
Während die Betreiberin der Website marions-kochbuch.de die Rezepte erstellt und kocht, kümmert sich ihr Gatte Folkert K. um die bildliche Darstellung der Speisen. Das Auge isst ja bekanntlich mit. Was manche dieser Augen jedoch scheinbar nicht wussten: Das Kopieren der Bilder stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Einige Zeit versuchte man mit E-Mails gegen Blogger, Seitenbetreiber und andere Personen vorzugehen, die sich bei den Bilden bedienten. In diesen Mails forderte man zur Löschung auf. Nachdem dies immer häufiger scheiterte, überzog man das Internet im Jahr 2007 mit einer regelrechten Abmahnflut.
Das Problem lag aber letzten Endes nicht darin, dass man nicht im Recht gewesen wäre. Es wurde nie bestritten, dass eine Urheberrechtsverletzungen stattgefunden hatte. Aber die Art und Weise - genauer gesagt die Kostennote - war es, die bei vielen für erregte Gemüter sorgte. Besonders angeprangert wurde auch das Verhalten des Rechteinhabers. Denn wenn dieser klagte, dann primär vor dem Landgericht Hamburg. Dies war für seine Klägerfreundlichkeit in dieser Thematik bekannt.
Inzwischen ist die Abmahnwelle weitgehendst abgeebbt. Der letzte Stand an Urheberrechtsverletzern stammt vom Januar 2007 und zählt 2925 Rechtsverletzer. Einer der ältesten Fälle findet sich nun jedoch vor Gericht wieder, nachdem er den Weg durch alle Instanzen gewagt hat. Eine höchstrichterliche Entscheidung soll fallen, seitens des Bundesgerichtshofes.
Bereits 2006 hatten die Betreiber von Marions-Kochbuch gegen die Website chefkoch.de geklagt. Die Seite benutzte damals unter anderem Bilder, die Folkert K. erstellt hatte. Das Hamburger Landgericht sowie das Oberlandesgericht urteilten zugunsten der Klägerin. Chefkoch.de wollte dies jedoch nicht hinnehmen und führte das Verfahren vor den Bundesgerichtshof.
Im konkreten Fall liegt nämlich eine gefährliche Konstellation vor, die beachtet werden muss. Chefkoch.de ist nämlich lediglich der Betreiber der Website. Also ein Diensteanbieter im Sinne des Gesetzes. Die Rezepte mitsamt der Bilder wurden von Nutzern eingestellt. Somit liegt die Haftung eigentlich nicht bei Chefkoch.de sondern bei den jeweiligen Nutzern.
Der Fall geht jedoch nicht grundlos vor den BGH. Die Hamburger Gerichtsbarkeiten sahen nämlich keine Bestätigung dafür, dass Chefkoch.de nur als Diensteanbieter auftrete. Vielmehr habe man sich die Rezepte, die von den Usern eingestellt wurden "zu eigen gemacht". Dazu zählen auch die abgemahnten Fotos. Die Seite würde den Eindruck eines redaktionell betreuten Angebots erwecken. Chefkoch.de wehrte sich gegen diese Behauptung. Schließlich geht es nicht nur um die Haftung. Auch die Sorgfalts- und Prüfpflichten stehen zur Debatte. Der Entscheidung des Bundesgerichtshofs wird folgerichtig eine große Bedeutung zugemessen.
Sollte man schlussfolgern, dass alleine der subjektive Eindruck einer Website auf die Gerichte eine eventuelle Haftung rechtfertige, würde dies zu einigen Problemen führen.
(via tagesschau, thx!)
(Bild via n24, thx!)
Klaus Müller am Mittwoch, 11.11.2009 21:01 Uhr
wer nach sowas noch ruhig schlafen kann..... ...
Wann hört das Gravenreut'sche Getrolle nur endlich auf? ...... und entgegen der Meinung vom Kollegen Heydrich vom Heise-Verlag ist IMO diese Entscheidung zumindest im Rahmen von § 10 TMG auch auf alle Foren anwendbar. Wenn mman sowas als Moderator liest muss man sich die Frage gefa ...
Im Grunde genommen müsste es jedem klar sein, ..... "müsste jedem klar sein" ..... aber doch nicht Netzusern. :D dass wenn er/sie Material (hier: bilder) von anderer Stelle entnimmt, diese zumindest der Herkunft nach gekennzeichnet werden müsste. ...
Ist doch logo: Weil dann noch mehr Juristen mit einem nur mittelmäßigen Examen von Hartz-IV leben würden und damit der Öffentlichkeit auf der Tasche lägen. Statt einen anständigen Beruf zu lernen, entscheiden sich halt viele Abiturienten, Jura zu studieren, obwohl die A ...
Warum klaut man sie dann? Warum betrügt man andere? ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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