinen Einfluss auf die Frage, ob der Stift funktioniert oder nicht, denn im Video war d ...
Wer sich das Urteil mal durchliest erkennt, dass der CCC hier nur die halbe Wahrheit berichtet. @Utuvien: Das steht hier Das hat nichts mit dem Urteil des Bundesverfas ...
Ich will da nicht allzuviel spekulieren, denn wir wissen beide nicht, was in diesem konkretem Fall der Kläger bzw. sein Anwalt dachten. Ich will nur darauf hinweisen, dass durchaus auch gegen den Rat eines Anwalts geklagt wird. Manche Kläger hoffen einfach darauf, dass die Gegenseite einlenkt, wei ...
Das zeigt kein Bild der heutigen Gesellschaft. Das zeigt nur, dass auch Anwälte unternehmerisch denken müssen. Wenn sie nicht wollen, dass die Kanzlei Pleite geht, müssen sie eben auch Idioten verteidigen. :p Doch ich denke, dass der Anwalt nur dann seine Mandaten ...
@MystiqueMax: Glaubst du etwa, der Anwalt vetritt seinen Mandanten nur wenn er Chance sieht, dass der Prozess zu gewinnen ist? Natürlich ist es wegen Reputation des Anwalts besser, wenn er gewinnt, aber Kohle bekommt er auch wenn er verliert. Dann zahlt eben der Mandant anstatt der Gegenseite. Das ...
Lars Sobiraj am 04.02.2012, 11:32 Uhr
Während Die Linke zur Teilnahme an einem europaweiten Aktionstag gegen ACTA aufruft und Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger die Kritik am internationalen Handelsabkommen zurückweist, führte der Jurist Jens Ferner eine ausführliche Analyse jedes einzelnen Artikels durch. Wir fragten ihn, wie gefährlich ACTA tatsächlich ist. In welchem Rahmen bedroht dieses Abkommen unser aller Freiheit?
Lars Sobiraj am 09.02.2012, 11:40 Uhr
In der südenglischen Grafschaft Sussex ereignete sich letzten Monat ein Fauxpas der besonderen Art. Statt einen Einbrecher zu fassen, jagte ein Polizist mit Hilfe von Kameras für etwa 20 Minuten sich selbst. Sein Kollege an den Monitoren hatte ihn nicht erkannt und fand sein Verhalten sehr auffällig. Der beobachtete Mann habe auf heißen Kohlen gesessen, weswegen er dringend tatverdächtig sei.
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