
"Deutschlands unbeliebteste Anwältin zu Schadensersatz wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt", hatte die Verbraucherzentrale in der Überschrift ihrer Mitteilung geschrieben. Das ist sachlich nicht ganz richtig, obwohl ein Laie das Problem kaum bemerken dürfte.
Katja Günther hat für zweifelhafte Internetanbieter - in den meisten Fällen "Abo-Fallen" - massenhafte Mahnungen verschickt. Damit sollten Zahlungen eingetrieben werden, die von Günthers Klienten zum Teil ohne jede Berechtigung gefordert wurden. Dieses Verhalten führte dazu, dass laut der Münchener Staatsanwaltschaft irgendwann mehr als 1000 Strafanzeigen wegen Nötigung und Betrug gegen die Rechtsanwältin vorlagen.
Vor einigen Wochen wurde Katja Günther in einem Zivilverfahren zu Schadensersatz verurteilt. Das Gericht wertete ihr Vorgehen in der Begründung als Beihilfe zum versuchten Betrug. Die Verbraucherzentrale dagegen schreibt in ihrer Pressemeldung, sie sei "zu Schadensersatz wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt" worden. Rechtsanwalt Sebastian Dosch erklärt, warum das ein verhängnisvoller Fehler ist:
"Das ist ein für Juristen jedenfalls nach zweitem Hinschauen erkennbarer Unterschied: 'wegen' einer Straftat kann man nur im Rahmen eines strafrechtlichen Verfahrens verurteilt werden. Schadensersatz jedoch gibt es nur im zivilrechtlichen Verfahren."
Aufgrund dieser juristischen Spitzfindigkeit lässt Katja Günther nun Blogger abmahnen, die den Titel der Verbraucherzentrale-Pressemeldung übernommen haben. Die Rechtsanwältin sieht ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht berührt, deshalb sollen die Angeschriebenen die abgemahnte Aussage in Zukunft unterlassen. Weil Günther sich für die Abmahnungen Hilfe von einem Kollegen geholt hat, sollen sie zudem Anwaltskosten bezahlen, die sich aus einem Streitwert von 10.000 Euro ergeben.
Allerdings scheint es Katja Günther nicht nur bei ihren Mahnungen im Auftrag anderer Unternehmen mit dem Gesetz nicht so genau zu nehmen. Denn ihre Kollegen haben bereits mehrere Fehler in ihren Abmahnungen entdeckt. Zum einen werden die Anwaltsgebühren inklusive Umsatzsteuer eingefordert, obwohl diese von Abgemahnten nicht bezahlt werden muss. Zum anderen ist es fraglich, ob sich eine Rechtsanwältin in einem solchen Fall überhaupt anwaltliche Unterstützung holen und diese dann in Rechnung stellen kann. Es hat zumindestens den Anschein, als ginge es auch hier wieder darum, mit Abmahnungen schnelles Geld zu machen.
Quelle: Internet-Law
Simon Jonas Hadlich am Mittwoch, 11.11.2009 21:20 Uhr
Also ich wünsche niemandem die Pest, denn wie ich hörte soll die ja ansteckend sein ;) Du sollst den ja auch nicht die Zunge im Hals stecken sondernhttp://www.cheesebuerger.de/images/smilie/ekelig/g022.gif ...
Solchen Leuten wünsche ich die Pest am Hals,das sie elendlich dabei Zugrunde gehen. cu Also ich wünsche niemandem die Pest, denn wie ich hörte soll die ja ansteckend sein ;) ...
Katja Günther mahnt Blogger ab Die mit Inkassogeschäften für "Internetabzocker" bekanntgewordene Rechtsanwältin Katja Günther lässt derzeit Blogger abmahnen, die eine Pressemeldung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein wiedergegeben haben. [url=http://www. ...
In natura ist sie hübscher In natura verschickte diese Frau tausende von Briefe, um Foderungen einzutreiben, von denen sie wusste, dass sie rechtlich nicht bestehen und vor Gericht nicht bestehen würden*. Nicht juristisch gesprochen war jeder einzelne dieser B ...
In natura ist sie hübscher Das stimmt allerdings... wenn man die Frau in "freier Wildbahn" sieht, käme man nie auf den Gedanken das sie als Anwältin arbeitet. Sie könnte ihr Geld deutlich einfacher und streßfreier verdienen... würde ich mal sagen. ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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